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HAUSVERLOSUNG - LEGAL IN ÖSTERREICH
Das österreichische Ministerium für Finanzen hat es bestätigt - eine einmalige Verlosung ist jedem österreichischen Bürger erlaubt, ohne gegen das Glückspielmonopol zu verstoßen.
Natürlich haben sich mehrere Personen sogleich aufgetan und verlosen ihre Immobilien und Luxusautos. Ein wahrliches Paradies für sogenannte Traumhausbesitzer, da sie normalerweise bei einem Verkauf nie den tatsächlichen Wert realisieren könnten. Auch Verlosungsplattformen wie immobilienlotterie.at schiessen wie Schwämme aus dem Boden.
Doch hat dies auch eine negative Seite - für die Immobilienmakler. Sie waren nicht in der Lage, größere, teurere Objekte ihrem Wert entsprechend zu vermitteln/verkaufen, deshalb wird in Verlosungen eine große Verkaufschance gesehen. Die erste Villenverlosung in Klagenfurt bewies es, groß war das Interesse in dieser neuen Form der Verkaufsart; innerhalb weniger Tage waren Einzahlungen für mehr als 16.000 Lose eingegangen, obwohl nur 9999 Lose zur Verfügung standen.
Deutschland hat es da noch etwas schwieriger, das Glückspielgesetz ist da etwas anders geschrieben. Trotzdem wird es nur eine Frage der Zeit sein, wann in der gesamten EU dieses doch sehr veraltete Monopoldenken fällt. Dafür dürfen deutsche Bürger in Österreich bei den Verlosungen mitmachen, und falls ein deutscher Staatsbürger gewinnt, darf er ohne weiteres den Besitz annehmen.
Warum sollte es also nicht möglich sein, das eigene Haus mittels einer Verlosung zu verkaufen - endlich eine Chance für diejenigen, die sich nie ein Haus hätten kaufen können.
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