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Hartz IV heißt Wetten verboten

Autor: akellner | Erstellt am: 12.05.2011 | Gelesen: 502
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Urteil bestätigt Verbot von Sportwetten für Hartz IV-Empfänger

Verbot von Sportwetten für Hartz IV-Empfänger
Verbot von Sportwetten für Hartz IV-Empfänger
Nächsten Samstag in einer Lotto-Annahmestelle in Nordrhein-Westfalen: "Zwei Bögen Lotto normal und - ach, Herr Müller, Sie beziehen doch Hartz IV, da kann ich Ihren Wettschein für Oddset leider nicht annehmen." So in etwa stellen sich das die Richter im Landgericht Köln offenbar vor, die nun eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz bestätigten. Demnach dürfen Sportwetten des staatlichen Anbieters Oddset (Westlotto) von Hartz IV-Empfängern nicht mehr angenommen werden, wenn das Personal der Annahmestelle über konkrete Hinweise auf deren Status als ALG-II-Bezieher hat. Wetten verboten also für Hartz IV-Empfänger?

Urteil bestätigt Verbot von Sportwetten für Hartz IV-Empfänger

Man sieht sich angesichts dieses Urteils beinahe etwas verloren angesichts der zahlreichen Punkte, zu denen etwas zu sagen wäre. Soll man sich auf das seltsame Realitätsverständnis der urteilenden Richter beziehen, die - konsequent gedacht - entweder Mitarbeiter in Lotto-Annahmestellen zu Hilfspolizisten machen, oder Hartz-IV-Armbinden verteilen müssten? Oder vielleicht auf die unsägliche und nicht eben Deutschland-untypische pädagogische Leidenschaft, die in diesem Land auch staatlichen Stellen zu eigen ist, die nicht als "Schule" gekennzeichnet sind? Wie man es auch dreht und wendet; der Glaube, Menschen rechtlich vorschreiben zu dürfen, wie sie ihr Geld auszugeben haben, verblüfft.

Diskriminierung als Staatsziel?

Keine Frage: der sinnvolle und verantwortliche Umgang mit Geld ist nicht jedem Menschen gegeben. Will man jedoch den Empfänger einer staatlichen Transferleistung zu vermeintlich sinnvollem Haushalten mit jener bringen, darf man die Leistung nicht in bar auszahlen. Auch kein schöner Gedanke, aber wenigstens folgerichtig. Hingegen mit dem - oft unausgesprochenen - Argument, die Hartz-IV-Bezüge seien ja schließlich Steuergelder, den Empfängern den Umgang damit befehlen zu wollen, ist schon angesichts der Art und Weise, wie öffentliche Stellen mit ihren Einnahmen umgehen, geradezu obszön. Zum Schlag ins Gesicht der ALG-II-Empfänger aber wird ein solches Urteil dann, wenn man zwischen den Zeilen der Argumentation die wenig verhohlenen Vorwürfe herausliest, denen sich Hartz IV-Empfänger ohnehin gegenüber sehen:
Ihr kommt mit Eurem Leben nicht klar und eigentlich gehört Euch das Geld gar nicht.

Lotto ja, Wetten nein

Aber es gäbe tatsächlich einen Umstand gänzlich rationaler Natur, der Licht auf den Unterschied wirft, der seitens des Gerichts - und vielleicht bald der Politik - offenbar zwischen Lotto und Sportwetten gemacht wird. Denn das staatliche Monopol für letztere wird bald fallen, während 6 aus 49 wohl weiterhin dem Fiskus jährlich über 5 Milliarden Euro in dies Kassen spült.
Das ist natürlich reine Spekulation.

Andreas Kellner
www.beingoo.de/hartz-iv..

 
 
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