In den letzten Jahren hat sich im Bereich Mobilfunk einiges verändert – nicht nur im Bereich der Mobilfunkgeräte, sondern auch im Bereich der Tarife. Vor einigen Jahren war noch nicht daran zu denken, dass wir heute zum monatlichen Pauschalpreis unbegrenzt telefonieren können. Die damaligen Tarife beinhalteten keine Handy Flatrate, für jede verbrauchte Minute musste bezahlt werden. Doch mittlerweile hat sich dieses Bild komplett verändert. Immer mehr Handy Flatrate Tarife sind auf dem deutschen Markt verfügbar. In der Regel lassen sich die Flatrate Tarife der Provider wie folgt einteilen: Handy Flatrate Festnetz, Kombi Handy Flatrate sowie Handy Flatrate in alle Netze.
Wer überwiegend in das deutsche Festnetz telefoniert, sollte sich für eine Handy Flatrate Festnetz entscheiden. Bei dieser Form der Flatrate sind alle Gespräche in das deutsche Festnetz inklusive. Wer neben dem Festnetz, auch viel in das eigene Mobilfunknetz telefoniert, sollte sich für eine Kombi Handy Flatrate entscheiden. Bei dieser Form der Flatrate kann unbegrenzt in das deutsche Festnetz sowie in das eigene Mobilfunknetz telefoniert werden. Mit einer Handy Flatrate in alle Netze hingegen besteht die Möglichkeit, dass deutschlandweit in alle deutschen Mobilfunknetze sowie in das deutsche Festnetz telefoniert werden kann. Eine solche Form der Flatrate ist bereits ab einem monatlichen Grundpreis von 29.95 Euro erhältlich. Schüler, Studenten sowie junge Leute können bei Handy Flatrate Tarifen bares Geld sparen.
Die Mobilfunkanbieter O2, T-Mobile und Vodafone haben speziell für Schüler und Studenten Flatrate Tarife im Angebot. Die
Handy Flatrate Studenten Tarife beinhalten in der Regel eine Flatrate für das deutsche Festnetz oder für das eigene Mobilfunknetz, sowie eine SMS Flatrate. Einige Anbieter haben zusätzlich noch eine Handy Internet Flatrate mit im Angebot. Um eine Handy Flatrate für Schüler & Studenten zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen gelten: Schüler, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleisten bis maximal 25 Jahre, Studenten bis maximal 30 Jahre. Der Nachweis muss in schriftlicher Form vorliegen.
Christopher Heinsius