Atlas Inkasso
Der Begriff Inkasso ist heute so üblich wie das morgendliche Frühstücksbrötchen. Aber viele Menschen wissen immer noch nicht was sich konkret hinter diesem Wort verbirgt und wie die Arbeitsweise eines Inkassounternehmens ist.Die Mitbürger, die diesen Begriff Inkasso kennen, plagen die Qual der Wahl des richtigen Inkassounternehmens. Weiterhin werden die verschiedenen Fachbegriffe die das Inkasso betreffen in den weiteren Abschnitten erläutert.
Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre und da speziell aus dem Bereich Finanzierung und damit ist der Einzug von Forderungen gemeint. Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist nach §§ 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig.
Üblicherweise wird zwischen verschiedenen Formen der Tätigkeit von Inkassounternehmen unterschieden:- Einziehung im Auftrag (Inkassounternehmen wird names und im Auftrag des Auftraggebers tätig)
- Einziehungsermächtigung (wie bei 1. Das Inkassounternehmen ist bevollmächtigt, im eigenen Namen die Zahlung zu verlangen)
- Inkassozession (Abtretung der Forderung - § 398 BGB – zum Zwecke der Einziehung)
- Vollabtretung (Forderungsverkauf – Abtretung an Inkassounternehmen ohne Zweckbindung)
Aber wo liegen denn nun die Unterschiede bei den Inkassounternehmen?Anhand von zwei Beispielen soll dies veranschaulich werden, damit die unterschiedliche Arbeitsweise klar gemacht und ebenso eine Entscheidungshilfe gegeben werden kann.
Die großen und bundesweit tätigen Inkassounternehmen, wie z. B. Creditreform bieten ihren Auftraggebern hauptsächlich folgende Leistungen an. Allerdings ist es zunächst notwendig Mitglied zu werden. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro zu entrichten hat. Dafür bekommt der Auftraggeber eine sehr geringe Anzahl an Bonitätsauskünften über eventuelle Schuldner – quasi als „Bonus".
Die weitere Einziehung der Forderung erfolgt mehr in der Form eines Schreibbüros. Der Schuldner wird schriftlich gemahnt und letztendlich wird ein Mahnbescheid beantragt, der dann die Möglichkeit der Pfändung des Hab und Gutes des Schuldners zur Folge hat.
Die Erfolgsaussichten sind unterschiedlich. Sicherlich lassen sich damit ältere Mitbürger mit einer relativ guten Moral durchaus zur Zahlung bewegen, jedoch der jüngere und neuzeitliche Schuldner wird diese Mahnschreiben ebenso ignorieren wie die vorigen Mahnschreiben des Gläubigers. Es ist also in jedem Falle nicht unbedingt von einem Erfolg auszugehen. Einen Außendienst besitzen die großen Inkassounternehmen in der Regel nur um zu verkaufen, d. h. um neue Auftraggeber zu finden.
Im Gegensatz hierzu gibt es die Alternative. Die Fa. Atlas Inkasso aus dem baden-württembergischen Heilbronn. Atlas Inkasso unterscheidet sich in markanten Punkten von anderen Inkassounternehmen. Sehr auffällig ist, dass kein Mitglieds- oder Jahresbeitrag gefordert wird.
Ein weiteres auffälliges Merkmal ist, dass es sich nicht nur um ein Schreibbüro handelt, dass darauf vertraut, dass ein Mahnschreiben den Schuldner zur Zahlung bewegt. Hier gibt es zwar keinen Verkaufaußendienst der auf Kundenfang geht, sondern der Außendienst besucht die Schuldner und treibt Fordrungen vor Ort bei.
Dies darf man nun absolut nicht mit der Arbeitsweise sogenannter Moskau Inkassos vergleichen. Bei diesen Inkassounternehmen, die meist gar keine richtigen Inkassounternehmen sind, beruht der „Erfolg" auf der Einschüchterung des Schuldners. Der Schuldner sieht sich bedroht und soll so zur Zahlung gedrängt werden. Dies erfüllt jedoch den Strafbestand der Nötigung und so kann der Schuß für das Inkassounternehmen sehr schnell nach hinten losgehen.
Zurück zur Fa. Atlas Inkasso. Der Sachbearbeiter im Außendienst nimmt den Schuldner bei der Hand und baut eine Kooperation mit dem Schuldner auf. Der Schuldner wird als Mensch behandelt und nicht als Bösewicht. Durch diese Zusammenarbeit und die hilfegebende Behandlung des Schuldners wird eine Erfolgsquote von über 90% erzielt. Und das ganze ohne irgendwelche Kosten für den Auftraggeber.
Sehr erstaunlich ist auch die Tatsache, dass die Fa. Atlas Inkasso weitere Büros in der ganzen Welt unterhält, um auch landesflüchtige oder ausländische Schuldner aufzufinden und die Forderungen beizutreiben.
