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Hypo Real Estate - Der Wahlkampfspielplatz der Parteienpolitik

Autor: SilentSinner | Erstellt am: 21.03.2009 | Gelesen: 707
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Das "lex HRE" hat für viel Wirbel gesorgt. Die Parteien übertreffen sich mit Anfeindungen und Befürchtungen.

Der Gesetzesentwurf zur Möglichkeit der Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) ist nun also beschlossene Sache. Die Koalition war sich bei den Enteignungsplänen erstaunlich einig, während die Opposition sich nur in einem Punkt geschlossen zeigte, in der Ablehnung des Gesetzes. Die Grünen enthielten sich zwar geschlossen der Abstimmung, waren immerhin aber einverstanden mit der Idee, einem maroden Finanzinstitut mit der staatlichen Übernahme zu drohen. So ließ man am 12. März über den haushaltspolitischen Sprecher Alexander Bonde noch verlauten:

„Bereits durch die Garantien werden die Risiken der Anteilseigner auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgewälzt, während die Chancen auf Gewinne bei den Eigentümern verbleiben und die Gläubiger der Bank geschützt werden. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen marktwirtschaftliche Regeln.“ (Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 12.03.2009)

Eine Verstaatlichung der HRE sei somit die einzige Möglichkeit um den Steuerzahler vor weiteren Risiken zu schützen. Über die Marktwirtschaftlichkeit einer Enteignung hat man dezent geschwiegen. Dennoch waren die Grünen entschlossen, den Entwurf abzulehnen, was wohl nur auf die parteienpolitischen Rivalitäten zurückzuführen war. Am Tag der Abstimmung kam der Fraktion jedenfalls der Gedanke, dass eine Ablehnung nach all der Befürwortung einer Enteignung merkwürdig aussehen könnte, weshalb man sich zu einer Enthaltung entschied, die nicht weniger seltsam erscheint, zudem der größte Kritikpunkt, die von Wirtschaftsminister zu Guttenberg vorgeschlagene „eingeschränkte Insolvenz“ im endgültigen Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt wurde.

Gerade jene Nichtberücksichtigung war wiederum die Kritik, die die FDP anführte. Man räumte zwar ein, dass es im Falle der HRE auf schnelles Handeln ankomme und ein Insolvenzverfahren hier nicht mehr möglich sei, dennoch sprach Fraktionsvize Rainer Brüderle in seiner melodramatischen Rede von einem „Tag der Unfreiheit“ und einem Tabubruch. Die FDP wirft der Bundesregierung vor, Alternativpläne, wie eben jenen des Wirtschaftsministers, gar nicht erst berücksichtigt zu haben. Im Gegensatz zu den Grünen bezeichneten die FDP-Fraktionspolitiker eine Verstaatlichung als einen marktwirtschaftlichen Tabubruch, der die Gefahr weiterer solcher Gesetzesentwürfe nach sich ziehe, erwähnten aber nur sehr leise, dass es auch nicht gerade dem Geist des doch so verteidigten Systems entsprechen kann, wenn die Risiken von den Steuerzahlern, die Gewinne aber von den Aktionären getragen werden.

Zwischenzeitlich bemühten sich einige Koalitionspolitiker, darauf hinzuweisen, dass eine staatliche Bank schneller und billiger fungieren könnte, als eine Privatbank, womit sie bei der Linken auf „Zustimmung“ stieß. Diese Meinung vertrat schließlich auch Fraktionschef Gregor Gysi, doch suchte man selbstverständlich in der Debatte nicht die Gemeinsamkeiten sondern die Unterschiede. Ein Gesetz, nur auf die HRE zugeschnitten, sei nicht ausreichend. Man hätte den Steuerzahlern gegenüber die Pflicht, hier ein allgemeingültiges Gesetz zu schaffen, das weitere Enteignungen ermöglichen solle. Die Linke äußerte die zur FDP gegensätzliche Befürchtung, dass weitere Enteignungen nur durch komplizierte neue Gesetzesentwürfe ermöglicht werden könnten, was letztendlich weiteren Schaden für den Steuerzahler bedeutet.

Die Streitigkeiten der Parteien vom Freitag muten fast lächerlich an, wenn man sich die Tatsachen vor Augen führt. So ist das Gesetz vorerst eine einmalige Angelegenheit in einer Ausnahmesituation. Sicher hat die FDP das Recht und auch die Pflicht darauf hinzuweisen, dass man diesen Gessetzesentwurf nicht häufiger anwenden sollte, andererseits sollte man der Koalition zugestehen, dass die Enteignung explizit erst nach Ausschöpfung und Fehlschlagen aller anderen möglichen Alternativen durchgeführt wird und keinesfalls bereits beschlossene Sache ist. Tatsache ist auch, dass diese Entscheidung bis zum 30. Juni gefällt werden muss, was dem von allen Experten – und auch von der FDP - beschiedenen Zeitdruck geschuldet ist, der auf der HRE-Rettung lastet. Was die Kritik der Linken angeht, so sollte gerade eine Nachfolgepartei der Nachfolgepartei der SED sehr vorsichtig damit umgehen, wann man eine dauerhafte und allgemeingültige Enteignung gesetzlich ermöglicht. Sicher muss man auch Gregor Gysi zugestehen, dass er völlig zu Recht auf die Möglichkeit weiterer Bankenprobleme hinweist, jedoch besteht nicht der geringste Grund anzunehmen, dass der Staat dann nicht genauso vorgehen kann, wie er es im Fall der HRE auch macht. Die Aufregung darüber, dass man dann erst wieder ein neues Gesetz verabschieden müsse, dürfte geringer sein als jene, zu der es kommt, wenn man mit Hilfe der Linken ein Gesetz zur Enteignung einer ganzen Branche durchsetzt.

Heiko Fleischmann, 21.März 2009
 
 
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