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Internationaler Führerschein als Fahrkarte zum Urlaubs-Trip

Autor: 4x4-Liebhaber | Erstellt am: 31.01.2012 | Gelesen: 307
Kategorie: Reisen - Urlaub & Tourismus | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Eine gültige Fahrerlaubnis im Gastland ist Voraussetzung für den "Roadtrip" im Urlaub. Der internationale Führerschein ist schnell beantragt und macht den Weg zur Urlaubstour frei

Damit die Polizei im Ausland der Freund und Helfer bleibt, sind einige Vorkehrungen zu treffen
Damit die Polizei im Ausland der Freund und Helfer bleibt, sind einige Vorkehrungen zu treffen

Mit dem Mietwagen durch Amerika zu fahren ist ein nicht ganz entspannendes, aber dafür um so interessanteres Urlaubsvorhaben. Viele Tausend Menschen haben bereits die legendäre Route 66 von der Amerikanischen OStküste bis zum Pazifik befahren und dabei unvergessliche Abenteuer erlebt. Die Strasse startet in New York und durchkreuzt den gesamten Kontinent bis nach Kalifornien. Auf dem Weg locken attraktive Sehenswürdigkeiten wie der Grand Canyon oder Las Vegas, die Stadt, die niemals schläft.

Aber auch in anderen Ländern ist so ein Roadtrip fast schon ein Garant für eine perfekte Urlaubszeit. Südafrika lockt mit tausenden von Kilometern am Atlantik und dem Indischen Ozean, im inneren des Landes können mit dem eigenen Fahrzeug bequem Safaris gemacht werden, wo Giraffen, Löwen und Elefanten hautnah miterlebt werden können. Für Naturliebhaber bietet auch Kanada interessante Touren im Wohnmobil, Bären und Blockhütten-Romantik inklusive. Auch wenn das Vorhaben kleiner gestrickt ist, so trägt ein eigenes Fahrzeug - ob Tageweise oder Wochenweise gemietet - einen deutlichen Mehrwert zum Urlaubserlebnis bei.

Unabdingbare Voraussetzung für ein solches Vorhaben ist der Besitz einer gültigen Fahrlizenz für das Gastland. Viele Länder haben ein Abkommen unterzeichnet, welches Touristen zum führen eines Fahrzeuges berechtigt, die über ein in ihrem Heimatland ausgestellten internationalen Führerschein verfügen. Wichtig dabei zu beachten ist allerdings, dass der internationale Führerschein nur im Zusammenhang mit dem eigentlichen Führerschein gültig ist. Reisende sollten daher umbedingt ihren im Heimatland ausgestellten "normalen" Führerschein zu jeder Zeit bei sich tragen. Ob in einem Reiseland der internationale Führerschein erforderlich ist, kann beim Strassenverkehrsamt erfragt werden. Für das europäische Ausland ist der in allen Ländern der EU mittlerweile verpflichtende EU Karten-Führerschein meist ausreichend.

Ein internationaler Führerschein ist in der Regel schnell beantragt. Sofern der Antragsteller einen Personalausweis, die Bearbeitungsgebühr und seinen EU Kartenführerschein mitbringt, stellen die jeweiligen Ämter den internationalen Führerschein in der Regel sofort aus. Zuständig für die Ausstellung sind die jeweils in den Städten und Gemeinden ansässigen Strassenverkehrsämter, die sich meist in den Rathäusern oder Bürgerämtern befinden.

  • Gültiger EU Führerschein
  • 15 Euro Bearbeitungsgebühr
  • Mindestens noch für 6 Monate gültiger Personalausweis

Länger dauert es lediglich, wenn der Antragsteller noch nicht über einen EU Führerschein verfügt, sondern mit einem alten, rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist. Die Vorschriften besagen in diesem Fall, dass der alte Führerschein sofort eingezogen werden muss und ein internatinoaler Führerschein erst dann ausgestellt werden kann, wenn der neu beantragte EU Führerschein im Amt eingetroffen ist. Mit einer Wartezeit von ca. 6 Wochen muss in diesem Fall gerechnet werden.

Zu guter letzt ist es noch ratsam, dass sich Reisende vor der geplanten Fahrt intensiv auf die Reise vorbereiten. Eventuelle Ausnahmen und andersartige Verkehrsregeln sollten bekannt sein. Auch ist auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten. Das Fahrzeug, als auch die Insassen und eventuell bei Unfällen beschädigte Dritte sollten in dem Schutz inbegriffen sein. Der ADAC berät Mitglieder und Nichtmitglieder kompetent zu solchen Themen und hält auch kostengünstige Versicherungspakete bereit.

Jonas Altberger

 
 
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