Seit dem 01. Januar 2009 besteht für jeden Bundesbürger das Recht auf individuelle und neutrale Pflegeberatung. Dieser Rechtsanspruch wurde Mitte 2008 in der neuen Pflegereform verankert. Die Pflegereform soll helfen, „dass pflegebedürftige Menschen so leben, wohnen und betreut werden, wie sie es gerne möchten" so beschreibt das BMG eines der wichtigsten Ziele der neuen Pflegereform in seiner Broschüre 2008.
Schon die Pflege-Charta, welche bereits 2005 verabschiedet wurde, stellt fest, dass das Grundrecht aller Menschen auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit auch auf hilfe- und pflegebedürftige Menschen zutreffen muss und diese durch ihre besondere Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden dürfen.
Da sich hilfe- und pflegebedürftige Menschen häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz der Würde dieser Menschen.
Ziel der Pflege-Charta ist es, die Rolle und die Rechtsstellung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu stärken, indem grundlegende und selbstverständliche Rechte von Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, formuliert und gewährleistet werden.
So fasst die Pflege-Charta in 8 Artikeln diese Rechte zusammen:
Artikel 1:Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
Artikel 2:Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
Artikel 3:Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Artikel 4:Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Artikel 5:Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.
Artikel 6:Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Artikel 7:Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Artikel 8:Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht in Würde zu sterben.
Die Einrichtung von sogenannten Pflegestützpunkten greift mit ihrem Anspruch nicht nur zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende zu sein, sondern außerdem alle pflegerischen, medizinischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu bündeln, zu koordinieren und zu vermitteln genau hier an.
Pflegestützpunkte sollen nicht nur beratend sondern auch betreuend den Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen zur Seite stehen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen begleitet werden. Dabei sollen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater nicht nur die Pflege organisieren helfen, sondern Veränderung im Pflegeverlauf erkennen und Hilfen immer wieder anpassen. Pflegestützpunkte sollen in den nächsten Jahren flächendeckend und wohnortnah in ganz Deutschland eingerichtet werden.
Gerhard Schanz
Pflegestützpunkte-online.de