Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Honorar von Ärzten wird ab 2012 abgegrenzt

Autor: PR-Blickpunkt | Erstellt am: 30.01.2012 | Gelesen: 229
Kategorie: Beruf - Bildung & Karriere | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum informiert

Angestellte erhalten ein Gehalt. Arbeiter Lohn. Ärzte bekommen ein Honorar. Dieses erfährt ab 2012 eine Abgrenzung, über die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum informiert.

Gewinnermittlung nach dem Zuflussprinzip

Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensstreurechts. Nach diesem Prinzip sind die Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, in dem sie zugeflossen sind. Ein Zufluss von Einnahmen erfolgt in jenem Jahr, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die Einnahmen erhält. Demnach sind Einnahmen in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem der Steuerpflichtige sie erhalten hat. Das Zuflussprinzip kommt bei der Gewinnermittlung (betrifft selbstständige Ärztinnen und Ärzten) nach der Einnahmen- und Überschussrechnung zur Anwendung. Zudem sind bei der Ermittlung von Überschusseinkünften auch Einnahmen aus Kapitalvermögen zu beachten. Das bedeutet, dass im Rahmen einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschuss-Rechnung alle innerhalb eines Kalenderjahres erhaltenen Einnahmen den Gewinn dieses Kalenderjahres erhöhen.

Ausnahmeregelung

Um einen möglichst niedrigen Gewinn zu erzielen, müssen lediglich Einnahmen in das folgende Kalenderjahr geschoben werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs dem Arzt oder der Ärztin zugeflossen sind. Denn diese gelten dann als in diesem Kalenderjahr bezogen. Der Bundesfinanzhof (BFH) zählt hierzu beispielsweise Resthonorare der Kassenärztlichen Vereinigung für das dritte Quartal eines Kalenderjahres, die im Januar des Folgejahres ausgezahlt worden sind (BFH Az. IV R 63/94).

10 Tage

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach Ende des Kalenderjahres fließen, sind dem Kalenderjahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzuordnen. Infolgedessen können regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die nach dem 10. Januar des Folgejahres auf das Konto gebucht werden, erst im Folgejahr versteuert werden.

Für ausführliche Informationen zur Honorarbegrenzung steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt
Steuerberaterin Ute Marseille
Josef-Baumann-Str. 21
44805 Bochum

Telefon: 0234 - 96431 31
Telefax: 0234 - 96431 91
Email: info@steuerkanzlei-marseille.de
Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Beruf - Bildung & Karriere:
Steigende Nachfrage nach Bildungsberatung - nur die Ansprechpartner fehlen
Sommerkurse TestDaF, DSH und Business Englisch
Horizon leistet Hilfestellung bei der Studien- und Berufsorientierung
Besseres Gedächtnis
Schlechtere Karrierechancen mit Kind
Individuelle Betreuung und Weiterentwicklung groß geschrieben
Benimmregeln Asien: Stilsicher auftreten im Reich der Mitte
Music Business Manager/-in (ebam) goes online

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Honorar von Ärzten wird ab 2012 abgegrenzt”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.