Die Künstlersozialkasse ist für Schauspieler und Künstler jeder Art beim Start in die Selbstständigkeit eine wunderbare Sache, sie sparen jede Menge Geld bei Kranken- und Rentenversicherung. Für die Auftraggeber hingegen ist die KSK nicht so toll. Sie müssen 3,9% der gezahlten Beträge an Künstler, die in der KSK sind, an die KSK abführen.
Sollten Künstler jedoch irgendwann doch einmal richtig gut verdienen, steigen die Beiträge an die KSK entsprechend.
Künstler sind oft schlecht, vor allem aber zu unregelmäßig bezahlt. So sind sie oft gezwungen, neben ihrer eigentlichen künstlerischen Tätigkeit noch etwas anderes zum Broterwerb zu unternehmen. Dies ist unschädlich für den Verbleib in der KSK, wenn die Einnahmen daraus unter 400,- monatlich oder 4800,- jährlich bleiben. Unter Einnahmen versteht die KSK wie auch das Finanzamt Gewinn und nicht etwa den Umsatz.
Eine Festanstellung, etwa ein Minijob bis 400,- monatlich stellt kein Problem dar. Sollte eine Festanstellung erfolgen, so muss der KSK immer mitgeteilt werden, dass weiterhin die künstlerische Tätigkeit ausgeübt wird. Zudem muss mehr Geld mit Kunst als mit dieser Festanstellung verdient werden. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen zumindest Teile von KV und RV selbst getragen werden. Unter Umständen muss der Künstler die KSK ganz verlassen. Existentia rät daher immer zu versuchen, eine angebotene Festanstellung in eine selbstständige Tätigkeit umzuwandeln. Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben, Urlaub und Zahlungen im Krankheitsfall. Dafür kann er dann dann das Honorar ein wenig erhöhen. Aber das wird er kaum von sich aus tun, auch ein Künstler muss hart verhandeln in der Sache. Wer das nicht kann, muss es lernen. Vielleicht bei Existentia, dem Spezialisten für Gründungen im künstlerischen Bereich.
Kontakt:
Unternehmensberatung
Margitta Heinecke
Uhlandstraße 127, 10717 Berlin
Fon 030 - 88 66 77 74
info@existentia-berlin.de
www.existentia-berlin.de