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Gesetzliche Rentenversicherung - Generationenvertrag

Autor: TatjanaK | Erstellt am: 28.10.2007 | Gelesen: 11474
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) -Die Gesetzliche Rentenversicherung bleibt auch in den kommenden Jahrzehnten für die Mehrheit der Bevölkerung die wichtigste Einnahmequelle. Doch die Zahlungen werden künftig geringer ausfallen.

rentenversicherungSeit mehr als 100 Jahren beziehen Ruheständler in Deutschland Leistungen von der Gesetzlichen Rentenversicherung. Auch künftig werden die Senioren auf die monatlichen Zahlungen aus der Rentenkasse nicht verzichten müssen. Doch der Spruch „Die Rente ist sicher", den der Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm noch vor Jahren propagierte, stimmt so nicht mehr. Experten sind sich einig: Die gesetzliche Rente wird in Zukunft höchstens einen Teil des Lebensunterhalts finanzieren können (siehe unten).
 

Beiträge fließen an die Rentnergeneration

Bei der gesetzlichen Rente finanziert ein Beitragszahler nicht seine eigenen Altersbezüge, sondern die der jetzigen Ruheständler; später wird sein Ruhestandseinkommen dann wiederum von der nachfolgenden Generation bezahlt. Das nennt man Generationenvertrag, Fachleute sprechen vom Umlageverfahren. Dieses System hat Vor- und Nachteile: Währungsreformen und die Wiedervereinigung konnte die Gesetzliche Rentenversicherung in der Vergangenheit meistern. Probleme bekommt das System in Zukunft aber durch die steigende Lebenserwartung und die sinkende Bevölkerungszahl: Heute sind 23 Prozent der Deutschen mehr als 60 Jahre alt, 2040 werden es 37 Prozent sein. Fachleute gehen davon aus, dass 2020 auf einen Arbeitnehmer zwei Rentner kommen.

Damit das Modell weiter funktionsfähig bleibt, müssen die Leistungen gekürzt und die Beiträge erhöht werden. So werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber künftig tiefer in die Tasche greifen müssen: Der Beitragssatz wird von derzeit 19,5 Prozent des Bruttoarbeitslohns schon im kommenden Jahr auf 19,9 Prozent steigen. Darüber hinaus wird das Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre ansteigen.

Auch auf die Senioren kommen Einbußen zu. Das Rentenniveau vor Steuern sinkt von 52,7 Prozent im Jahr 2005 bis 2019 auf 46,3 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aller Erwerbstätigen. Mit anderen Worten: In Zukunft wird ein Ruheständler mit weniger als der Hälfte seines letzten Bruttolohns auskommen müssen. Damit nicht genug: Seit Anfang des Jahres 2005 hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung aller Alterseinkünfte auf die Nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Dadurch können nun zwar mehr Rentenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden, im Gegenzug werden aber die Rentenauszahlungen bis zum Jahr 2040 schrittweise voll steuerpflichtig.
 

Die Versorgung ist nicht mehr ausreichend

Auch Bundesarbeitsminister Franz Müntefering sieht die Situation jetzt realistisch: „Es ist klar, dass von der gesetzlichen Rente allein der Lebensstandard im Alter nicht mehr gehalten werden kann." Die Vorsorge durch das mehr als 100 Jahre alte Gesetzliche Rentensystem muss also durch zusätzliches Sparen ergänzt werden.
 

Steigende Abgabenlast

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen immer tiefer in die Tasche greifen. Der Rentenbeitragssatz wird 2007 von 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent erhöht.
 
Steigende Abgabenlast
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
 
Fazit:
Die gesetzliche Rente bleibt auch künftig das wichtigste Standbein der Altersvorsorge. Doch die zahlreiche Reformen führen unterm Strich zu drastischen Einschnitten beim Alterseinkommen. Ohne zusätzliches Sparen wird sich der Lebensstandard im Ruhestand daher nicht halten lassen.
 

Gesetzliche Neuregelungen

Rentenreformen sind inzwischen zum politischen Dauerbrenner geworden. Was sich in den vergangenen Jahren geändert hat:

Rentenbesteuerung
Seit 2005 werden die Altersbezüge in mehreren Stufen bis zur vollständigen Erhebung im Jahr 2040 besteuert. Im Gegenzug können Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden.

Anrechnungszeiten
Wer seit dem Jahr 2005 in den Ruhestand gewechselt hat, erhält weniger Zeiten seiner schulischen Ausbildung rentensteigernd angerechnet. Ab 2009 werden für Neurentner Schul- und Hochschulzeiten gar nicht mehr berücksichtigt.

Rentenanpassung
Um die Ruheständler an der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zu beteiligen, werden die gesetzlichen Altersbezüge in regelmäßigen Abständen angepasst. Bis zum Jahr 2008 wird es aber keine Rentenerhöhung mehr geben.

Nachholfaktor
Dieser Faktor sieht vor, dass die Kürzung der Rentenleistung, die bei sinkenden Löhnen eigentlich erfolgen müsste, unterbleibt und mit einer späteren Anhebung verrechnet wird. Vereinfacht gesagt wird den Rentnern in wirtschaftlich guten Zeiten also jener Betrag von der Rentenerhöhung abgezogen, der eigentlich in schlechten Zeiten hätte gekürzt werden müssen. Kritiker werten diese Regelung als „Rentenkürzung durch die Hintertür".

Renteneintrittsalter
Die Altersgrenze, ab der man ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln kann, wird ab 2012 schrittweise von heute 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben.
 
Quelle: Börse Online
 
 
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