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Inkassounternehmen sind moderne Schuldeneintreiber

Autor: textfinancepr | Erstellt am: 10.12.2010 | Gelesen: 882
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Ein Inkassounternehmen agiert im Sinne seines Auftraggebers - Es gibt jedoch Grenzen

Quelle des Bildes: pixelio.de
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Das Inkassounternehmen soll seinen Auftraggebern helfen, geschuldetes Geld (also Schulden) einzutreiben. In Deutschland muss jedes Inkassounternehmen eine behördliche Genehmigung für seine Tätigkeit haben. In vielen Fällen arbeiten die Inkassounternehmen mit Privatdetektiven oder Rechtsanwälten zusammen.

Bei den Inkassounternehmen gibt es zwei Möglichkeiten, wie diese wirksam werden. Einmal kann der Auftraggeber das Inkassounternehmen per Vollmacht beauftragen, die offenen Beträge beim Schuldner einzutreiben. Dafür wird eine Gebühr fällig. Ist es erfolglos, ist der Auftraggeber selbst wieder in der Pflicht. Es gibt auch Inkassounternehmen, die dem Gläubiger die Forderung abkaufen, was natürlich mit Abschlägen erfolgt. Dann erhält das Unternehmen eine Abtretungserklärung und trägt damit auch das Risiko.

Zuständigkeiten von Inkassounternehen

Jedes Inkassounternehmen versucht den Schuldner durch oft widerholende briefliche, telefonische, oder auch persönliche Vorsprachen zur Zahlung der offenen Schulden zu bewegen. Dabei können auch Ratenzahlungen, Vergleichsvereinbarungen, oder teilweise Stundungen ausgehandelt werden. Das Inkassounternehmen kann den Schuldner auch über mögliche Folgen seiner Säumigkeit belehren (z. B. Klage vor Gericht; Pfändung). Bei einer Vollstreckung kann es auch dem Gerichtsvollzieher helfen, eventuell versteckte Werte (Schmuck, oder auch Geld) zu finden. Auch die Kreditsicherheiten maximal zu verwerten, kann eine Aufgabe des Inkassounternehmens sein.

Was nicht Rechtens ist!

Rechtswidrig ist es, wenn manche Inkassounternehmen versuchen Forderungen, die vom Schuldner nicht anerkannt werden mit unseriösen Mitteln, wie Bedrohungen oder einschüchternden Schreiben zu bekommen. Besonders bei Internetgeschäften oder auch Handyverträgen ist diese Praxis oft verbreitet. Hier ist sehr schnell der Strafbestand einer Nötigung erreicht. Inkassounternehmen haben, auch wenn es manche anders darstellen wollen, keine polizeiliche Befugnis, oder Rechte, wie zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher. Sie dürfen zum Beispiel ohne Genehmigung keine Wohnung betreten oder Einsicht in Bankunterlagen und dergleichen verlangen. Sie sind entweder ein Hilfsorgan des Gläubigers oder, wenn sie die Forderung abgekauft haben, selbst ein Gläubiger. Berechtigte Forderungen der Inkassounternehmen sollte der Schuldner ernst nehmen und entsprechend reagieren. Auch bei unberechtigten Forderungen muss reagiert werden. In diesem Fall ist die Forderung zurückzuweisen. Bei weiteren Anschreiben sollte entweder eine Verbraucherzentrale zur Hilfe aufgesucht oder ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
 
 
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