Bereits in frühen rechtshistorischen Zeiträumen waren Fragen des Öffnungszeitenrechtes von zentraler Bedeutung bei der Regelung des Wirtschafts- und Arbeitsrechtes. Im Sinne einer Marktordnung der Zeit wurden hier Grundlagen für das moderne Öffnungszeitenrecht geschaffen. Aktuelle Regelungen bauen heute noch auf dieser rechtshistorischen Basis auf.
Zeit als ein Fundament des Rechts
Zeit ist eine fundamentale, messbare Größe. Die Zeit ist gemeinsam mit dem Raum ein Kontinuum. In der Raum-Zeit -Achse ist jedwedes materielle aber auch ideelle Geschehen eingebettet. Somit gestatten es Raum und Zeit jeweils kausal verknüpfbare Ereignisse und Handlungen einer Reihenfolge zuzuordnen. Das macht die Zeit für das Recht so bedeutend.
Zeit und Vergänglichkeit
Menschliches Empfinden im Zusammenhang mit der Zeit ist von ihrem Vergehen dominiert. Dieses Vergehen, die sich darüber hinaus in der Vergänglichkeit insgesamt manifestiert, stellt ein Phänomen dar, das sich einer rein naturwissenschaftlichen Beschreibung entzieht. Es ist das Fortschreiten der Gegenwart, von der Vergangenheit kommend und zur Zukunft hin ausgerichtet. Somit ist Zeit gleichzeitig Veränderung.
Zeit und Philosophie
Die Zeit ist eines der ältesten Objekte der Philosophie. Darüber hinaus ist sie aber auch zentrales Thema der Physik, der Chronobiologie und der Zeitsoziologie. Gleichzeitig beschäftigen sich auch Psychologie und Sprachwissenschaften mit der Zeit. Die Ökonomie wiederum behandelt Zeit als Wertgegenstand. Die insgesamt in den anderen Wissenschaftsdisziplinen gewonnenen Erkenntnisse sind wiederum die Basis für die rechtswissenschaftliche Bewertung der Zeit.
Zeit und Recht, Recht und Zeit
All diese Erkenntnisse sollen die Basis für die weitere Behandlung von Rechtsnormen darstellen, die sich im Kern mit der Verteilung von Wirtschafts- und Arbeitszeit beschäftigen. Darüber hinaus soll aber auch die Zeit als Teil des Regelungsumfanges von Normen näher untersucht werden.
Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet