Internetpiraterie als Religion
Für die Einen ist es Piraterie an Urheberrechten, für die anderen eine selbstverständliche Art mit Unterhaltung umzugehen; Filesharing und Streaming im Internet ist eines der großen Themen der modernen Medienwelt. Hierzulande ist das in den vergangenen Wochen besonders heiß diskutiert worden, weil der Streaming-Riese kino.to gesperrt wurde und hunderttausende, wenn nicht sogar Millionen an Nutzern sich ihrer Entertainment-Quelle beraubt fühlen.
In Schweden haben zahlreiche Personen einen ausgesprochen kreativen Weg gewählt, um die rechtlichen Tücken der Internet-Piraterie zu umgehen. Sie formulierten das Filesharing im Internet als Lebensstil und ernannten diese zur Religion. Der bestechende Vorteil dieser Überzeugung; wenn die urheberrechtliche Piraterie im Internet als Teil einer religiösen Praxis durchgeführt wird, kann diese rechtlich nicht belangt werden.
Das klingt wie ein Aprilscherz und das dachten sich vermutlich auch die schwedischen Behörden, als im April diesen Jahres der erste Antrag einging, die „Kirche der Kopierens" als Religion anzuerkennen. Etwa eintausend Personen stehen hinter dem Versuch, der Raubkopiererei einen religiösen Hintergrund zu geben. Der Antrag im April wurde aber zunächst abgelehnt. Die schwedische Regierung kritisierte an der „Kirche des Kopierens", dass sie nicht als religiöse Vereinigung anerkannt werden könne wenn sie keine Praktiken wie Meditationen oder Gebete in irgendeiner formalisierten Art hätte. Darum besserten die Filesharer dies für den nächsten Antrag nach und versuchten sich erneut an einem Antrag bei den schwedischen Behörden.
In der vergangenen Woche gab die schwedische Regierung erneut das Urteil bekannt, dass man die Kirche des Kopierens nicht als Religion anerkennen würde. Zwar wurden dafür diesmal keine konkreten Begründungen genannt, aber man kann Erwarten, dass die Regierung in diesem Fall hart bleiben wird, selbst wenn die Gläubigen ihren Antrag nachbessern würden. So bleibt auch in Schweden das Filesharing – ob nun aus religiöser Überzeugung oder nicht – weiterhin ein juristisches
Glücksspiel.
Franziska Steiner