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Hundessteuer 1884 in Niederösterreich

Autor: emgo1 | Erstellt am: 04.08.2011 | Gelesen: 690
Kategorie: Geschichten & Anekdoten | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Die Realsteuer auf den Hund am Ende des 19.Jahrhunderts

In den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts wurden für das Land Niederösterreich, damals Erzherzogthum unter der Enns wesentliche Grundlagen in der angewandten Wirtschaftspolitik gelegt. Im Gewerbe-, Handels- und Industriewesen, im Land- und Forstwirtschaftswesen und im Steuer- und Abgabewesen wurden fortlaufend neue Eckpunkte für die zukünftige rechtliche und damit politische Entwicklung formuliert und beschlossen. Vor allem im Bereich der Landes- und Gemeindeabgaben im Rahmen des Steuer- und Abgabewesens gab es entscheidende Weichenstellungen. Hier wurden aus rechtshistorischer Sicht entscheidende Grundlagen verabschiedet, die auch noch fast 100 Jahre später eine gewisse Bedeutung haben. Diese Entwicklung wird nun in der Reihe LawLeaks veröffentlicht.

Wesen und Grundlage der Hundesteuer

Die erste Hundesteuer in Europa bzw. nach manchen Historikern sogar weltweit wurde im Jahre 1884 in Großbritannien eingeführt. Die Hundesteuer ist eigentlich eine Gemeindeabgabe bzw. Gemeindesteuer. Sie besteuert als Besteuerungsobjekt das Halten von Hunden. Im fiskalischen Sinn ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung, weit etwa die Straßenreinigung von Hundekot als zu finanzierende Verwaltungsaufgabe gegenübersteht. Vielmehr wird sie nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben herangezogen.

Hundesteuer in Niederösterreich im Jahre 1884

Auf der Grundlage der Beschlüsse des niederösterreichischen Landtages vom 27. und 30.September 1884 sowie 07.Oktober wurde in den niederösterreichischen Gemeinden Hadersdorf, Altmannsdorf, Lainz, Fahrafeld, Kagran, Marchegg, Harmannschlag, Kirchberg am Walde und Alt-Kettenhof die Hundesteuer eingeführt.

Unterschiedliche Höhe der Hundesteuerbeträge in den Gemeinden

In der Gemeinde Hadersdorf, Altmannsdorf und Lainz (Politischer Bezirk Sechshaus/Wien) sowie Alt-Kettenhof wurden zwischen einem und zwei Gulden eingehoben, in Lainz etwa einen Gulden für Kettenhunde und zwei Gulden für andere Hunde. In den Gemeinden Fahrafeld, Kagran und in Harmannschlag wurde ein Gulden eingehoben und in Marchegg und Kirchberg am Walde 50 Kreuzer.

Dr. Fritz Simhandl Autor Fleedstreet

 
 
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