Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Gestärkt aus der Krise hervorgehen

Autor: RAKretzschmar | Erstellt am: 10.06.2009 | Gelesen: 2196
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - RECHTSANWALT & JOURNALIST OLAF KRETZSCHMAR INFORMIERT

Rechtsanwalt & Journalist Olaf Kretzschmar
Rechtsanwalt & Journalist Olaf Kretzschmar
· Rückbesinnung auf Stärken des eigenen Unternehmens
· Konzentration auf das sog. Kerngeschäft
· Konsequente Sicherung und Nutzung der Ressourcen des Unternehmens
· Internationalisierung in der Krise – neue Märkte im Ausland erschließen

RECHTSANWALT & JOURNALIST OLAF KRETZSCHMAR INFORMIERT

Oft hilft schon die Rückbesinnung auf die eigentlichen Stärken des eigenen Unternehmens, also die Konzentration auf das eigentliche Kerngeschäft, um in Krisenzeiten das eigene Unternehmen wieder in einigermaßen sichere Bahnen oder sogar zu herausragendem wirtschaftlichen Erfolg zu führen.

Um beim nächsten Aufschwung ganz vorn mit dabei sein zu können, ist es jetzt – in mitten der Wirtschaftskrise – jedenfalls aber von ganz herausragender Wichtigkeit, einen Moment inne zu halten und zu prüfen, ob das bisher Geschaffene wirklich sicher vor Zugriffen Dritter geschützt ist. Der Schutz des sog. Geistigen Eigentums eines Unternehmens, das neben der landes-, europa- oder sogar weltweiten Alleinstellung auf einem bestimmten Gebiet von produzierten Waren, bzw. erbrachten Dienstleistungen eine zusätzliche Einnahmequelle, etwa durch Erteilung von Lizenzen oder Unterlizenzen, sein kann, gilt es zu pflegen.

Kooperationen mit anderen Unternehmen können dazu beitragen Synergyeffekte entstehen zu lassen. Das bedeutet, das sich durch die Zusammenarbeit für die zusammen wirkenden Unternehmen Auswirkungen in der Realität ergeben, die für sie von Vorteil sind. Betriebswirtschaftliche Vorteile ergeben sich im Rahmen einer Kooperation vor allem in den Bereichen Waren-/ Rohstoffbeschaffung, nämlich durch Preisnachlass infolge von Einkaufbündelung, Verringerung der Beschaffungszeiten, Erschließung neuer Beschaffungsmärkte und der Verbesserung des Informationsstandes, dem Bereich der Produktion und Verwaltung und dem Absatz. Die Effizienz in Produktion und Verwaltung wird hierbei gesteigert durch Kostensenkung, konkret, der Senkung der Entwicklungs- und Fertigungskosten, Senkung der Personalkosten, Steigerung der Produktivität durch höhere Stückzahlen, die Verringerung von Produktionszeiten, den möglichen Erhalt und Zugewinn von Know-how und Technologie seitens der Kooperationspartner, die Auslastung vorhandener Kapazitäten, sowie den Ausgleich fehlender Kapazitäten, aber auch die Verbesserung der Qualität und die Erweiterung des Angebots-Spektrums.

