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Gesetzesänderungen in Spanien zur Ankurblung der Wirtschaft

Autor: Araintass | Erstellt am: 28.02.2011 | Gelesen: 602
Kategorie: News & Pressetexte | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Neuigkeiten aus Spanien

Um die aktuelle Arbeitslosenquote, die laut des Nationalen Statistik-Institut (INE) mittlerweile, einen Wert von 20,4% erreicht hat, in den Griff zu bekommen, hat der spanische Ministerrat am 11.2.2010 ein königliches Dekret-Gesetz genehmigt. Laut dessen unbefristete oder befristete Neueinstellungen von Personen  im Alter von dreißig Jahren oder jünger, die seit mindestens 12 Monaten als arbeitslos registriert sind, im ersten Jahr mit einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber um 100 % (für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter) und für Arbeitgeber mit mehr als 250 Mitarbeitern um 75% belohnt werden. Als Bedingung gilt, dass die Neueinstellung eine Nettoerhöhung der Belegschaft darstellt.

Neben der Gesetzesänderung am Arbeitsmarkt sind auch für ausländische Investoren Anreize zur Ankurbelung der spanischen Wirtschaft gesetzt worden. Zu nennen ist hier vor allem das  Gesetz zur Befreiung von der Grunderwerbssteuer und das unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.

Handlungen, die seit dem 1. Januar von der 1-prozentigen Grunderwerbssteuer befreit sind, sind die folgenden:
  • Die Gründung von Gesellschaften
  • Die Erhöhung des Stammkapitals und die Einzahlungen von Gesellschaftern in das  Eigenkapital, die keine Erhöhung des Stammkapitals darstellen.
  • Die Sitzverlegung von Gesellschaften außerhalb der EU nach Spanien (Für Gesellschaften aus EU Ländern war der Übertritt schon gunderwerbssteuerfrei).

 Das Zusammentreffen von  der spanischen Vizepräsidentin Salgado und des deutschen Bundesfinanzminister Dr. Schäuble am 3. Februar 2011 in Madrid, hat zur Unterzeichnung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland geführt.

 Aus Sicht ausländischer Investoren sind vor allem die Absenkung des Quellensteuersatzes bei Dividenden aus Beteiligungen zwischen Staaten von bisher 10% auf 5% sowie der Verzicht auf ein Quellenbesteuerungsrecht bei Zinsen und Lizenzgebühren zu erwähnen.

Interessant wird sein, ob die genanten Gesetzesänderungen zu zur erwünschten Senkung der Arbeitslosigkeit und zu Wirtschaftswachstum führen werden.
 
 
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