Das gewünschte Ergebnis: Sicherheit
Nach einem für Anleger eher deprimierenden Börsenjahr 2008 erleben Investmentfonds mit Kapitalgarantie bei Privat- und Kleinanlegern einen regelrechten Boom.
Statt auf zweistellige Renditechancen setzen Kunden nun auf Sicherheit. Und investieren statt in Aktien lieber in Garantiefonds mit fester Laufzeit, moderaten Renditechancen und bis zu 100% Kapitalgarantie.
Das Konzept klingt einleuchtend und stellt daher für viele Sparer eine Alternative zu Festgeld-Anlagen oder zum Sparbuch dar: Das eingezahlte Kapital ist durch die Kapitalgarantie gegen Verlustrisiken abgesichert und wird zum Ende der Laufzeit entweder mit Gewinn ausbezahlt oder – im ungünstigsten Falle ohne Rendite – wieder ausbezahlt. Oder? Nicht ganz.
Das Kapital ist zwar gegen Kursverluste abgesichert, insofern droht dem Anleger kein Risiko. Aber eine andere Art „Verlust" muss einkalkuliert werden: Vom Anlagebetrag gehen nämlich Ausgabeaufschläge, Provisionen und Gebühren ab, ggf. auch Depotgebühren und weitere Transaktionskosten.
Auch darf man gerade bei Garantiefonds mit langer Laufzeit die Inflationsrate nicht vergessen. Bei einem Anlagebetrag von 5.000 Euro und einer geschätzten Inflationsrate von 2% pro Jahr bewirkt allein diese in 10 Jahren eine Reduzierung des Anlagebetrages auf 4.085,37 Euro. Es müssen also mindestens 2% Rendite erwirtschaftet werden, um allein die Inflationsverluste auszugleichen. Man sollte daher darauf achten, dass trotz Kapitalgarantie die Renditechance zumindest theoretisch groß genug ist, um diese Verluste zu kompensieren, weil das angelegte Geld sonst schlicht gesagt abgewertet wird. Auch ist zu beachten, wann die Kapitalgarantie greift. Bei den meisten Fonds ist das Kapital nämlich nur zum Laufzeitende abgesichert. Möchte der Anleger bereits während der Laufzeit über sein Geld verfügen, so muss er zum aktuellen Kurs verkaufen, und der kann im ungünstigsten Falle deutlich unter dem Kaufpreis der Anteile liegen.
Grundsätzlich unterscheidet man geschlossene und offene Garantiefonds. Die Unterschiede liegen in ihrer Handelbarkeit, in der Höhe der Kapitalgarantie und den Zeitpunkten der Gewinnfestschreibung.
Offene Garantiefonds kann der Anleger an jedem Börsentag kaufen oder verkaufen, es gibt keine festen Laufzeiten. Die Kapitalgarantie greift hier an bestimmten Tagen, die im Fondsporträt benannt werden, z.B. an jedem Ersten des Monats oder viermal jährlich zum Quartalsende.
Geschlossene Garantiefonds haben eine feste Laufzeit. Während dieser können die Anteile entweder gar nicht oder nur schwer gehandelt werden. Die Kapitalgarantie gilt hier nur zum Stichtag am Ende der Laufzeit. Will der Anleger vorzeitig verkaufen, muss er eventuell Verluste in Kauf nehmen.
Eine bestimmte Mischform der Garantiefonds umgeht diese Nachteile: Wertsicherungsfonds. Hier genießt der Anleger einerseits einen Kapitalschutz, andererseits aber auch reelle Renditechancen. Denn das investierte Kapital wird nicht nur in Höhe des ursprünglichen Anlagebetrages abgesichert, sondern in regelmäßigen Intervallen auf einem bestimmten Niveau der Wertentwicklung. Fällt der Fonds anschließend wieder unter diesen Kurs, so wird der erzielte Gewinn dennoch festgeschrieben und am Ende ausbezahlt, er ist also ebenfalls durch die Kapitalgarantie abgesichert. Es handelt sich also um eine anteilige Gewinnsicherung. 100% Kapitalgarantie sind hier allerdings selten. Die meisten Garantiefonds mit Wertsicherung bieten eine Kapitalgarantie von 70% bis 90%.
Grundsätzlich lässt sich über Garantiefonds sagen, dass die Kapitalsicherheit immer mit Abschlägen bei den Renditechancen erkauft wird. Wer in einen Garantiefonds als Alternative zum Sparbuch investieren möchte, der sollte daher unbedingt darauf achten, dass das Depot keine Gebühren verursacht, der Fonds ohne Ausgabeaufschlag erhältlich ist und die Renditechance über dem Zinssatz für Tagesgeld liegt.
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