Betriebswirtschaftlich lässt sich der Absatz durch Kooperationen steigern durch die Kalkulation günstigerer Preise, das Angebot zusätzlicher Produkte und Dienstleistungen, die Erschließung neuer Absatzmärkte, den Gewinn zusätzlicher Kunden, die Möglichkeit der Übernahme von Komplett-Aufträgen, Kosteneinsparungen bei Marketing, Vertrieb, Logistik, der Hilfe beim Markteintritt und last but not least dem Ausbau der eigenen Marktposition. Durch die virtuelle Rechtsanwaltskanzlei und ihre Koperationspartner unter www.firmenanwalt.biz erhalten Unternehmer und ihre Unternehmen die Gelegenheit, viele Dienstleister in Bereichen des täglichen Unternehmerlebens an einem zentralen Ort im Netz anzutreffen, sei es eine PR-Agentur, eine Werbe-Agentur, die zudem Webdesign-Dienstleistungen und Programmierung anbietet, die Partner-Kanzleien im internationalen Ausland, die Personal-Shopperin, Stylistin und Image-Beraterin, Finanzdienstleister, sowie ein Anzeigenportal zur Akquisition von externem Kapital, Partnern und Beteiligungen, sowie. Informationen zu wichtigen Themen wie Gesellschaftsformen, Versicherungsschutz und Beispielen für Musterverträge.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Gedeihen und den dauerhaften Fortbestand eines soliden erfolgreichen Unternehmens aber, sind seine Mitarbeiter. Nur außergewöhnlich motivierte Angestellte mit einem, sich stetig erneuernden Wissensschatz, sind in der Lage, den sich ständig ändernden Gegebenheiten der Märkte anzupassen und für das Unternehmen das Beste zu leiten. Durch das Angebot regelmäßiger Schulungs- und Seminarveranstaltungen zu aktuellen Themen der Wirtschaft, die auch online gebucht und mit Wunschthemen selbst zusammengestellt werden können, trägt die Kanzlei von Rechtsanwalt Kretzschmar dazu bei, auch Ihr Unternehmen und seine Mitarbeiter fit für die Zukunft auf den Märkten von morgen zu machen.FIRMENANWALT.BIZ informiert Sie über aktuelle Seminare Inhouse-Trainings. Sofern Unternehmen ein Seminar zu einem bestimmten Thema individuell zusammengestellt haben möchte, ist auch dies möglich. Gemeinsam mit Ihnen erstellt FIRMENANWALT.BIZ ein auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und seiner Führungskräfte und Mitarbeiter passendes Schulungsprogramm.

UND DAS SIND IHRE VORTEILE
  • Schulung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt
  • Erstellung individueller Konzepte für maximalen Trainingserfolg
  • Individuelle Wahl von Termin und Dauer der Schulungsveranstaltung
  • Umfangreiches Know-how zum attraktiven Preis-Leistungsverhältnis

Vorsprung durch Wissen – Schulung der Führungskräfte und anderer Mitarbeiter

So gerüstet sollten Unternehmer ihren Blick auch und gerade in Zeiten der Weltwirtschaftskrise und der grassierenden Rezession auf jene Märkte im Ausland richten, auf denen nach wie vor schwarze Zahlen geschrieben werden. China ist so ein Markt. Obwohl auch dort die Krise zu spüren ist, bedeutet dies jedoch nur, dass dort im Jahr 2008 „nur" ein Wachstum der Wirtschaft um ganze neun Prozent verzeichnet werden konnte und für 2009 mit einem Wachstum von immerhin noch sechs bis sieben Prozent gerechnet wird. Bemerkenswert dabei ist, dass dieses Wachstum allein von dem chinesischen Binnenmarkt erzeugt wird. Dies ist die Chance für deutsche und europäische Unternehmen, sich große Anteile an dem zu verteilenden „Binnenkonsum-Kuchen" schon heute zu sichern. Zu nennen sind an dieser Stelle der Konsumgüterbereich, Umweltschutz, Maschinenbau, Lebensmitteltechnologie und Luftfahrt.

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Olaf Kretzschmar unter dem Kooperationsnetzwerk firmenanwalt.biz arbeitet deshalb eng mit Rechtsanwalt Dr. Martin Seybold, einem auf China-Geschäfte spezialisierten Rechtsanwalt zusammen, dessen Kanzlei www.china-anwalt.deUnternehmer bei Investitionen in China unterstützt, Unternehmen zu den Besonderheiten bei Chinageschäften aufklärt und bei Fragen zum effektiven Schutz des geistigen Eigentums in China selbst hilft. Rechtsanwalt Dr. Seybold bietet seinen Mandanten exzellente juristische Expertise und individuelle Betreuung in einem für Europäer sprachlich, kulturell und politisch schwierigen Umfeld.

