In Deutschland gelten schon sehr lange allgemeine Regelungen zu Ladenöffnungszeiten. Diese ziehen insbesondere den Arbeitnehmerschutz und auch den Schutz der Sonn- und Feiertage ein. Die Regelungen hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten sind allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die tatsächlichen Öffnungszeiten von Geschäften hängen allerdings von der Nachfrage und auch den persönlichen Verhältnissen der Ladenbesitzer ab, wenn die Läden nicht an eine Handelskette angeschlossen sind. Es ist daher so, dass die meisten deutschen Läden weitaus kürzer aufhaben, als es die gesetzliche Regelung erlaubt. Dies ist allerdings für viele Arbeitnehmer sehr fatal, die abends sehr lange arbeiten müssen.
Grundsätzlich sehr lange Öffnungszeiten haben indes (hier wird teils auch im Schichtbetrieb gearbeitet) die Geschäfte in großen Städten, grundsätzlich aber auch Baumärkte, der Lebensmittelhandel bei den großen Ketten und auch Möbelhäuser. So mancher Arbeitnehmer, der lange arbeiten muss wird die Zeiten daher wenn er etwas Bestimmtes zu besorgen hat, zum Beispiel Blumen kaufen müsste für eine Geburtstagsfeier, wird sich in die Zeit in Deutschland im 19. Jahrhundert zurücksehnen. Damals war nämlich an sieben Tagen der Woche geöffnet, und zwar zwischen 5 Uhr und 23 Uhr. Doch schon 1891 wurde festgelegt, dass an den Sonntagen nur fünf Stunden lang die Läden geöffnet sein darf.
Heute indes praktizieren die Arbeitnehmer, weil ein Sonntagsverkauf gar nicht mehr vorgesehen ist, das Blumen kaufen übers Internet. Beim Blumen kaufen besteht allerdings am Muttertag eine Ausnahmegenehmigung für Blumenläden. Diese dürfen am Vormittag geöffnet haben. Beim
Getränke Online bestellen sieht es indes so aus, dass die meisten Verbraucher dies heute grundsätzlich nach Feierabend tun. Beim
Getränke Online kaufen erfolgt die Lieferung dann frei Haus.