Vorteile für privat Versicherte
Im September 2010 wurde sie beschlossen, am 01. Januar dieses Jahres trat sie in Kraft: die aktuelle Gesundheitsreform 2011. Von Krankenkassen, Sozialverbänden und Verbraucherparteien abgelehnt und bei der Bevölkerung stark umstritten - da sie die gesetzlich Versicherten finanziell stärker belastet - weist die Reform für privat Versicherte trotz allem hingegen sehr viele Vorteile auf.
Doch was hat sich für privat Versicherte, mit dem Jahresbeginn und der Gesundheitsreform 2011, geändert? Was sollten private Versicherungsnehmer beachten und wie stellt sich für Angestellte der Wechsel in eine private Krankenversicherung nach den Neuerungen dar?
Gesundheitsreform 2011: zeitlich schnellerer Wechsel möglich
Mit der Reform wird die 2007 eingeführte Drei-Jahres-Grenze, laut der Angestellte mindestens drei Jahre lang über der angegebenen Versicherungspflichtgrenze liegen müssen, um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können, nichtig. Noch vor dem Jahresbeginn konnten interessierte Angestellte sogar bei einmaliger Überschreitung sofortig wechseln. Da es sich bei dieser Regelung allerdings um eine Übergangslösung im Rahmen der Reformeinführung handelte, war das nur während des letzten Quartals 2010 der Fall. Seit dem 01.01.2011 ist ein Wechsel allerdings bereits nach einem Jahr möglich, sofern die Versicherungspflichtgrenze mindestens einmalig überschritten wurde. Insbesondere Besserverdienende sollten sich also überlegen, ob Sie sich
privat versichern sollten.
Doch nicht nur die Wechselregelungen für einen Beitritt in eine private Krankenversicherung haben sich geändert. Zudem sind die Versicherungspflichtgrenzen, sowie die Beitragsbemessungsgrenzen für das laufende Jahr 2011, gesunken. Damit setzt die Versicherungspflicht 2011 mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4125 Euro (jährlich also 49500 Euro) aus. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2011 hingegen nur noch bei brutto 3712,50 Euro. Somit werden mit der neuen Gesundheitsreform nicht nur die privat Versicherten entlastet, sondern auch Vielverdiener in den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Höherer Arbeitgeberzuschuss und Arzneimittelrabatte
Außerdem ist der Arbeitgeberzuschuss mit dem Jahresanfang, mit einem Höchstbetrag von 271,01 Euro, angestiegen. Der einheitliche Basistarif kostet im laufenden Jahr somit mindestens 577,44 Euro. Allerdings ist dieser nicht mehr nur von der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz abhängig, sondern zukünftig auch von durchschnittlichen Zusatzbeträgen.
Weitere Änderungen machen sich bei den sinkenden Preisen für Arzneimittel bemerkbar. Seit dem Jahresbeginn profitieren nämlich nicht mehr nur gesetzlich Versicherte von den geregelten Zwangsrabatten auf Medikamente, sondern auch privat Versicherte. Dadurch dürften sich im aktuellen Jahr nicht nur die Höhen der zu leistenden Beitragszahlungen reduzieren, sondern auch die der Arzneimittelkosten. Allerdings schließt das die erwarteten Preiserhöhungen auf dem Arzneimittelmarkt nicht ein. Sprich: Diverse Medikamente werden teurer werden und der Rabatt letztendlich vom aktuellen Endpreis abgezogen.
Tarif-Tipps und Hinweise für den Wechsel
Allerdings ist etwas Achtsamkeit und Vorsicht bei den verschiedenen Tarifen geboten: Denn nicht nur der Tarifsatz der gesetzlichen Krankenkassen ist mit dem Jahreswechsel auf 15,5 Prozent angestiegen, sondern auch der Satz der privaten Krankenversicherungen. Da aber nicht alle privaten Krankenkassen den Tarif angezogen und erhöht haben, oder diese unter Umständen günstigere, risiko- und leistungsorientierte Tarifangebote bereithalten, lohnt sich ein Vergleich momentan immens z.B.
hier.
Als Tipp für Wechselinteressierte: Private Krankenkassen berechnen die zu leistenden Beitragszahlungen nicht ausschließlich nach dem monatlichen Einkommen, sondern auch nach Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, dem Berufsfeld und dem gewünschten Leistungs- und Versicherungsumfang. Besonders bei einer privaten Versicherung kommt es also darauf an, was einem die eigene Gesundheit wert ist und wie gut man versorgt werden will.