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Jahresabrechnung für die Wohnungseigentümergemeinschaft

Autor: unisterpr | Erstellt am: 14.10.2010 | Gelesen: 719
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Verteilung von Einnahmen und Ausgaben

In der Jahresabrechnung werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgestellt. Die Abrechnung wird nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres erstellt und ist spätestens sechs Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vom Hausverwalter vorzulegen. In dem Wohnungseigentumsgesetz ist die Jahresabrechnung rechtlich geregelt. Das Immobilienportal myimmo.de informiert über die entsprechenden Vorgaben.

Wohneigentum verpflichtet. Ergänzend zum Wohnungseigentumsgesetz hat die Rechtsprechung Details zu Form und Inhalt der Jahresabrechnung festgelegt. Die Jahresabrechnung besteht aus einer Gesamtabrechnung und den Einzelabrechnungen. Die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt gemäß dem gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel. Die Aufstellung sollte sich an dem entsprechenden Wirtschaftsplan orientieren und für die Eigentümer verständlich und nachvollziehbar sein. Eine fehlerhafte Jahresabrechnung muss vor Gericht angefochten werden, damit sie für ungültig erklärt wird.

Die Jahresabrechnung enthält die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Zu den Betriebskosten gehören beispielsweise Positionen wie Wasserkosten, Abwasserkosten, Stromkosten der gemeinschaftlichen Beleuchtung, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Gartenpflege, Winterdienst und Schornsteinreinigung. Außerdem wird in der Jahresabrechnung die Entwicklung der Rücklage für Instandhaltung dokumentiert. Zusätzlich zur Jahresabrechnung wird in einem Vermögens- und Statusbericht das Verwaltungsvermögen ausgewiesen. Dieses setzt sich aus Verbindlichkeiten, Forderungen und Rückstellungen für Instandhaltungen zusammen. Darüber hinaus werden die Kontostände der für die Gemeinschaft eröffneten Bankkonten aufgeführt. Weitere Informationen: news.myimmo.de/jahresabrechnung-2/13010.html

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