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Hörschaden und Tinnitus zu Silvester!

Autor: drdewes | Erstellt am: 29.12.2009 | Gelesen: 811
Kategorie: Gesundheit - Medizin & Chirurgie | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Ein bleibender Hörschaden und ein quälendes Ohrgeräusch können Folgen von Silvesterböllern und Raketen sein!

Dr. Holger Dewes
Dr. Holger Dewes
An Silvester werden wieder traditionell viele Raketen und Böller in die Luft gejagt. Ist man dabei nicht vorsichtig, kann es neben den üblichen Verletzungen der Hände und des Gesichtes auch zu dauerhaften Schädigungen des Gehörs kommen.

Knallkörper können eine Lautsärke von bis zu 175 dB erreichen! Das ist mehr als ein Düsenflugzeug erreicht. Bereits ein Knall von mehr als 150 Dezibel kann ein Knalltrauma auslösen und damit einen bleibenden Hörschaden mit Ohrgeräusch (Tinnitus) verursachen. Bei einem so genannten Explosionstrauma ist auch das Trommelfell eingerissen.

Betroffene merken einen Hörschaden mit ähnlichen Symptomen wie bei einem Hörsturz. Druck auf den Ohren, dumpfes Gefühl im Ohr, Piepsen und verzerrtes Hören sind sichere Anzeichen für einen akuten Hörschaden. Ist dies der Fall sollte man dem Ohr dringend Ruhe gönnen und auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten. Sind die Beschwerden am Morgen noch vorhanden, so sollte ein Facharzt für Hals- Nasen- Ohrenheilkunde aufgesucht werden. Nur er hat die Erfahrung und die Ausstattung Schäden am Innenohr exakt zu diagnostizieren. Nach einer Inspektion des Ohres und einem ausführlichen Hörtest kann der HNO Arzt eine sichere Diagnose stellen.

Die Therapie der Wahl sind dann durchblutungsfördernde Infusionen und ein absteigendes Kortisonschema.

Behandlung des Knalltraumas zahlt die Kasse nicht!

Seit dem 01.04.2009 werden die anfallenden Therapiekosten nicht mehr von der Krankenkasse übernommen und müssen vom Patienten selbst getragen werden. Seit der Neufassung der Arzneimittelrichtlinien sind die durchblutungsfördernden Medikamente von der Verordnung zu Lasen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Hörsturz, Knalltrauma und Tinnitus ausgeschlossen. Begründet wird dies durch eine letztlich nicht bewiesene Wirksamkeit der seit Jahren bewährten Therapie.

Der deutsche Berufsverband der HNO Ärzte hat seinen Mitgliedern aufgrund der Gesetzeslage empfohlen die Infusionen privat, als so genannte IGEL Leistungen, abzurechnen. Pro Infusion werden ca. 20 - 25 Euro fällig. Die notwendigen Medikamente kauft sich der Patient in der Apotheke. Sollte trotz maximaler Therapie ein bleibender Hörschaden entstehen - was gelegentlich sein kann -, hat man zumindest das Gefühl alles dagegen getan zu haben.

Fazit für den Betroffenen: Sollten Sie den Verdacht auf ein akutes Knalltrauma haben, ist der Gang zum HNO Arzt ein MUSS! Er wird ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
 
 
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