Gesetzliche Krankenversicherung: Änderungen in 2009 Gesundheitsfonds:
Der Vergleich der
gesetzlichen Krankenkassen über den Beitragssatz fällt seit dem 01.01.2009 weg. Durch den Gesundheitsfonds wird ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent eingeführt. Kassen, die mit dem aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht auskommen, dürfen einen Zusatzbeitrag von bis zu 1% erheben.
Unterschiedliche Leistungsangebote
Die
gesetzlichen Krankenversicherungen werden sich viel mehr durch ein unterschiedliches Leistungsangebot unterscheiden. Daher sollten Verbraucher verstärkt darauf achten, dass die Leistungen ihrer Krankenversicherung dem eigenen Gesundheitszustand möglichst nahe kommen.
Krankengeld in der Gesetzlichen KV:
Ab 2009 haben Selbstständige, die in der GKV versichert sind, keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Dafür zahlen sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,9%. Den Anspruch kann man sich aber über einen Wahltarif der GKV sichern. Dabei ist eine Wartefrist Bedingung.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen bei Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Krankenversicherung und
Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich von bislang 43.200 Euro zu verst. Einkommen auf 44.100 Euro. Dies entspricht einem monatlichen zu verst. Einkommen von 3.675 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das Einkommen, ab dem es keinen höheren Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung gibt.
Versicherungspflichtgrenze steigt
Die Versicherungspflicht-grenze steigt 2009 um 450 Euro auf bundesweit 48.600 Euro. z.verst Einkommen. Sie bestimmt, ab welchem Einkommen keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr besteht und derjenige sich privat versichern darf.