Der Welthandel ist ein sehr komplexes System, bei dem Lieferungen und Bestellungen manchmal buchstäblich auf die Minute genau koordiniert werden müssen, um dem rasanten Alltag von Zulieferern, Händlern und Verkäufern gerecht zu werden. Hin und wieder findet man den englischen Begriff supply chain, zu deutsch etwa: Versorgungskette, um den Weg von Produkten von ihrer Fertigungsstätte bis hin ins Regal oder zu dem Endkunden nach Hause zu beschreiben. Der Begriff Kette lässt schon erahnen, wie wichtig es ist, dass die einzelnen Abteilungen in der Versorgungskette wie gut geölte Mechanismen ineinander greifen. Wenn auch nur eines der Elemente versagt, dann gilt auch dort der altbekannte Spruch: Eine Kette reißt an ihrem schwächsten Glied. So ist es im Welthandel auch bei der Distribution.
Erschwerend kommt hinzu, dass internationaler Handel die Versorgungskette an den Ländern sozusagen kappt und erst hinter den Grenzen, im Landesinneren wieder zusammenfügt. Grenzformalitäten, Zollrecht und Sprachbarrieren führen nicht selten zu mehr oder weniger großen und andauernden Komplikationen, Missverständnissen und Fehlern. Oft ist gerade das Passieren der Grenzen der heikelste Moment einer Lieferung. Hier ist die Gefahr, aufgehalten zu werden am größten. Die meisten Verspätungen entstehen bei der Zollabwicklung. Diese Zeit ist aus unternehmerischer Sicht tot – notwendig zwar, aber völlig unrentabel. Gerade wenn jemand auf Importe aus dem Ausland oder Exporte in das Ausland angewiesen ist, dann können ihm Schwierigkeiten bei der Zollabwicklung schon zu einem Ärgernis werden, insbesondere dann, wenn das täglich oder zumindest regelmäßig der Fall ist.
Eine Möglichkeit, die Abwicklungen reibungsloser zu gestalten und Zeit zu gewinnen, beziehungsweise Verspätungen und Ausfälle zu minimieren, besteht darin, einen Dienstleister „dazwischenzuschalten". Das bedeutet konkret: Die komplette Zollabwicklung, inklusive Einfuhrformalitäten und Finanzabwicklungen
erledigt ein Zollagent, das sind Rechtspersonen, die zwei Kriterien erfüllen müssen, um in Aktion zu treten: Zum einen müssen sie von den Zollorganen als handlungsbefugt geführt werden, zum anderen benötigen sie die Bevollmächtigung der jeweiligen Firma, für welche sie tätig werden.
Andreas Mettler