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Japan Reisen: Einreisebestimmungen

Autor: spjapanreisen | Erstellt am: 11.05.2010 | Gelesen: 654
Kategorie: Reisen - Urlaub & Tourismus | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Wer Japan Reisen plant, wird im Regelfall über einen Reiseveranstalter eine pauschal geplante Tour unternehmen

Japan Reisen
Japan Reisen
Wer Japan Reisen plant, wird im Regelfall über einen Reiseveranstalter eine pauschal geplante Tour unternehmen und muss sich nicht allzu intensiv mit den Einreisebestimmungen und ähnlichem auseinandersetzen. Alle großen und auch die meisten kleinen Unternehmen, die Japan Reisen anbieten, händigen bereits den Interessierten Übersichten aus, die über die mitzuführenden Dokumente und sonstiges relevante Einreisebestimmungen informieren. Spätestens mit den Unterlagen zur Buchung sollte eine solche Information vorliegen oder aber eingefordert werden.

Für Japan Reisen benötigt man heute einen gültigen Reisepass mit biometrischen Daten, der Personalausweis reicht zur Einreise nicht aus. Ein Visum ist aber für reine Urlaubsfahrten mit einem Aufenthalt von maximal 180 Tagen im Jahr nicht notwendig. Kinder müssen ebenfalls einen gültigen Reisepass besitzen, ab dem 10. Geburtstag mit Lichtbild nach biometrischen Standards. Ganz wichtig zu wissen ist, dass diese Passdokumente auf Japan Reisen auch im Land immer mitgeführt werden müssen; jeder Ausländer muss sich jederzeit mit Pass ausweisen können. Es drohen tatsächlich Gefängnisstrafen, wenn man in Japan ohne gültige Ausweispapiere angetroffen wird.

Der zollfreie Einkauf auf dem Flughafen sollte bei Japan Reisen vor Reiseantritt eher gemäßigt ausfallen, da pro Person über 20 Jahren nur 100 Zigarren oder 400 Zigaretten oder 500 Gramm loser Tabak eingeführt werden dürfen. Alkoholika sind auf eine Menge von 3 mal 0,76 Liter pro Person über 20 Jahren beschränkt. Vor allem die Grenzen für die Einfuhr von Parfums sind streng: Inklusive natürlich der bereits angebrochenen Produkte im normalen Gepäck dürfen nur 2 Unzen (entspricht etwa 56,7 Gramm) eingeführt werden. Andere Waren ab einem Einzelwert von 10.000 Yen können bis zu einem Gesamtwert von 200.000 Yen mitgenommen werden. 10.000 Yen sind grob gerechnet 80,- Euro – diese Werte unterliegen aber selbstverständlich täglichen Kursschwankungen und sollten kurz vor Reiseantritt tagesaktuell geprüft werden. Für Japan Reisen weiterhin wichtig zu wissen ist auch, dass der Versuch des Drogenschmuggels oder die Einfuhr von Aufputschmitteln oder ähnlichem ohne Nachsicht geahndet wird.

Japan unterscheidet nicht wie Europa zwischen harten und weichen Drogen, und jeder Schmuggler muss mit einer langen Gefängnisstrafe rechnen. Besonders wichtig ist dies für Menschen, die kontinuierlich Medikamente einnehmen müssen. Jedes Arzneimittel, das eingeführt werden soll, muss mit einer ärztlichen Verordnung beglaubigt werden, die die Legalität und Erfordernis bescheinigt. Ansonsten könnte es nach der Ankunft in Japan noch auf dem Flughafen zu Schwierigkeiten kommen. Immer gilt: Wer während seiner Japan Reisen schuldhaft oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall oder eine andere strafrechtlich relevante Situation verwickelt wird, sollte umgehend das deutsche Generalkonsulat Osaka - Kobe oder die deutsche Botschaft in Tokio verständigen, damit rasch qualifizierte Hilfe gewährt werden kann.
 
 
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