Ein Versicherungsschutz besteht in der
Handyversicherung auch bei Bedienungsfehlern. Darauf weist die Online-Makler-GmbH hin. Die Palette der Schäden, die die Handyversicherung übernimmt, ist sehr breit gefächert. Schäden wie Wasserschäden, Kurzschluss, Blitzschlag, Sturzschäden und auch Bedienungsfehler sind im Versicherungsumfang enthalten. Natürlich ist das Gerät auch bei einem Diebstahl versichert. Je nachdem, welchen Tarif man wählt, sind unterschiedliche Versicherungsleistungen enthalten.
Der Tarif richtet sich nach dem Marktwert des Handys zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Allerdings ist der Abschluss einer
Handyversicherung nur innerhalb der ersten drei Monate nach dem Kauf möglich. Auf der Seite
www.handyversicherung-direkt.com bietet die Online-Makler-GmbH unterschiedliche
Handyversicherungen an. Detailliert und ausführlich beschrieben bietet sich dem interessierten Handybesitzer hier ein echter Informationswert. Natürlich ist ein Beratung auf Wunsch möglich und Verträge können hier auch online abgeschlossen werden. Darauf hinzuweisen ist außerdem, dass das Gerät bei Diebstahl oder dauerhafter Beschädigung ersetzt wird mit einem gleichwertigen Gerät, es erfolgt jedoch keine Auszahlung.
Im Falle einer Beschädigung erfolgt zunächst ein Reparaturversuch. Bei Fahrlässigkeit, wenn das Handy zum Beispiel irgendwo vergessen wird, springt die Versicherung natürlich nicht ein. Alle anderen Versicherungsfälle sind genau beschrieben, um dem Kunden den richtigen Einblick zu geben in die Möglichkeiten der
Handyversicherung.
Lena Berg