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GEZ-Gebühren für Selbständige und Freiberufler im Home-Office

Autor: GuterRat | Erstellt am: 03.03.2011 | Gelesen: 1271
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: rateArateArateArateArateB
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(Online-Artikel.de) - Banktip.de informiert über die wichtigsten Fragen zum Thema Rundfunkgebühren

Berlin – Seit 2007 steht fest, dass auch für PCs GEZ-Gebühren fällig werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober 2010 bereits darüber entschieden, dass dies ebenfalls für ausschließlich beruflich genutzte Rechner rechtens ist. Für Selbständige und Freiberufler ergeben sich viele Fragen im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr. Zahlen Freiberufler zusätzliche GEZ-Gebühren, wenn der PC sowohl privat als auch beruflich von zu Hause aus genutzt wird?  Banktip.de beantwortet im aktuellen Ratgeber zum Thema GEZ-Gebühren für Selbständige und Freiberufler die wichtigsten Fragen.

Müssen Selbstständige ihre Rundfunkgeräte im externen Büro anmelden, wenn Sie privat schon GEZ-Gebühren zahlen?

Ja, denn auch wenn die Rundfunkgebühren zurzeit noch pro Gerät erhoben werden, so ist doch jetzt schon jede Wohnung oder jedes Büro für die Anmeldung zur GEZ maßgeblich.

In meinem Büro gibt es zwei Radios. Muss ich für jedes einzelne Gerät zahlen?

Grundsätzlich muss zwischen Radio und PC unterschieden werden. Beim Radio muss nicht nur jedes Gerät angemeldet werden, es fällt auch für jedes Gerät eine eigene Rundfunkgebühr an. Zwar regelt § 5 Abs. 1 RGebStV, dass für Zweitgeräte in der Wohnung die Gebührenpflicht unter bestimmten Umständen entfällt. Absatz 2 dieser Vorschrift macht jedoch deutlich, dass dies gerade nicht für Räumlichkeiten gilt, die „zu anderen als privaten Zwecken" – also Büros und Gewerberäume – genutzt werden.

Beruflich und privat genutzter PC im Wohnzimmer

Bei den PCs ist die Sachlage jedoch eine andere. "Wer in seinem Arbeitszimmer oder Wohnzimmer ausschließlich einen PC stehen hat, braucht diesen nur als gewerblich genutztes Gerät anmelden. Eine weitere GEZ-Gebühr für die gleichzeitig private Nutzung desselben Gerätes fällt nicht an," meint Eike Böttcher vom unabhängigen Finanzvergleichsportal Banktip.de. "Befinden sich die Rechner in einem Büro, für das bereits Rundfunkgeräte (Radio, Fernseher) angemeldet sind, fallen ebenfalls keine zusätzlichen Gebühren an, auch wenn es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt. Befinden sich in dem Büro allerdings ausschließlich mehrere PCs, ist eine Rund­funkgebühr zu bezahlen. Allerdings fällt die Gebühr nur einmal an, unabhängig von der Anzahl der Rechner ", ergänzt der Verbraucherexperte von Banktip.de.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Geschäftskundenbereich von Banktip.de unter: www.banktip.de/..

Pressekontakt:
Alexander Borais / Tel: 030-420263-23

 
 
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