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Hilfe bei Abmahnung wegen Urheberechteverletzung im Internet

Autor: Anwalt-Jelinek | Erstellt am: 06.04.2011 | Gelesen: 465
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Alleine im Jahr 2010 wurden über 500.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet versendet. Viele der Betroffenen haben sich an mich gewendet und baten um Hilfe und Unterstützung.

Rechtsanwalt & Mediator Max Jelinek
Rechtsanwalt & Mediator Max Jelinek

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten -Was nun? Was tun?


Teil 2 Feststellung der Verantwortlichkeit

Was meint der abmahnende Anwalt? Was kann ich tun? Wie kann ich mich wehren?

Wie versprochen heute der Zweite Beitrag und wir beginnen mit dem Zweiten Satz einer Abmahnung aus dem Hause einer der führenden Abmahnkanzleien.

Die Kanzlei schreibt: „Unsere Mandantschaft hat festgestellt, dass Sie für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtlich geschützten ...... über die Tauschbörse bittorrent verantwortlich sind."

Lieber Leser, mir ist das zu ungenau, -wie wurde denn durch die Mandantschaft etwas festgestellt? Ist der feststellende Dienstleister seriös? Wer hat das feststellende Unternehmen beauftragt? Wie und wodurch erfolgte eine Feststellung? Fragen über Fragen, die sich bereits im ersten Satz der Abmahnung aufgetan haben werden im zweiten Satz durch neue Fragen ergänzt.

Dem Abmahnschreiben ist ein sogenannter Ermittlungsdatensatz beigeheftet, dieser weist den Provider, eine 12-stellige Benutzerkennung (vom Provider beauskunftet) und den Namen und die Adresse des Anschlussinhaber/Abgemahnten aus. Darunter als Tabelle „Beginn Angebot mit einer genau Uhrzeit" – „Ende Angebot mit einer genauen Uhrzeit" „IP-Adresse mit 13 Stellen incl. Punkte", „File-Hash mit 40 Stellen bestehend aus Zahlen und Buchstaben" und dem "Werk mit konkretem Namen".

Prüfen Sie an dieser Stelle, ob Sie überhaupt Kunde des angegebenen Providers sind.

Mir wurden bereits Fälle vorgelegt in denen Tote abgemahnt wurden. Die kann daran liegen, dass die Erben es versäumt haben zeitgerecht eine entsprechende Meldung beim Provider zu machen oder aber, weil es schlicht und ergreifende beim Provider versäumt wurde die Umstellung der Namen zu veranlassen. Das kann ja passieren, da arbeiten Menschen und Menschen machen Fehler. Es ist nur blöd, wenn diese Fehler bei der Zuweisung von mehrstelligen Zahlen und Buchstabenkolonnen passieren.

Bleiben wir bei den Buchstaben und Zahlenkolonnen, wie wurde diese festgestellt/ ermittelt?. Wird während des behaupteten Ladevorgangs ein Screenshot gemacht, werden die Zahlenkolonnen abgetippt und in die Tabellen übertragen?

Ich bin kein IT-Techniker, ich bin Jurist mit Befähigung zum Richteramt – Richter sprechen ein Urteil, wenn sie zweifelsfrei von einem Sachverhalt überzeugt sind. Mir fehlt hier eine Überzeugung, das liegt aber in erster Linie daran, weil mir nicht erklärt wird wodurch man glaubt etwas „festgestellt" zu haben.

Das sind alles Fragen die sich auftun und tatsächlich an mich gestellt werden. Die Fragen sind berechtigt und sie schüren das Unverständnis für die Abmahnung und den Zweifel, dass da alles mit rechten Dingen zugeht.

Überprüfen Sie an dieser Stelle die Angaben des sogenannten Ermittlungssatzes soweit es Ihnen möglich ist. Achten Sie auf die Angaben „Beginn Angebot – Ende Angebot" . War Ihr Rechner an, waren Sie zu Hause, war Ihr Modem eingesteckt, Ihr W-Lan aktiv?

Möglicherweise ergeben sich an dieser Stelle Zweifel an der Richtigkeit der Feststellung. Wenn Sie berechtigte Zweifel haben sollte man diese Zweifel von einem sachverständigen Menschen untersuchen lassen um ggf. geeignete Maßnahmen zu ergreifen um die in der Abmahnung behauptete „festgestellte Verantwortlichkeit" ggf. in der gebotenen Weise in Frage zu stellen.

Im Bedarfsfalle steht es Ihnen selbstverständlich frei mich jederzeit zu kontaktieren und mir die Fragen zu stellen, die Ihnen auf der Seele oder sonst wo brennen. Weitere Informationen und Angebote erhalten Sie auch unter www.echt-ungerecht.de

Aber auch wenn sich allein an den Texten der abmahnenden Kanzleien eine Vielzahl von Unstimmigkeiten aufzeigen lassen, ist es in aller Regel wirtschaftlich sinnlos Gerichte mit der Aufklärung solcher Rechtsfragen zu bemühen Einfacher und wesentlich effektiver ist es über einen Anwalt eine qualifizierte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die Abwehr der Zahlungsansprüche dann im Weiteren dem Anwalt zu überlassen. Die Post kommt dann auch nicht mehr im eigenen Briefkasten an...

Bei Fragen fragen
Ihr Max Jelinek
Rechtsanwalt & Mediator

08075 9140608
0173 9590717
hilfe@echt-ungerecht.de
www.echt-ungerecht.de
www.anwalt.de/imkki

 
 
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