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Kassenrollen mit Bewirtungsbeleg - die clevere Alternative mit Rückseitendruck

Autor: web4NEWS | Erstellt am: 23.12.2011 | Gelesen: 1392
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: rateArateArateArateArateA
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(Online-Artikel.de) - Ein wirtschaftlicher Vergleich der beiden gängigen Verfahren zum Nachweis steuerlich absetzbarer Bewirtungskosten auf Kassenbelegen.

Kassenrollen mit Bewirtungsbeleg auf der Rückseite
Kassenrollen mit Bewirtungsbeleg auf der Rückseite

Das Versandhandelsunternehmen B.R.-Vertrieb verkauft in seinem Webshop "Bonrollen-Service" neben klassischen Kassenrollen, EC-Rollen und Etikettenrollen auch eine Reihe an Thermorollen mit werkseitigen Aufdrucken für besondere Einsatzzwecke. Dazu gehören z.B. Thermorollen mit Bewirtungsbeleg auf der Rückseite, die für Restaurants und andere gastronomische Einrichtung konzipiert wurden.

Der Rückseitenaufdruck ermöglicht eine praktische und gesetzeskonforme Belegführung über steuerlich absetzbare Bewirtungskosten. Er besteht im Wesentlichen aus einem Formular, das Felder mit sämtlichen Pflichtangaben gemäß § 4 Abs. 5 Ziff. 2 EStG enthält und ermöglicht bzw. erleichtert somit ein zeit- und platzsparendes Ausfüllen direkt auf dem Kassenbeleg. Mit diesem Verfahren werden nicht nur zusätzliche Belege vermieden, sondern auch unnötige Belastungen des Servicepersonals. Im nicht seltenen Fall, dass Gäste erst nach Bezahlung eine Bewirtungsrechnung wünschen, ist somit kein gesonderter Ausdruck erforderlich, sondern lediglich der Hinweis, dass der vorliegende Kassenbon - rückseitig vollständig ausgefüllt - gleichzeitig Bewirtungsbeleg ist.

Doch während gerade in der häufig unter erheblichem Preisdruck stehenden Gastronomie die aus ökologischer Sicht erfreuliche Ersparnis an Papier und die Vermeidung zusätzlicher Inanspruchnahme des Personals sicherlich gewürdigt wird, dürfte der nachfolgend erläuterte, erhebliche preisliche Vorteil beim Einsatz von Kassenrollen mit rückseitigem Bewirtungsbeleg von deutlich größerem Interesse geprägt sein:

Obwohl Thermorollen mit Bewirtungsbeleg (BW-Beleg) grundsätzlich etwas teurer sind (Bonrollen-Service, am Beispiel Thermorollen 80x80x12, Stand 12/2011 = 0,975 Cent/Rolle zzgl. USt.) können insbesondere Restaurants in Ballungszentren und Geschäftsvierteln erhebliche Kosten sparen. Warum? Ein Beleg mit Rückseitendruck nutzt beide Papierseiten, ist somit deutlich kürzer und daher nur mit einem minimalem Papierverbrauch verbunden.

Konkret lassen sich Papier- und Kostenersparnis wie folgt darstellen:

Legt man zugrunde, dass eine Restaurant-Rechnung im Mittel eine Länge von ca. 12 bis 15 cm aufweist und ein zusätzlich auf die Vorderseite zu druckender Bewirtungsnachweis in etwa noch einmal die gleiche Länge einnimmt, ergibt sich bei den Kassenrollen mit werkseitigem Bewirtungsbeleg auf der Rückseite eine Papierersparnis von ca. 50% je Bon. Praktisch gesehen bedeutet das, auf jede Rolle können doppelt so viele Kassenbons mit Bewirtungsbeleg auf der Rückseite gedruckt werden, als auf gleich große Kassenrollen, bei denen der Bewirtungsbeleg papierzehrend auf der Vorderseite fortschreibend unter die Rechnung gedruckt wird.

Während also mit jeder konventionellen Thermorolle 80x80x12 ohne Rückseitendruck ca. 250 bis 350 Kassenbons mit vorderseitigem Bewirtungsbeleg erstellt werden können, besitzt die Bewirtungsbeleg-Rolle 80x80x12 Platz für ca. 500 bis 650 Kassenbons.

Geht man nun davon aus, dass ein Restaurant mit Business Lunch oder ähnlichen Angeboten einen Anteil von ca. 20% - 30% Geschäftskunden aufweist, können selbst die Kunden des ohnehin sehr preiswerten Online-Shops Bonrollen-Service.de ca. 6,50 - 10,00 Euro je Karton (à 50 Rollen) sparen. Eine Rechnung, die sich immer wieder rentiert.

Übrigens vertreibt der Bonrollen-Service auch Rollen mit anderen Aufdrucken, z.B. sogenannte Apothekenrollen (Kassenrollen mit dem von Fritz Rupprecht Mathieu stammenden Kennzeichen für Apotheken - dem großen roten "A" mit Äskulapschlange und Arzneikelch). Dass es diese Apothekenrollen schon zu Stummfilmzeiten gab, beweist das nachstehende Youtube-Video.


Autor: Web4NEWS, Udo Rehm
 
 
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