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Grillen in der Nachbarschaft

Autor: FranziSteiner | Erstellt am: 06.07.2011 | Gelesen: 462
Kategorie: Freizeit - Hobby & Unterhaltung | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Worauf man bei der heimischen Grillsession achten sollte

Die Grill-Saison ist eröffnet! - doch was sagen die Nachbarn?
Die Grill-Saison ist eröffnet! - doch was sagen die Nachbarn?
Wenn der Sommer sich endlich in Deutschland wieder durchgesetzt hat hält es viele am Wochenende nicht mehr in der Wohnung und es geht raus in den Garten oder in den nahe gelegenen Park, um dort einer der schönsten Sommerbeschäftigungen zu frönen: dem Grillen. Allerdings hat nicht jeder einen Garten und die Parks sind oft von grillenden Gruppen überfüllt. Was macht man also, wenn man lediglich einen Hinterhof oder einen Balkon für die Grillparty zur Verfügung hat? Eigentlich kein Problem, so lange man ein paar Regeln beachtet.

Besonders in der Stadt sollte man beim Grillen auf seine Nachbarn acht geben. Auch bei der Verwendung eines Elektrogrills kann es zu Geruchsbelästigungen kommen und besonders wenn ein paar Freunde und Verwandte zu der Grillfeier eingeladen werden, steigt der Geräuschpegel schnell. Daher sollte man bestimmte Vorkehrungen treffen, um Ärger mit Nachbarn und Vermieter zu vermeiden.

In jedem Fall ist es angebracht, den Nachbarn etwa 48 Stunden vor dem Grillvergnügen eine Info zukommen zu lassen, dass man eine Grillfeier plane. Damit lassen sich viele Scherereien schon im Vorhinein klären und wer weiß, vielleicht schaut der Nachbar ja sogar auf ein Bier und eine Bratwurst vorbei. Desweiteren sollte man auch bei einer spaßigen Runde die allgemeinen Ruhezeiten beachten. Nach 22 Uhr sollte man deshalb den Pegel der Lautstärke zurückdrehen, um den Nachbarn nicht den Schlaf zu rauben. Auch muss kein Mieter nach 22 Uhr einen Geruch tolerieren, der auf das Grillen zurückzuführen ist.

Beachtet man solche grundsätzlichen Regeln der guten Nachbarschaft, hat man durchaus das Recht auf seinen monatlichen Grillabend. Man sollte jedoch, bevor sofort die Holzkohle herangekarrt wird, den Mietvertrag checken, ob das Grillen auf Balkon und im Hinterhof nicht grundsätzlich verboten ist. Eventuell sollte man auch bestimmte Einschränkungen beachten, wie beispielsweise auf dem Balkon nur einen Elektrogrill zu verwenden. Das vermindert deutlich die Entstehung von Rauch und Ruß.

Das wären die wesentlichen Spielregeln, die man beim Grillen in der Nachbarschaft beachten sollte. Hat man diese bedacht, steht dem sommerlichen Grillvergnügen eigentlich nichts mehr im Wege.

Guten Appetit.

Franziska Steiner
 
 
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