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Haftungsfragen bei Brandschäden an Autos

Autor: unisterpr | Erstellt am: 05.09.2011 | Gelesen: 498
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Wann Teil- und Vollkaskoversicherung zahlen

Seit einiger Zeit sieht sich Berlin mit einer Serie von Brandanschlägen auf Autos konfrontiert. Für die betroffenen Fahrzeugbesitzer stellt sich nach dem ersten Schreck natürlich die Frage, wer für den Schaden aufkommt, schließlich geht es um erhebliche Summen. Wie das Finanzportal geld.de berichtet, profitieren Geschädigte in solchen Situationen von einer Kaskoversicherung.

Nacht für Nacht brennen in Berlin Autos. Dabei trifft es keineswegs nur Nobelkarossen, auch ältere Modelle und Familienwagen werden durch Vandalismus zerstört. Wer lediglich über eine Kfz-Versicherung zur Deckung der Haftpflicht verfügt, muss den Schaden in der Regel selbst tragen.

Anders sieht es mit einer Kaskoversicherung aus. Diese greift im Allgemeinen bei Schäden, Zerstörungen oder dem Verlust des Fahrzeugs. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt Brandschäden vollständig, abgesehen vom vereinbarten Selbstbehalt. Das schließt auch Fälle ein, in denen Fahrzeuge durch einen Brandherd in unmittelbarer Umgebung angesteckt wurden.

Die schlechte Nachricht: Die Teilkaskoversicherung zahlt nicht bei Schäden infolge von Vandalismus. In solchen Situationen hilft nur eine Vollkaskoversicherung. Versichert sind in der Regel sämtliche festsitzenden Gegenstände, zum Beispiel integrierte Radiosysteme. Die Kosten für lose Geräte (Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Fotoapparate, Kleidungsstücke) übernimmt die Vollkaskoversicherung allerdings nicht. Weitere Informationen: blog.geld.de/..

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