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Höhere Einmalzahlungen bei der Entschädigung durch Haftpflichtversicherer

Autor: gup-makler | Erstellt am: 02.09.2011 | Gelesen: 501
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Zuletzt hat das Hamburger Landgericht einen Vergleich über 4,3 Millionen € vorgeschlagen.

Das Handelsblatt berichtete vor Kurzem über einen juristisch möglicherweise richtungsweisenden Streitfall zur Haftpflichtversicherung. Es geht dabei um die höchste Entschädigungssumme, die in Deutschland jemals ausbezahlt wurde.

Zum Hintergrund: 2004 verunglückte eine damals 19jährige Frau mit Ihrem Mann im Auto und wurde als Beifahrerin aus dem Auto geschleudert. Sie erlitt schwerste Schädel-Hirn-Verletzungen und Knochenbrüche. Infolge dessen ist sie seitdem an den Rollstuhl gebunden und muss rund um die Uhr gepflegt werden.

In der Regel bezahlen die Haftpflichtversicherer in solchen Situationen monatliche Renten und anfallende Kosten, beispielsweise für Therapien und notwendigen Wohnungsumbauten. Im konkreten Fall wurden bisher durchschnittlich 6000 € im Monat und weitere 750.000 € zusätzliche Kosten gezahlt.

Der Anwalt der Klägerin möchte die Einmalzahlung erwirken, damit es seiner Mandanten zukünftig erspart bleibt jede Kostenposition erstreiten zu müssen. Der Bund der Versicherten führt weiterhin an, dass die Einmalzahlung auch sinnvoll ist um Leistungen zu wählen, beispielsweise Therapieformen im Ausland, die Versicherer möglicherweise nicht bewilligen würden.

Gerade jedoch bei besonders schwer verletzten Menschen mit möglicherweise geringerer Lebenserwartung hätten die Geschädigten durch die Einmalzahlung auch die Möglichkeit das Geld später zu vererben. Daher unterstützt der Bund der Versicherten die Position der Wahlmöglichkeit zwischen beiden Entschädigungsformen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) argumentiert, dass so hohe Geldsummen Begehrlichkeiten im Umfeld der Geschädigten hervorrufen könnten. Das wiederum könnte dazu führen, dass die Gelder durch Fehlkalkulation oder anderweitige Verwendungszwecke aufgebraucht werden und die Geschädigten dann die Leidtragengen sind.

Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob der Versicherer den Vergleichsvorschlag über 4,3 Millionen € annimmt. Und wenn nicht, wie dieser Prozess endet.

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