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Hausgewinnspiele = Immobilienerwerb ohne Bankkredit

Autor: meggi | Erstellt am: 29.11.2009 | Gelesen: 1711
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Deutschland wach auf - der neue Immobilienmarkt entwickelt sich zu gunsten aller Bürger


Mein Name ist Meggi Erwig aus Münster/NRW. Am 19.10.2009 habe ich das erste, behördlich gesichtete Hausgewinnspiel im Münsterland ins Leben gerufen. Gemeinsam mit anderen Hausgewinnspielbetreibern arbeite ich an der Entstehung des neuen Immobilienmarktes, der es jedem BRD- Bürger ermöglicht, mit geringem Einsatz Vermögen in Form einer Immobilie zu erwerben. Nun hoffe ich, Menschen diese Chance näher bringen zu können.

Es gibt keine Behörde in Deutschland, die ein Hausgewinnspiel genehmigen kann, da gemäß BGB jeder Bürger ein Hausgewinnspiel/Hausgewinnwettbewerb betreiben darf. Jedoch wird die korrekte Abwicklung der Hausgewinnspiele durch die Behörden streng verfolgt. Leider gibt es in der Bevölkerung, sowie bei einigen Medien noch immer große Unsicherheiten bzgl. der Legalität der Hausgewinnspiele.
Zurückzuführen ist diese Unsicherheit auf die Tatsache, dass wenige Vorläufer von Hausgewinnspielen an kleinsten, unbekannten Vorschriften hinsichtlich der Teilnahmebedingungen gescheitert sind, sowie der Tatsache, dass auch Behörden unsicher waren in der Beurteilung legaler Hausgewinnspiele. Aus diesem Grunde entwickeln sich Hausgewinnspiele z.Z. nur sehr schwer auf dem deutschen Markt, obwohl ganz offensichtlich der Bedarf an diesem dritten Immobilienmarkt sehr groß ist. Dieser dritte Immobilienmarkt ermöglicht Bürgern den Erwerb einer Immobilie ohne Bankkredit.

Ebenso ermöglicht dieser neue Markt die preisgerechte Veräußerung einer Immobilie. Hausgewinnspielbetreiber haften mit ihrem persönlichen Vermögen für die korrekte Abwicklung der Hausgewinnspiele und:
  1. anders als beim Lotto sind die Gewinnchancen erheblich höher (z.B. 1 ./. 49.999 anstelle von 1./.140.000.000)
  2. die Betreiber namentlich bekannt und greifbar.
  3. anders als beim Lotto liegt die Gewinnchance ausschließlich beim Teilnehmer – nicht beim Glück und Zufall.
Inzwischen gibt es fünf Hausgewinnspiele, die nach behördlicher Sichtung und Prüfung spielen dürfen:
Münster-NRW, Baldham-Bayern, Rangsdorf-Berlin, Hasselbach-Niederbayern, Hamburg. Diese fünf Hausgewinnspielbetreiber haben die Türen zu dem neuen Immobilienmarkt eröffnet - nun ist die Unterstützung durch die Bevölkerung notwendig. Erst wenn die entsprechenden Teilnehmerzahlen der jeweiligen Spiele zusammen gekommen sind, können die Häuser ausgespielt und endlich auch übergeben werden.
Dann ist der neue Markt - Immobilienerwerb ohne Bankkredit - etabliert.

Möchten Sie weitere Informationen? Dann lesen Sie bitte:

Welchen Vorteil bringen Hausgewinnspiele?Dem Bürger:
  1. Menschen, die keine Kredite für einen Hauskauf erhalten, haben die Möglichkeit aufgrund eigener Fähigkeiten ein Haus günstig zu erwerben – ob sie das erworbene Haus selber beziehen, vermieten oder verkaufen, beibt ihnen überlassen.
  2. Hausbesitzer müssen ihre Immobilien nicht mehr unter Wert verkaufen
  3. Da Häuser in der Regel – so wie bei diesem Spiel – renoviert übergeben werden, bleibben die Häuser in gutem Stand und verfallen nicht.

Den Kommunen:
Grunderwerbssteuer wird aus dem Erlös bezahlt – die Gelder fließen weiter, ohne den einzelnen Bürger zu stark zu belasten Dem Staat:
Große Steuereinnahmen fließen dem Staat durch diese Spiele zu.
Institutionen oder gemeinnützigen Vereinen: Spenden

In Deutschland existiert eine Verordnung (kein BGB-Gesetz). Es handelt sich um den Glücksspielstaatsvertrag. Dieser besagt, dass das Monopol des Glücksspiels allein dem Staat obliegt (Lotterien). Ziel des Glückspielstaatsvertrag ist es, Menschen vor Suchtgefahren, hinsichtlich der Glücksspiele zu schützen.

