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Günstige Autoversicherung - Kfz-Haftpflichtversicherung

Autor: kasakscha | Erstellt am: 12.01.2009 | Gelesen: 3783
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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Günstige Autoversicherungen
Günstige Autoversicherungen

Die günstige Autoversicherung

Eine Haftpflichtversicherung muss jedes Auto haben, es ist die Pflicht jedes Fahrers, sein Auto da zu versichern. Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge sind meistens Jahresverträge, man kann sie dann verlängern, angenommen, dass keiner der Vertragsparteien kündigt.

Welche Ursachen könnten zur Vertragsbeendigung führen?

Das wäre die ordentliche Kündigung, die zum Ablauf des Vertrages vollzogen wird. Diese ordentliche Vertragsbeendigung kann durch den Versicherungsnehmer, aber auch durch den Versicherer stattfinden. Wenn der Versicherer seine Versicherungsbedingungen verändern möchte und das zum Nachteil des Versicherungsnehmers, dann muss der Versicherer eine sozusagen Änderungskündigung vollziehen.

Zur Vertragsbeendigung kann ein Totalschaden oder der Verkauf des Autos führen, also es fällt das versicherte Risiko weg. Der Vertrag kann gekündigt werden, wenn eine Stilllegung des Fahrzeuges erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer mit den Beitragserhöhungen nicht einverstanden ist; es kann eine außerordentliche Kündigung stattfinden, wenn die Prämie nicht gezahlt wird oder wegen arglistiger Täuschung.

Man darf nicht kündigen, wenn sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern, und der Versicherer den Beitrag erhöhen muss. Was beinhaltet die Kfz-Haftpflichtversicherung? Sie ist dazu da, um dem Fahrer und auch Beifahrer Schutz vor dem Schadenersatzanspruch der geschädigten Verkehrsteilnehmer zu gewähren, sie schützt Kfz-Halter, Eigentümer. Es wird eine Deckungssumme vereinbart, und der Schutz besteht dann im Rahmen der Vereinbarung in ganz Europa.

In Deutschland haftet durch gesetzliche Anordnung auch der Halter gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz , nicht nur der Fahrer des Fahrzeugs, wenn Schäden verursacht werden. Der Halter hat die Pflicht, sein Auto zu versichern. Der Antrag auf Erteilung der Kfz-Haftpflichtversicherung wird von dem Versicherungsunternehmen bestätigt. Das Versicherungsunternehmen kann nur unter bestimmten Bedingungen den Vertrag ablehnen, also darf, sozusagen, nur bei bestimmten Gründen gegen den Vertrag sein. Versicherungsunternehmen haben verschiedene Beitragsgestaltung, also die Preise sind nicht gleich.

Wer versichert ist, bekommt auch einen Schadenfreiheitsrabatt. So vermindert sich der zu leistende Beitrag. Es hängt natürlich davon ab, wie lange ein Fahrer schadenfrei fährt, wie lange der Vertrag schadenfrei bleibt. Es gibt eine Versicherungsprämie von 75 %, doch wenn man oft Schäden verursacht, dann berechnet die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Zuschlag, und der kann bis zu 60 % der Normalprämie sein.

Es gibt weitere Prämienermittlungsmerkmale.

Berücksichtigt wird die Risikoeinschätzung des Fahrers und seines Umfeldes. Also man beachtet die Eintragung im Verkehrszentralregister, die Punkte; welche Einschränkungen gibt es auf bestimmte Fahrer bzw. auf geringstes oder höchstes Alter, abhängig vom Geschlecht. Man schaut, ob es im Haushalt Kinder unter 16 Jahren gibt; berücksichtigt das Alter des Versicherten; man denkt an die besonderen Tarife für den öffentlichen Dienst; Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Fahrers, des Versicherungsnehmers, Alter des Fahrzeuges, Zeitwert oder Neuwert des Fahrzeuges, jährliche Fahrleistung, regelmäßiger Abstellplatz des Fahrzeuges.