Australien wiederum bietet insbesondere deutschen Unternehmen aus den Bereichen Energierohstoffe, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Windenergie ein Betätigungsfeld. In Australien kooperiert Rechtsanwalt Olaf Kretzschmar mit einer der führenden international tätigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf das australische und europäische Handels- und Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht, das internationale Erb- und Familienrecht sowie Unfall- und Personenschadensrecht spezialisiert hat. Dammholz & Co., erreichbar unter www.dammholz.com.au, führt vor Ort sämtliche notariellen Tätigkeiten durch, bietet Rechtsberatung und Vertretung durch qualifizierte Volljuristen mit fundierter Berufserfahrung in Europa und Australien sowie Zulassungen bei allen australischen und den meisten europäischen Gerichten an. Das Hauptbüro der Kanzlei befindet sich in Sydney. Darüberhinaus existieren Zweigbüros in Brisbane (Queensland) und Perth (West Australien). Weitere Niederlassungen befinden sich derzeit im Aufbau. In Zusammenarbeit mit den Kollegen von Dammholz & Co, spezialisiert auf Europäisches Recht, insbesondere das Recht der deutschsprachigen Länder: Deutschland, Österreich und die Schweiz, engagiert sich die Kanzlei von Rechtsanwalt Kretzschmar für Sie Down Under.

Ihre Vorteile dabei:
  • Abdeckung aller Bereiche des australischen und europäischen Rechts.
  • Engagierter, flexibler und persönlicher Service.
  • Abwicklung sämtlicher notarieller Tätigkeiten (Beurkundungen, Beglaubigungen etc.), international anerkannt und ohne Bindung an Kostenordnungen für Notare.
  • Erledigung sämtliche Korrespondenz in Englisch und/oder Deutsch.

Insbesondere die Eintragung einer Marke ist die Eintrittskarte für wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit im Internationalen Handel. Egal, ob Sie als deutsches Unternehmen ausschließlich in Deutschland tätig sind oder von Deutschland aus Handel mit Unternehmen in Europa oder in der ganzen Welt treiben, ob als Chinese in China oder Unternehmer aus Australien der auf dem Europäischen oder Chinesischen Markt Fuß fassen will, Sie müssen das, was Ihren potentiellen Kunden eine Vorstellung von der Güte der von Ihnen angebotenen Waren und Dienstleistung verschafft durch Anmeldung einer Marke schützen.

Zum einen nutzt der Inhaber einer Marke diese als Marketing-Instrument, um die Eigenschaften seiner Waren oder Dienstleistungen darstellen und seinen Waren oder Dienstleistungen ein Image zu geben, dem Konsumenten eine Wiedererkennung der Ware oder Dienstleistung mit entsprechender Qualität und Güte unter den anderen am Markt angebotenen Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Man stelle sich vor, ein Konsument bevorzugt Tomatensuppe und hat eine sehr schmackhafte unlängst verspeist. Nun ist er auf der Suche nach eben dieser Tomatensuppe und möchte eine neue Büchse kaufen. Stünden im Supermarktregal lediglich Dosen mit Tomatensuppe verschiedener Hersteller ohne Banderole, könnte der Konsument die von ihm präferierte Suppe nicht unter den vielen, äußerlich identisch anmutenden Dosen herausfinden. Erst das Markenzeichen auf der Banderole ermöglicht ihm die Zuordnung der Ware zu einem bestimmten Unternehmen, mit dem er auch die konkrete Qualitätsvorstellung verbindet, die letztlich den Kaufimpuls gibt. Der Hersteller bestimmter qualitativer Waren und Anbieter bestimmter Dienstleistungen, der von seinen Kunden ob seiner Qualität sehr geschätzt wird ermöglicht so dem Kunden die Wiedererkennung und erhält, durch die Natur der Marke als Ausschließlichkeitsrecht, „Trittbrettfahrern" zu verbieten, den mit einer bestimmten Güte verbundenen Namen für sich selbst auszunutzen , um Kunden zu gewinnen. Der Markeninhaber erhält somit durch die Eintragung einer Marke ein geschütztes Alleinstellungsmerkmal.