Als herausstechendes Merkmal der Fa. Atlas Inkasso darf die ziel- und erfolgsorientierte Arbeitsweise gesehen werden. Die besondere Stärke liegt im außergerichtlichen Bereich und begründet sich in der konsequenten Bearbeitung der Forderung. Als weiteres Highlight muss die kostenfreie Einstellung der Forderungsbearbeitung gesehen werde.
Sobald der Sachbearbeiter vor Ort feststellt, dass der Schuldner keinerlei Besitztümer hat und quasi unpfändbar ist, wird die weitere Vorgehensweise mit dem Auftraggeber abgesprochen. Überhaupt ist der Auftraggeber ständig über den Sachstand informiert. Entscheidet der Auftraggeber, dass kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden soll, so stellt die Fa. Atlas Inkasso die Forderunsgbearbeitung ein ohne dem Auftraggeber etwas dafür zu berechnen. Die bisher angelaufenen Kosten der Fa. Atlas Inkasso wird also gänzlich von ihr getragen, was sich zum einen in der Zufriedenheit des Auftraggebers und auch in der objektiven Betrachtung eines zukünftigen Auftraggebers sehr positiv niederschlägt. Es gibt also zu keiner Zeit das Gefühl der Abzocke oder der Angst gutes Geld dem schlechten Geld hinterherzuwerfen.
Selbst die anfängliche Beratung des Auftraggebers ist kostenfrei und wird sehr geschätzt. Der Auftraggeber kann sich eigentlich nur sehr gut aufgehoben fühlen. Das erfahrenen Team der Fa. Atlas Inkasso berät und arbeitet auffällig professionell, was dem Auftraggeber und auch dem Schuldner jederzeit zu Gute kommt.
Für weitere Informationen kann man die Internetseite
www.atlas-inkasso.de besuchen und über die Kontaktdaten sich umfangreich und kostenfrei informieren. Abschließend hier noch einige Erklärungen der Fachausdrücke der Inkassobranche:
Inkassounternehmen
"Inkassounternehmen" sind kaufmännisch geführte Unternehmen, welche die geschäftsmäßige Einziehung von Forderungen betreiben.
Die Geltendmachung der Forderung geschieht entweder auf der Grundlage einer fiduziarischen Abtretung oder einer Inkassovollmacht. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen ergeben sich aus dem Inkassovertrag.
Inkassounternehmen benötigen eine Inkassoerlaubnis.
Inkassounternehmen dürfen lediglich außergerichtlich tätig werden und stellen damit keine Konkurrenz, sondern vielmehr eine Ergänzung zur Anwaltschaft dar. Unter der außergerichtlichen Einziehung von Forderungen versteht man alle Tätigkeiten, die vorgenommen werden können, ohne dass hierzu der so genannte Verkehr mit Gerichten gepflegt werden muss.
Dazu gehören u.a.:- die Fertigung außergerichtlicher Schreiben
- das telefonische Inkasso
- die Einholung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
- die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners
- die Bonitätsprüfung
- die Ermittlung der Haftungsverhältnisse des Schuldners
- die Beauftragung von Gerichtsvollziehern nach Vorliegen eines vollstreckbaren Titels zur Durchführung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und
- die Überwachung von zeitweilig uneinbringlichen Forderungen als Voraussetzung für neue Maßnahmen.
Der Begriff "Inkassounternehmen hat sich wie das Inkassogewerbe erst in neuerer Zeit entwickelt, wurde das 1927 lexikalisch als mit der "Eintreibung gefährdeter Forderungen" befasste Unternehmen als "Inkassobureau" findet sich bereits 1931 unter dem gleichen Stichwort die Definition:
"Ein Erwerbsunternehmen, das gegen Entgelt die Beitreibung der Forderung seiner Kunden bei deren Schuldnern übernimmt. Die Geltendmachung geschieht entweder aufgrund einer Inkassozession oder einer Inkassovollmacht"
Unabhängig von vielfach überkommenen Firmierungen wie zum Beispiel: "Inkassobüro" oder "Inkassokontor" definiert der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen: "Inkassounternehmen sind kaufmännisch geführte Gewerbebetriebe. Sie betreiben geschäftsmäßig die Einziehung von Forderungen." Auch in der 1980 geänderten Fassung des Rechtsberatungsgesetzes wird der Begriff "Inkassounternehmen" als Institution für außergerichtliche Forderungseinziehung verwandt.
Inkassovertrag
Rechtlich gesehen ist der Inkassovertrag ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §675 BGB zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen.
Für diesen Vertrag wiederum gelten die Regelungen für den Auftrag (§662 BGB) und für den Dienstvertrag (§611 BGB).
Der Inkassovertrag regelt die rechtlichen Beziehungen im Innenverhältnis.