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Hundehalterhaftpflichtversicherung und Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

Autor: BAVARIA Limousi | Erstellt am: 18.09.2009 | Gelesen: 653
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Was bieten diese Versicherungen-Hundehalterhaftpflichtversicherung und Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

Ein Glück, wenn man auf eine Hundehalterhaftpflichtversicherung oder Pferdehalterhaftpflichtversicherung zurückgreifen kann. Generell wird man für sämtliche Schäden, die durch das Tier verursacht werden, im vollen Umfang haftbar gemacht.

Doppelte Aufmerksamkeit wird von Besitzern von Tieren gefordert. Schnell läuft man Gefahr, dass mit dem Tier etwas passiert, beziehungsweise das Tier einen Schaden verursacht. Beispielsweise kann es bei Hunden schnell einmal vorkommen, dass sie sich von der Leine reißen und darauf los rennen. Als Folge dessen kann eine Menge schief gehen. Autounfälle können passieren, ein Radfahrer kann stürzen, Passanten fühlen sich bedroht und verletzen sich bei einer eventuellen Flucht.

Ähnliche Gefahren drohen dem Pferdebesitzer. Bei einem Ausritt kann eine Menge passieren. Pferde sind Fluchttiere, die sich relativ schnell vor irgendetwas erschrecken und dann einfach „durchgehen". Das heißt, sie laufen darauf los und hören nicht mehr auf das Kommando des Reiters. In ihrer Panik sind sie völlig unkontrolliert und auch durch den Reiter nicht mehr kontrollierbar. Auch hier sind wieder diverse Unfälle mit Autos oder Passanten vorprogrammiert. Eine klare Angelegenheit wird die Tatsache sein, dass Unfälle dieser Art ein kleines Vermögen kosten können. Ein Glück, wenn man auf eine Hundehalterhaftpflichtversicherung oder Pferdehalterhaftpflichtversicherung zurückgreifen kann. Generell wird man für sämtliche Schäden, die durch das Tier verursacht werden, im vollen Umfang haftbar gemacht. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung jedoch wird nur für Hunde getragen, die nicht gewerblich genutzt werden. Sie tritt auch dann in Kraft, wenn man sich mit seinem Tier im Ausland aufhält. Allerdings darf dieser Aufenthalt nicht 12 Monate überschreiten.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist dringend anzuraten, da sich bei Schäden jeder Art direkt an den Pferdehalter gewandt wird. Erst danach kann man an den Reiter heran treten. Dieser hat dann den Vorzug, seine Unschuld nachzuweisen. Diese Möglichkeit hat der Halter jedoch generell nicht. Er haftet immer für sein Tier. Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung umfasst sämtliche Schäden, ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Auch bietet einem die Gelegenheit, diese Art der Versicherungen im Internet abzuschließen. Sie sind meist deutlich preisgünstiger, aber in den Leistungen gleichwertig. Man muss sich nur überlegen, ob man auf die persönliche Betreuung durch einen Versicherungsfachmann verzichten kann.
 
 
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