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Karrieresprungbrett Dienstaufsichtsbeschwerde

Autor: berlinpresse | Erstellt am: 27.04.2010 | Gelesen: 929
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Sozialgerichtsbeschlüsse sind in der Praxis nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind

In diesem Fall wird wieder einmal ein Beschluss, erlassen im einstweiligen Rechtsschutz, nicht vom Jobcenter Neukölln umgesetzt. Der Bedürftige steht völlig rechtlos der Behörde gegenüber, die Gleichheit der Waffen wird aufgehoben.

Offensichtlich kommen im Jobcenter Neukölln besonders die renitenten, arroganten und menschenverachtenden Mitarbeiter, professionalisiert auf Rechtsbeugung und Intoleranz, in den Genuß schneller Beförderungen. Im hier vorliegenden Fall des neuen Teamleiters Herrn R. (Name verändert), der noch in der Anfangszeit des Jobcenter Neukölln, Silbersteinstrasse, Dutzende von Dienstaufsichtsbeschwerden als Mitarbeiter in der EGZ (Eingangszone) gesammelt, und mindestens zwei bekannt gewordene Strafanzeigen gegen sich vorliegen hat, liegt sicherlich kein Ausnahmefall vor. Dieser feine Herr R. hat die Nichtumsetzung von Beschlüssen des Sozialgerichtes Berlin zu seiner persönlichen Passion gemacht.

Auch heute wieder, am 27.04.2010 um 8.10 Uhr in der zuständigen Abteilung des Herrn R. wurde eine Bedarfsgemeinschaft abgewiesen, die bereits am Sozialgericht Berlin Recht bekommen hatte. Wieder lag der Beschluss vor, wieder wurde mit völlig abstrusen Falschargumenten eine Bezahlung (hier von Genossenschaftsanteilen) abgelehnt, die fantastischste Aussage war jedoch: "Suchen Sie sich eine andere Wohnung". Gegen den Beschluss des Sozialgerichts, und im übrigen gegen die bereits erfolgte Zusage des Jobcenter Neukölln, auch auf Grundlage des Sozialgerichtsbeschlusses. Offensichtlich stellen die Bedürftigen in Berlin nicht einmal mehr Menschen für die Mitarbeiter der Jobcenter dar, sondern nur noch eine wiederwärtige Grundlage der eigenen Arbeitsexistenz.

Dem Autor liegt der Beschluss des Sozialgerichts Berlin, die Zusage des Jobcenter Neukölln vor, und er war persönlich als Beistand nach § 14 VwVfG bei der Vorsprache anwesend. Er wird nun Strafantrag wegen Rechtsbeugung und Verstosses gegen Artikel 1 GG stellen, wieder einmal gegen Herrn R. und die gesamte Jobcenterleitung, die offensichtlich nicht in der Lage ist, einen geordneten Arbeitsablauf herzustellen. Auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird diesmal verzichtet, ansonsten ist Herr R. wahrscheinlich schon nächste Woche Leiter des Jobcenter Neukölln.

Patrick Schiffler
Freier Journalist

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