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Gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Autoversicherungen

Autor: Thomas | Erstellt am: 31.01.2008 | Gelesen: 1714
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Wer sein Fahrzeug zulassen möchte benötigt eine Autoversicherung.

AutoversicherungBei der Autoversicherung ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient zum Schutz des Versicherten selbst und den möglichen Opfern eines Unfalls. Der Versicherte ist in sofern geschützt, dass er die Entschädigungssummen, falls er einen Unfall verschuldet hat, nicht aus privater Tasche zahlen muss. Das Unfallopfer kann sichergehen, schnellstmöglich den Schaden in voller Höhe ersetzt zu bekommen. Auch die Übernahme der Kosten für Gutachter, eventuelle Bergungs- oder Heilkosten des gegnerischen Unfallopfers werden von der Haftpflichtversicherung übernommen. Für die finanzielle Entschädigung von Folgeschäden oder Rentenzahlungen im Falle einer Invalidität des Opfers kommt die Haftpflichtversicherung ebenfalls auf. Die Deckungssumme auf dem Versicherungsschein beträgt in der Regel etwa 50 bis 100 Millionen. Ohne Vorlage einer Deckungskarte der Versicherung kann ein Auto hierzulande nicht zugelassen werden!

Außer den oben genannten Leistungen aus der gesetzlichen Pflichtversicherung können noch weitere Eventualitäten freiwillig versichert werden.

Mit dem Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist das eigene Fahrzeug dann noch gegen Diebstahl, Feuer, Hagel, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Zusammenstöße mit Haarwild oder Schäden durch einen Blitzschlag versichert. Diese Art der Versicherung ist natürlich auch teurer als die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsgesellschaften räumen aber die Möglichkeit ein, durch eine Selbstbeteiligung die monatlichen Beiträge zu senken. Dies bedeutet, dass im Vorfeld eine Summe festgelegt wird, die im Schadensfall von dem Versicherten selbst zu zahlen ist. Alles was über die vereinbarte Summe hinausgeht, wird von der Versicherung gezahlt. Je höher die Summe der Selbstbeteilung ist, umso niedriger sind auch die monatlichen Beiträge für die Teilkaskoversicherung. Natürlich ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung auch ohne Selbstbeteiligung möglich.

Die Vollkaskoversicherung ist eine weitere freiwillige Versicherung. Sie beinhaltet alle Leistungen der Haftpflichtversicherung und der Teilkaskoversicherung. Es besteht aber eine zusätzliche Abdeckung bei Beschädigungen durch Vandalismus. Wenn das Fahrzeug also mutwillig durch eine andere Person beschädigt wurde, kommt die Versicherungsgesellschaft des Versicherten für die entstehenden Kosten der Wiederinstandsetzung auf. Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich besonders für Neuwagen. Auch bei der Vollkaskoversicherung können die monatlichen Beiträge durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden.

Thomas Ewert
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