Wir helfen Ihnen bei dem Papierkram und den Vergleichen!
Wenn Sie eine Entscheidung als Fürhungskraft, Freiberufler, Unternehmer oder angestellter Mitarbeiter mit Führungsaufgaben treffen, dann tun Sie das aus der Absicht heraus hier etwas bewußt zu Veränderung oder zu Lenken. Durch diese bewußte Entscheidung handeln Sie unter Vorsatz. Der Vorsatz umschreibt die Absicht estwas zu tun. Wer unter Vorsatz handelt haftet selbstverständlich auch für seine vorsätzlich getroffene Entscheidung. So weit ist dies sicherlich jedem Bekannt.
Wie verhält sich dies aber, wenn man Angestellter einer Firma ist ? Dann handelt man doch für die Firma in deren Auftrag und Interesse! Doch das ändert nichts an der Tatsache, dass auch dann die Entscheidungen vorsätzlich getroffen werden. Und genau darin besteht das Haftungsproblem. Jeder der eine Entscheidung als Fürhugnskraft, Unternehmer oder Freiberufler und usw. trifft, der muß für das Ergebnis seiner Entscheidung gerade stehen. Zumindes in einem bestimmten Bereich!
Bei Schäden die Rechtsdeutsch im wesentlichen (um dies hier nicht zu breit zu treten) unterschieden wird, handelt es sich um Personenschäden: Schäden an einem Menschen, Sachschäden: Schäden an Gegenständen und Sachen, Vermögensschäden: finanzielle Schäden. Für die Personen- und Sachschäden haftet meist das Unternehmen voll und ganz. Anderst verhält sich dies bei Vermögensschäden. Für die haftet jeder der o.g. Personengruppen nämlich immer persönlich. Und im Angestelltenverhältnis gibt es da ein Graubereich bis 20.000 EUR, aber nicht darüber hinaus! Daher sollte sich jeder darüber einmal Gedanken machen, ob er hierbei überhaupt richtig abgesichert ist!
So was kann man absichern?Selbstverständlich. Es gibt eine vielzahl von Anbietern und Produkten. Firmen richten meist einen D&O Vertrag ein, worüber alle Führungskräfte und Manager gegen solche Schäden versichert sind. Haben Sie nicht ? Macht nichts! Dann bezahlen Sie den Schaden halt selbst, wenn Sie Ihn dann bezahlen können und nicht Pleite sind! Oder Sie sichern sich mit einer entsprechenden Vermögensschadenhafpflichtversicherung ab. Näherers dazu
finden Sie hier!Sie sind in einem Dienstleistungsberuf tätig wie z.B. ein Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, Bautechniker, Architekt usw. dann haben Sie ebenso die Möglichkeit die Entscheidung zu treffen (manche Beruf davon nicht, diese sind per Gesetz dazu verpflichtet) sich entsprechend über eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Auch dazu behalten wir für Sie jede menge
Informationen hier bereit!Faktisch ist es eben so, dass Betriebe ohne eine Entsprechende D&O Versicherung aus unserer Erfahrung heraus ab einer bestimmten Größenordnung garantiert zu grunde gehen, da Sie die Schäden nicht finanziert bekommen, die durch die Mitarbeiter verursacht werden! Ebenso können es sich Kleinunternnehmen oder Einzelunternehmer nicht leisten auf eine solche Absicherung zu verzichten, denn auch diesen fehlt es am nötigen Geld um Schäden selbst finanziert zu bekommen.
Dies hat unser Gesetzgeber schon lange erkannt und daher auch bestimmten Berufsständen wie Rechtsanwälten, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Verischerungsmakler, Immobilienmakler uvm. gestzlich verpflichtet eine entsprechende Versicherung zu unterhalten.
Das Problem dabei, wer bietet hier die besten Bedingungen für Ihre Branche und wer den günstigsten Beitrag?
Die
Firma K&K Assekuranz ist daruf spezialisiert diese Fragen zu beantworten und dies auch noch kostenlos! Service der nichts kostet, gibt es heute kaum noch, vorallem wenn dieser Nachhaltig ist! Daher können wir Ihnen nur empfehlen:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!