(Online-Artikel.de) - In Wohngebäuden werden überwiegend klassische Rauchmelder installiert, deren Nutzen unbestritten ist.
Als Brandmeldesysteme sind Hitzemelder oder auch Wärmemelder besonders leicht zu installieren und relativ preiswert. Ihr Funktionsprinzip ist, wie der Name schon sagt, die Detektion von schneller Hitzeentwicklung. Die meisten marktgängigen Geräte schlagen ab einer Temperatur von 60° C Alarm.
Die Spannungsversorgung erfolgt in der Regel über eine 9 V Batterie. Es gibt auch Geräte, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden können. Hitzemelder prüfen selbsttätig, ob eine Betriebsbereitschaft vorliegt. Sollte eine Unterspannung auftreten, so wird dieses durch ein Warnsignal angezeigt.
Hitzemelder werden vorzugsweise dort eingesetzt, wo aufgrund umgebender Bedingungen wie Rauch, Staub und Abgase Rauchmelder ungeeignet sind. So sind sie besonders häufig in Werkstätten, Garagen, Fabrikhallen oder auch in Küchen zu finden und dienen hier vorwiegend dem Schutz von Sachgütern. Für den Einsatz in Wohnräumen sind sie indes weniger geeignet, da sie relativ träge reagieren. Dies ist besonders dann kritisch wenn ein Schwelbrand in der Nacht ausbricht. Die Entwicklung giftiger Rauchgase werden von ihnen nicht erkannt und sie springen erst an, wenn die Temperatur den Schwellenwert erreicht. Daher sollten im Wohnbereich zum Beispiel Rauchmelder bevorzugt werden oder die Hitzemelder zumindest mit anderer Sicherheitstechnik kombiniert zum Einsatz kommen.
Der Vorteil der Hitzemelder ist, dass die Gefahr von Fehlalarmen relativ gering ist, denn störende Einflussfaktoren wie Rauch, die auch andere Ursachen haben können, lösen keinen Alarm aus. Ein rascher Temperaturanstieg auf 60° C hingegen ist ein sicherer Indikator, dass ein Brand ausgebrochen ist. Hitzemelder werden daher oft mit Feuerlöschanlagen wie Sprinkleranlagen gekoppelt. Bei übermäßiger Hitzeentwicklung werden sie sofort ausgelöst.
Einige Hitzemelder lassen sich auch mit anderen Systemen wie Rauchmeldern vernetzen. So kann zum Beispiel ein Brand in der Garage auch in der Wohnung angezeigt werden kann.
Katrin Sabisch