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Im Fokus: Datenhaltung und Standardisierung versus richterliche Unabhängigkeit

Autor: thiem | Erstellt am: 18.06.2010 | Gelesen: 389
Kategorie: IT - Hardware & Software | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Justiz-IT-Projekte können nur Erfolg haben, wenn die Richter von Anfang an durch intensive Aufklärung, Schulung und Beteiligung 'mitgenommen' werden.

Berlin, 18.06.2010 - Am 14. September 2010 findet in der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen der Xinnovations das nächste alljährliche E-Justice-Forum statt. Ziel der E-Justice-Foren ist, einzelne der sich aus dem Digitalisierungsprozess ergebenden Problemfelder zu analysieren und gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten. So geht es im Forum 2010 um das Spannungsfeld zwischen der richterlichen Unabhängigkeit und dem Trend zur Standardisierung und Zentralisierung von IT-Anwendungen, Neue Medien im Gerichtssaal, elektronische Kommunikation und E-Akte und Schutz der Privatsphäre.

Nachfolgend eine Einstimmung auf den Themenbereich: "Datenhaltung und Standardisierung versus richterliche Unabhängigkeit" in Form einer zentralen Frage und eines Abstracts des Staatssekretärs im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa, CIO des Freistaats Sachsen und Mitglied des IT-Planungsrats Dr. Wilfried Bernhard.

„Einführung moderner IT-Fachverfahren mit zentraler Datenhaltung und Standardisierung von Arbeitsabläufen, Zentralisierung der Justiz-IT außerhalb der Justiz - verträgt sich das mit der richterlichen Unabhängigkeit ?"

„Aus Artikel 97 GG folgt, dass [der Richter] seine Arbeit grundsätzlich nach Maßgabe seiner individuellen Arbeitsgestaltung verrichten kann,[…] die Zulässigkeit, der Richterschaft eine neue Technik zur Verfügung zu stellen, führt nicht dazu, dass der Richter auch ausnahmslos verpflichtet ist, diese Technik tatsächlich zur Anwendung zu bringen; vielmehr findet die dahin gehende Erwartung des Dienstherrn ihre Grenze dort, wo nach - willkürfreier - Einschätzung des jeweiligen Richters die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt ist."

So der Richterdienstgerichtshof beim OLG Hamm in einer - noch nicht rechtskräftigen - Entscheidung vom 20. Oktober 2009 im Fall eines Registerrichters, der verlangt hatte, ihm sämtliche elektronischen Eingänge ausgedruckt vorzulegen. Während der Arbeitgeber in Privatunternehmen oder in der allgemeinen Verwaltung seinen Mitarbeitern die Nutzung neuer IT-Verfahren einschließlich standardisierter elektronischer Formulare, ja sogar die vollständig elektronische Vorgangsbearbeitung verbindlich vorschreiben kann, muss die Justizverwaltung bei der Einführung von modernen IT-Lösungen in den Gerichten die verfassungsrechtlich geschützte richterliche Unabhängigkeit im Auge behalten. Auch wenn die meisten Richter der IT aufgeschlossen gegenüberstehen, ist eine aus technischer und organisatorischer Sicht sinnvolle Standardisierung IT-gestützter Arbeitsabläufe oder die Vorgabe einheitlicher elektronischer Textbausteine nur eingeschränkt möglich. Vor diesem Hintergrund können Justiz-IT-Projekte nur Erfolg haben, wenn die Richter von Anfang an durch intensive Aufklärung, Schulung und Beteiligung „mitgenommen" werden.

Die richterliche Unabhängigkeit und die ebenfalls verfassungs- und einfachrechtlich garantierte institutionelle Sonderstellung der Justiz setzen darüber hinaus aber auch der Übertragung allgemeiner IT-Standards für die öffentliche Verwaltung, der zentralen Datenhaltung und dem Betrieb von justizspezifischen Fachverfahren in justizfremden Einrichtungen enge Grenzen. Unzulässige Einflussnahmen auf den unabhängigen Richter können beispielsweise nicht mehr sicher ausgeschlossen werden, wenn Institutionen, die von den Gerichten kontrolliert werden sollen, Zugriff auf gerichtliche Daten nehmen könnten. Diese Grenzen sind bei den aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich sinnvollen Bestrebungen zur IT-Zentralisierung in den Ländern und bei landes- und bundesweiten Festlegungen von IT-Standards - wie zum Beispiel durch den neu geschaffenen IT-Planungsrat - zu beachten.

Wie weit geht dabei die richterliche Unabhängigkeit? Wann sind die Grenzen zur unzulässigen Einflussnahme auf die richterliche Arbeit überschritten? Der Vortrag beleuchtet das Spannungsfeld zwischen notwendiger IT-Modernisierung, Zentralisierung und Standardisierung auf der einen und der richterlichen Unabhängigkeit auf der anderen Seite und zeigt Wege auf, wie man zu für alle Beteiligten akzeptablen Lösungen kommen kann. Weitere Infos: www.xinnovations.de

Call for Partizipation
Für das E-Justice-Forum können noch Beiträge zu den Themenbereichen "Elektronische Kommunikation und E-Akte" und "Schutz der Privatsphäre" bis zum 30.06.2010 eingereicht werden. Konditionen für die Teilnahme als Vortragender/e: siehe Sponsoring www.xinnovations.de/sponsoring-2010.html

Pressekontakt:
Xinnovations e. V.
Rainer Thiem
Kleiststraße 23-26
10787 Berlin

Tel.: 030 21001 470
Email: rainer.thiem@xmlcityberlin.de
Website: www.xinnovations.org

 
 
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