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Gesetzliche und Private Krankenversicherung: Änderungen 2012

Autor: Elvis1937 | Erstellt am: 23.01.2012 | Gelesen: 636
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Es gibt im neuen Jahr wieder zahlreiche Änderungen.

Das Jahr 2012 bringt neben vielen anderen Veränderungen im Versicherungsbereich auch Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) mit sich. Die Beitragsbemessungsgrenze hat dabei vor allem Auswirkungen auf gut verdienenden Arbeitnehmer.

Da die Grenze von 44.550 Euro brutto jährlich auf 45.900 Euro angehoben bedeutet dies, dass das Einkommen von Arbeitnehmer, deren Einkommen über diesem Wert liegt, nun zu drei Prozent mehr für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird.

Auf der anderen Seite ist es nun noch schwerer für Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung zu wechseln. Denn während man 2011 noch 49.500 Euro brutto im Jahr verdienen musste, sind es im Jahr 2012 immerhin 50.850 Euro.

Dabei bietet die private Krankenversicherung gerade für gut verdienende Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile. Zum einen können Sie weitaus mehr Leistungen in Anspruch nehmen, als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Je nach Tarif werden die Kosten für Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlungen erstattet. Zudem gibt es auch im stationären Bereich Sonderleistungen wie die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Andererseits lassen sich mitunter einiges an Beiträgen sparen. Denn bei der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht anhand des Einkommens berechnet. Vielmehr fließen Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht des versicherten in die Berechnung ein. So zahlen gerade jüngere Arbeitnehmer ohne schwerwiegende Vorerkrankungen zum Teil erheblich weniger Prämien.

Allerdings gilt hier auch immer zu beachten, dass bei der privaten Krankenversicherung die Beiträge im Alter steigen, während dies auf die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge keinen Einfluss hat. Zudem gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine beitragsfreie Familienmitversicherung, etwa für Kinder oder Ehepartner. Wer sich also für die private Krankenversicherung entscheidet, sollte dies mit Bedacht tun. Auf jeden Fall lohnen sich ein vorheriger Versicherungsvergleich und die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsexperten. So finden Sie nicht nur einen günstigen, sondern auch einen leistungsstarken Tarif, der zu Ihren Ansprüchen passt.

J. Wellisch
 
 
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