Der Kritiker
Die Liste der Versetzungsanträge von Lehrern an der Grundschule Bloherfelde ist lang. Die Vorwürfe gegen den Schulleiter Grundschule Bloherfelde Burkhard K. reichen von Mobbing über Willkür bis jetzt Missachtung der Fürsorgepflicht.
Dem Schulleiter der Grundschule Bloherfelde Burkhard K. sind die Grundsätze zum Einsatz der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (LBG) offensichtlich egal. So heißt es dort: „Insbesondere aus dem Fürsorgeaspekt und der Familienförderung ergibt sich für die Schulen die Verpflichtung, die Einbindung teilzeitbeschäftigter Lehrer angemessen zu regeln, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Dabei soll auf besondere persönliche Lebenslagen (z.B. krankes Kind oder Ehepartner) besondere Rücksicht genommen werden."
Nachdem der Schulleiter Burkhard K. erst vor einem Jahr entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Handyklingelverbot auch für eine Lehrerin erlassen hatte, die für ihren lebensbedrohlich erkrankten Ehemann immer sicher erreichbar sein muss, weil dieser schon drei Herzstillstände mit Wiederbelebung zu Hause erlebt hatte, setzt der Schulleiter dieses amtsmissbräuchliche Verhalten jetzt fort.
Unter Missachtung der Fürsorgepflicht besonders für teilzeitarbeitende Mütter und der sehr schwierigen familiären Situation dieser Lehrerin setzt der Schulleiter Burkhard K. die engagiert teilzeitarbeitende Kollegin mit einer halben Stelle, die sich neben ihren zwei Kindern besonders um ihren todkranken Ehemann kümmern (27 Operationen am Herzen in 8 Jahren) an drei verschiedenen Orten, Schule und zwei Kindergärten ein, weil diese Lehrerin einen ihr vom Gesetz her zustehenden freien Tag reklamiert hatte. An diesem sogenannten freien Tag liegt diese Lehrerin allerdings nicht in der Sonne, sondern begleitet ihren Ehemann, der sich in den letzten acht Jahren 27 Herzoperationen unterziehen musste, wöchentlich zur einer stationären Behandlung in eine auswärtige Klinik.
Für eine verantwortungsvoll arbeitende Lehrerin heißt der Einsatz an drei unterschiedlichen Unterrichtsorten viel zusätzliche Arbeit durch z.B. notwendige Gespräche mit den Eltern und Erziehern.
Die ganze Willkür dieser Entscheidung wird aber deutlich, weil durch eine einfache Veränderung im Stundenplan sowohl für die betroffene Lehrerin als auch für einen Kollegen das Problem hätte gelöst werden können. Pädagogische Nachteile ergäben sich dadurch auch nicht. Im Gegenteil, die personelle Kontinuität im Kindergarten hätte Vorteile.
Aus meiner Sicht zeigt diese Schulleitung massive Defizite bezüglich der Wahrnehmung der Fürsorgepflicht. Dabei ist besonders perfide, dass die Defizite der Fürsorgepflicht nicht durch personelle oder pädagogische Notwendigkeiten vorgegeben wären. Nein – die Schulleitung trifft ihre willkürlichen Entscheidungen ohne Not. Man muss annehmen, sie will die Macht ihres Amtes demonstrieren und hat Spaß daran.
Um sich z.B. gegen Eingriffe des Personalrates zu schützen, wird z.B. ganz kurz vor der Personalversammlung ein Kollege von dem Schulleiter mit einem rechtlich völlig haltlosen Vorwurf konfrontiert, die Schweigepflicht gebrochen zu haben. Von der Landesschulbehörde würden auch noch disziplinarische Maßnahmen (stimmt natürlich nicht) kommen. Ein klarer Fall von Mobbing in Form von Nötigung.
Während andere Schulleiter ihre Kollegen für die erheblichen gewachsenen Aufgaben seit Bologna/Pisa über kollegiale Personalführung zu motivieren versuchen, lässt der Schulleiter der Grundschule Bloherfelde Burkhard K. keine Gelegenheit aus, seine Kollegen fortlaufend mit überflüssigen außerunterrichtlichen Terminen zusätzlich zu belasten. Immer wieder konfrontiert er sein Kollegium mit sogenannten neuen pädagogischen Unterrichtskonzepten, ohne dabei die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen abzuklären. Nicht umsonst melden sich immer mehr namhafte Pädagogen zu Wort, die bei der finanziellen Lage der öffentlichen Haushalte wieder eine Konzentration auf das Wesentliche, den „guten" Unterricht fordern. Unterricht, der den Schüler nicht als Objekt unausgegorener pädagogischer Versuche sieht, sondern ihn als Subjekt mit individuellen Interessen in den Vordergrund stellt.
An dieser Stelle möchte ich einem in der Bevölkerung weit verbreiteten immer noch existierenden Vorurteil entgegentreten. Lehrer arbeiten auch unter Berücksichtigung der geringeren Jahreswochenarbeitszeit aufgrund der Ferien trotzdem mehr als andere Beamte, nämlich durchschnittlich 49 Stunden pro Woche. Dies haben zwei namhafte Unternehmensberatungen im Auftrag von Kultusministerien festgestellt. Teilzeit-Lehrkräfte sind dabei besonders benachteiligt, weil sie an allen Dienstbesprechungen und anderen außerunterrichtlichen Veranstaltungen teilnehmen müssen. Es gibt nun einmal keine halben Gespräche.
Die Landesschulbehörde muss sich fragen lassen, warum sie bei den zahlreichen Vorkommnissen an der Grundschule Bloherfelde in den vergangenen Jahren diese Schule auch weiterhin einem Schulleiter anvertraut, dem zahlreiche Kollegenden Rücken gekehrt haben, obwohl gerade diese Schule in einem sozial problematischen Einzugsgebiet Kontinuität und motivierte Lehrer braucht.
Sicher wird der eine oder andere Leser die Frage aufwerfen: Gehört so etwas ins Internet? Es ist seit dem Fall Guttenberg ja in Mode gekommen, die Opfer als Täter zu diffamieren. Nicht der Täter muss sich rechtfertigen, sondern die, die die Täter kritisieren. So handelt auch der Schulleiter der Grundschule Bloherfelde, um von seinem eigenen Verhalten abzulenken und Mitleid zu erwecken. Wer aber hat Mitleid mit den betroffenen Kollegen, die durch das Verhalten des Schulleiter Burkhard K. z.T. psychisch erkrankten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Spick-mich-Urteil" vom dazu festgestellt:
"Die Bewertungen (hier: Schüler-/Lehrerbewertung)) stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie nicht unzulässig, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden ist. Die Meinungsfreiheit umfasst grundsätzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen." (BGH VI ZR 196/08, BvR 1750/09)
Theodor zu Guttenberg hat im Schutz der Kanzlerin und der Bild-Zeitung wochenlang die Intellektuellen und redlichen Doktoranden in Deutschland verhöhnt. Erst als der Druck der Öffentlichkeit durch das Internet immer größer wurde, hat Herr zu Guttenberg die Konsequenzen gezogen und ist zurückgetreten. Im Schutz der Landesschulbehörde lässt es sich auch gut leben – wenn es nicht das Internet geben würde.
Der Schulleiter der Grundschule Bloherfelde sucht auch jetzt trotz wiederholter Angebote nicht den Dialog, sondern übt Druck aus und droht den einzelnen Internetportalen. Wie sollen die Schüler von diesem Schulleiter lernen, dass nur der Dialog und gegenseitiger Respekt zum Erfolg führen.
Schule macht aus meiner Sicht mehr Spaß, wenn man kollegial miteinander umgeht.