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Gründungszuschuss wird zusammengestrichen

Autor: nebi | Erstellt am: 08.08.2011 | Gelesen: 571
Kategorie: Beruf - Bildung & Karriere | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Jetzt wird es enger mit dem Gründungszuschuss.

90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 mussten Sie haben, um den Gründungszuschuss zu erhalten. Mit der Neuregelung werden daraus 180 Tage. Die Förderung weden anstatt 9 Monate auf 6 Monate verkürzt. Hingegen wird die Weitergewährung der 300,- von 6 Monaten auf 9 erhöht. Problematisch wird dafür die Umwandlung der Pflichtleistung in eine Ermessensleistung. Diese Neuregelung soll angeblich ab Spätherbst in Kraft treten, kann sich aber auch bis zum 1.4.2012 hinziehen. Früher oder später wird er kommen, daher empfiehlt Existentia: Gründen Sie jetzt. Nehmen Sie die volle Förderung noch mit. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, indem wir jetzt noch mehr Existenzgründerseminare in Berlin als bisher anbieten.

Härtere Gangart bei Weitergewährung Gründungszuschuss

Alle Anträge unserer Kunden auf Weitergewährung zum Gründungszuschuss wurden in den letzten vier Wochen abgelehnt. Unsere Kunden haben wir bisher geraten, in Widerspruch zu gehen.

Folgende schriftliche Stellungnahme (Agentur für Arbeit) liegt uns jetzt vor:
"Die Agentur für Arbeit hat sich entschlossen, den Gründungszuschuss für weitere 6 Monate ( 2. Phase) nur dann zu gewähren, wenn aufgrund der bisherigen Geschäftstätigkeit und der beschriebenen zukünftigen Aktivitäten zu erwarten ist, dass der Lebensunterhalkt aus den Einkünften der selbstständigen Tätigkeit nach der neunmonatigen Anlaufphase bestritten werden kann und der weitere Gründungszuschuss ausschließlich für die soziale Absicherung erforderlich ist."

Auf eine Pfändungsgrenze von 1030,- wird verwiesen. Nach Ansicht der Agentur für Arbeit muss diese Summe bereits nach wenigen Monaten als Gewinn erwirtschaftet werden. Wie realitätsfern die Behörden sein können.

Existenzgründerseminar Berlin
Margitta Heinecke

 
 
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