Durch den Schutz der Marke vor Aufnahme der Benutzung des Zeichens schützt sich der Markeninhaber zum anderen selbst. Würde die Benutzung eines schutzfähigen Zeichens aufgenommen, ohne zuvor eine Markeneintragung zu beantragen, und ein Dritter käme später auf die Idee, das bereits in Benutzung befindliche, aber noch nicht registrierte, Zeichen für sich schützen zu lassen, könnte dieser Dritte später Unterlassungs.- und Schadensersatzansprüche gegen den Benutzer des Zeichens geltend machen. So wie man ein unbebautes Stück Land betritt, das niemandem gehört, ohne nach Betreten seinerseits das Terrain als eigenes abzustecken; schreitet man fort, können hinterdrein schreitende Personen Ihrerseits das „unberührte", weil nicht registrierte Terrain zu (geistigem) Eigentum erklären, nämlich ihrerseits eine entsprechende Marke anmelden und den, der die Anmeldung zuvor unterlassen hat, von ihrem neuen „Anwesen" vertreiben. Sofern in dieser Situation nicht eine Bösgläubigkeit des Dritten bei der Anmeldung ins Feld geführt werden kann, was nur unter ganz besonderen Umständen und in äußersten Ausnahmefällen vor Gericht gelingt, muss die Benutzung des nicht registrierten Begriffes aufgegeben werden, weil es der nunmehr registrierte Dritte so wünscht. Eine bittere Erkenntnis, die indes zu spät kommt und vermeidbar ist.

Man unterscheidet zwischen Wortmarken, Bildmarken, Wort-/ Bildmarken, 3-D-Marken und konturenlosen Farbmarken, Klangmarken und Geruchsmarken.

Entsprechend der Ausdehnung ihres Schutzbereiches unterscheidet man zwischen nationalen Marken, Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen.

Die Eintragung einer nationalen (deutschen) Marke oder einer Europäischen Gemeinschaftsmarke, die auf entsprechenden Antrag seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes in München, bzw. des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt in spanischen Alicante registriert werden, ist Voraussetzung für die Beantragung einer Internationalen Registrierung in den Ländern der Welt, die dem Madrider Markenabkommen, bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten sind.

Während der Schutzbereich der nationalen (deutschen) Marke auf das jeweilige (deutsche) Staatsgebiet beschränkt ist, genießt eine Europäische Gemeinschaftsmarke Schutz für sämtliche EU-Mitglieds-Staaten. Die Internationale Registrierung, die auf der Basis- oder Heimatmarke aufbaut, sichert Schutz in jeweiligen einzelnen Ländern der Welt, die entweder Mitglieder des sog. Madrider Markenabkommens sind oder später dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten sind.

Eine Wortmarke ist ein bestimmter Wortbegriff, der sowohl abstrakte, als auch konkrete Unterscheidungskraft aufweisen muss. Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, wobei regelmäßig jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht (ständige Rechtssprechung, vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 -YES; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 -FOR YOU; BGH GRUR 2002, 816, 817 - BONUS II). Eine Wortmarke besitzt jedoch keine Unterscheidungskraft, wenn ihr ein für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann oder es sich sonst um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH a.a.O.).
 
Seite : [ 1 ] 2
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Handel - Business & Wirtschaft:
Poröses Aluminium - eine Option zu Sintermetall und Metallschaum
Kältetechnik - Die Kältemaschine
A-ROSA realisiert Vertragsmanagement-Lösung mit bpi solutions
Social Media als Treiber einer neuen Einkäufer-Generation
INKA Gruppe: Babyboomer bescheren Beteiligungsangeboten eine große Zukunft
Große Investoren haben Zentralamerika im Visier
Streuwagen - Idealer Helfer im Winterdienst und zum Säen / Düngen
Jenseits der Industrienorm

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Gestärkt aus der Krise hervorgehen”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.