Ein bedeutender Faktor zur Analyse eines Glücksspiels stellt hier das Zufallprinzip dar. Das heißt, ein Spiel ist dann als Glücksspiel einzustufen, wenn ihm zum Gewinn ein deutlicher Zufallscharakter nachgewiesen werden kann.

Nun zur derzeitigen Sachlage:
Schleswig-Holstein hat, wie inzwischen auch andere Länder, öffentlich verkündet, den Glücksspielstaatsvertrag kündigen zu wollen, um mehr Spieler und höhere Einnahmen zu erzielen. Das bedeutet: Der Glücksspielstaatsvertrag soll gekündigt werden. D.h. der Staat handelt gegen seine Auflage, den Bürger vor Sucht zu schützen, indem er Glücksspiele favorisiert.

Die EU
Auch Deutschland gehört zur EU, so wie Österreich und Spanien. Hier stellt sich am 08.12.2009 die Frage: Ist der Glücksspielvertrag EU-konform?

Abschließend ist also festzuhalten, dass deutlich unterschieden werden muss zwischen Glücksspiel und Gewinnspiel -Gewinnspiele bedürfen gemäß des BGB keiner Genehmigung – d.h. sie sind nicht genehmigungsfähig. Es ist durch die Behörden lediglich festzustellen, ob ein Spiel dem Glück – also Zufallsprinzip unterliegt oder nicht. Hausgewinnspiele a`la "Wer wird Millionär" von Günther Jauch fallen deutlich erkennbar nicht unter Glücksspiele, sondern unter Gewinn-oder Geschicklichkeitsspiele.

Bereits mehrere Hausgewinnspielbetreiber mussten inder Vergangenheit erleben, dass diese Unterschiede nicht einmal den deutschen Behörden bekannt waren. Deutsche Behörden haben deshalb einige Hausgewinnspiele gestoppt – und so die Bevölkerung verunsichert. Inzwischen haben auch Deutsche Behörden hinzu gelernt. Zwar erhält kein Hausgewinnspielbetreiber den Bescheid: "Sie dürfen spielen, weil es sich um ein Gewinnspiel handelt" , aber den Hinweis: "das vorliegende Spiel unterliegt nicht dem Glücksspielstaatsvertrag."

Fazit: Hausgewinnspiele dürfen veranstaltet werden, sind legal und eröffnen uns den dritten Immobilienmarkt. Nachdem wir ersten Hausgewinnspielbetreiber nun deutlich gemacht haben, dass deutsche Bürger sich völlig legal verhalten, wenn sie Hausgewinnspiele veranstalten und an diesen teilnehmen, gab es wenige Behörden, die sich an dem Wort: "Gewinnspiel" störten. So kam nun bei einigen Behörden die Frage auf, ob Hausgewinnspiele dem Rundfunkstaatsvertrag (geregelt sind hier schnelle Call-In-Gewinnspiele) unterliegen. Bei einem Hausgewinnspiel handelt es sich nicht um ein Call-In-Gewinnspiel, sondern um einen länger dauernden Wettbewerb. Der Vergleich zu dem Rundfunkstaatsvertrag ist somit nicht korrekt. (Dies wurde mir ebenfalls durch ein Telefongespräch mit der Rundfunk-Medienanstalt NRW 0211-77007-0 bestätigt.)
Inzwischen hat der BayVGH mit Urteil vom 29.10.2009 geklärt, dass der Rundfunkstaatsvertrag in vielen Bestimmungen rechtswidrig und damit ungültig ist.

Wir sehen: Es gibt in Deutschland Behörden, die EU-konform und BGB-korrekt entscheiden und es gibt in Deutschland Behörden, die dies noch lernen müssen.

Fazit:
Wir ersten Hausgewinnspielbetreiber, die ihre Spiele durchführen dürfen, ohne verboten worden zu sein, stehen nun vor der schweren Aufgabe der Aufklärung. Dieser dritte Immobilienmarkt kann nur wachsen, wenn alle Bürger in Deutschland ihn entdecken, seine Chancen erkennen und unterstützen. Dieser dritte Immobilienmarkt kann nur wachsen, wenn Medien dieses Recht erkennen und uns ein legales Portal zur Werbung zur Verfügung stellen. Hausgewinnspielbetreiber haben Kraft und Kosten nicht gescheut, diesen Markt zu eröffnen - Teilnehmer von hausgewinnspielen gehen kein Risiko ein, denn alle Hausgewinnspielbetreiber geben ihre Adressen und Kontaktmöglichkeiten auf den Homepages an und sind erreichbar. Deshalb hoffe ich im Sinne des neuen, legalen, deutschen Immobiliemarktes auf ausreichende Information durch die Medien.

Meggi Erwig
 
 
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