Man sollte ab und zu den Vertrag überprüfen, denn das Leben geht weiter, und es treten Veränderungen ein. Es kann sich zum Beispiel das persönliche Umfeld verändern. Autos werden meistens auf das Familienmitglied zugelassen, der am längsten der Besitzer eines Führerscheins ist. Der Versicherer ist natürlich bei dem Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die Tarifmerkmale nicht von der Leistungspflicht befreit, es existieren Vertragsstrafen und die können bis zur Höhe der Jahresprämie gehen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert einen ab, wenn es zu Personenschäden kommt, Vermögensschäden, Sachschäden, immaterielle Schäden; es werden Schmerzensgeld, Heilungskosten, Renten für Invaliden bezahlt, es werden auch Kosten für die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung übernommen.

Wer geschädigt ist, kann nach dem § 3 Pflichtversicherungsgesetz den Schadenersatz in Geld bekommen, er hat sofort den Anspruch auf Schadenersatz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten. Für den Geschädigten hat es seinen Vorteil, er bekommt so sein Geld unabhängig davon, ob der Halter oder Fahrer zahlungsfähig sind.

Es gibt Autoversicherungen mit einem Basis-Tarif und Komfort-Tarif

Der Komfort-Tarif bietet einen erstklassigen "Rundum-Schutz" gegen einen geringen Mehrbeitrag, der Basis-Tarif bietet eine gute Absicherung zu einem außerordentlich günstigen Preis.

Die Deckungssumme

Was heisst Deckungssumme? Das ist die maximale Entschädigungsleistung aus der KFZ-Haftpflichtversicherung

Welche Deckungssummen sind für Deutschland aktuell:
7,5 Millionen Euro betragen die Gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Personenschäden, für Sachschäden 1.000.000 Euro und Vermögensschäden, die mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen 50.000 Euro. Also 50 oder 100 Mio Euro Pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden Die Begrenzung liegt bei maximal 8 Millionen Euro pro geschädigte Person.

Wenn die Schadenhöhe der Deckungssumme überschritten wird, dann übernimmt die Differenz der Geschädigten selber.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ständig rechtlich gegenüber dem Geschädigten zur Leistung verpflichtet, aber natürlich nur im Rahmen der Deckungssumme. Auch bei grober Fahrlässigkeit muss die Haftpflichtversicherung ihre Pflicht erfüllen. Nur wenn der Alkohol im Spiel ist und festgestellt wird, dass der Fahrer betrunken am Steuer saß oder bei Fahrerflucht, unbefugter Benutzung kann der Versicherer bis zu 5.000 € je Fall vom Fahrer redressieren. Wird vom Fahrer ein Schaden vorsätzlich verursacht, bleibt der Versicherer leistungsfrei.

Nehmen wir an, die Deckungssumme beträgt 100 Millionen Euro. Diese Summe wird auch für Personen, Umwelt-, Sach- und Vermögensschäden gelten. Falls es zu einem großen Unfall kommen würde , sind Sie gegen Schadenersatzansprüche abgesichert. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung wird das übernehmen. Also Sie sichern sich in dem Fall durch Ihre 100 Millionen Euro Deckungssumme ab.

Die Versicherungssumme für Personenschäden beträgt 8 Millionen Euro pro Geschädigten. Man bekommt auch Schutz gegen die öffentlich-rechtlichen Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz. Ereignet sich ein Unfall, so sind Sie bis auf fünf Millionen Euro abgesichert, Sie sind bis auf 10 Millionen Euro pro ein Jahr mitversichert.

Werden Sachschäden verursacht, so erstattet man die Reparaturkosten und eine Wertminderung, dabei berücksichtigt man das Fahrzeugalter, die Höhe des Schadens. Kommt es zu einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden, bekommt man den Wiederbeschaffungswert, doch der Restwert wird abgezogen.
 
 
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