Wie geht es weiter?
Hartz IV ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das ALG II, das Arbeitslosengeld II, das fachlich Grundsicherung für Arbeitssuchende heißt. Es wurde am 1.1.2005 in Deutschland eingeführt und hat das bisher geltende Recht der Arbeitslosenhilfe ersetzt. Die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe wurden zusammengefasst. Zwar gibt es auch heut noch das Institut der Sozialhilfe, jedoch setzt ein Sozialhilfebezug voraus, dass keine Erwerbsfähigkeit besteht, d.h. der Antragsteller darf nicht in der Lage sein, mindestens an 3 Stunden pro Tag zu arbeiten.
Hartz IV sichert das soziale Existenzminimum und beträgt für eine alleinstehende Person zur Zeit 351 Euro plus Heizkosten. Neueste Studien gehen davon aus, dass das wirtschaftliche Existenzminimum noch darunter liegt. Die Wohlfahrtsverbände hingegen halten das Hartz IV Niveau für viel zu niedrig.
Hartz IV erhält, wer bedürftig ist und über kein eigenes Vermögen oder Einkommen verfügt. Es greift vor allem für Langzeitarbeitslose, da das Arbeitslosengeld längstens für ein Jahr Arbeitslosigkeit gezahlt wird.
Unumstritten ist, dass besonders Kinder darunter leiden, wenn ihre Eltern von Hartz IV betroffen werden.
Autor: Alexandra Maier