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Geprüfter österreichischer Fremdenführer - was ist das?

Autor: A_Ehrlich | Erstellt am: 31.03.2011 | Gelesen: 854
Kategorie: Reisen - Urlaub & Tourismus | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Berufsbild der geprüften Fremdenführer, Abgrenzung zum Reiseleiter und gewerberechtliche Bestimmungen zum Fremdenführer Gewerbe in Österreich.

Führung am Wiener Zentralfriedhof durch geprüfte Fremdenführer
Führung am Wiener Zentralfriedhof durch geprüfte Fremdenführer

Geschichte der Touristenführer

Schon seit der Antike ist belegt, daß ortskundige Personen gegen Entgelt dem Reisenden die Sehenswürdigkeiten zumindest von Rom, Alexandria und Delphi erläuterten - vermutlich aber auch von zahlreichen weiteren Städten und Orten. Das ist nicht verwunderlich, denn schließlich ist der Reisende zumeist in Eile und möchte ohne langwieriges Studium von Fachliteratur und Quellen die wichtigsten Informationen über sein Reiseziel in komprimierter Form erhalten. Der ortskundige Guide, der sich auf Kultur und Geschichte seines Wohnortes spezialisiert, kann ihm dabei helfen, indem er ihm durch eine Führung hilft, sich räumlich zu orientieren und sich gleichzeitig über alles Wissenswerte kundig zu machen.

Spätestens mit dem Beginn des Massentourismus in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Thomas Cook organisierte im Jahr 1861 die erste Pauschalreise von England nach Paris) gewann der Berufsstand der Touristenführer an wirtschaftlicher Bedeutung: anstelle gelegentlicher Führungen für Einzelreisende waren nun regelmäßige Stadtrundgänge und Ausflüge für Reisegruppen gefragt. Überall dort, wo Touristen in großer Zahl und in Gruppen auftraten, entwickelte sich rasch ein gewerbliches Angebot von geführten Sightseeing Touren. Heute gibt es Touristenführer in aller Welt - doch von einem einheitlichen Berufsbild kann man nicht sprechen.

Gästeführer Ausbildung in aller Welt

In manchen Ländern kann jeder, der sich dazu befähigt fühlt, Führungen für Gäste anbieten. In anderen Ländern gibt es zwar gute, aber freiwillige Kurse für angehende Gästeführer. In wieder anderen Ländern hingegen ist der Berufsstand der Touristenführer strengen Zugangsbeschränkungen und Qualitätskriterien unterworfen. Allgemein läßt sich feststellen, daß die Zugangsbeschränkungen zum Gästeführer Beruf um so strenger werden, je wichtiger der Tourismus für Wirtschaft und Image eines Landes sind.

Fremdenführer Ausbildung in Österreich

Eine der weltweit strengsten Ausbildungen ist dem angehenden Gästeführer in Österreich vorgeschrieben: Hier ist der Begriff "Fremdenführer" durch die Gewerbeordnung (GewO) geschützt. Als Fremdenführer auftreten und sich als solcher betätigen darf nur, wer die vorgeschriebene und bis zu zwei Jahre dauernde Fremdenführer Ausbildung absolviert und die staatliche Fremdenführerprüfung abgelegt hat. Insbesondere bestimmt die österreichische Gewerbeordnung:

§ 108.
(1) Einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Fremdenführergewerbes (§ 94 Z 21) bedarf es für die Führung von Personen, um ihnen

  1. die historischen Reichtümer und das künstlerische und kulturelle Erbe Österreichs (öffentliche Plätze und Gebäude, Sammlungen, Ausstellungen, Museen, Denkmäler und Erinnerungsstätten, Kirchen, Klöster, Theater und Vergnügungsstätten, Industrie- und Wirtschaftsanlagen, Brauchtumsveranstaltungen sowie Besonderheiten von Landschaft, Flora und Fauna),

  2. die gesellschaftliche, soziale und politische Situation im nationalen und internationalen Zusammenhalt,

  3. sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen

zu zeigen und zu erklären.

Unterschied Fremdenführer - Reiseleiter

Streng abgegrenzt wird in Österreich dadurch das Berufsbild der Fremdenführer, für den es eines besonderen Befähigungsnachweises bedarf, vom Beruf der Reiseleiter. Obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch insbesondere Gäste aus Deutschland immer wieder Fremdenführer und Reiseleiter gleichsetzen, besteht zwischen den beiden - zumindest in Österreich - ein fundamentaler Unterschied:

  • Der Fremdenführer: muß eine je nach Bundesland unterschiedlich lange dauernde Ausbildung absolvieren und die staatliche Fremdenführerprüfung bestehen. Danach erst kann er das Fremdenführer Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden und - zumeist als selbständig Gewerbetreibender - Stadtführungen und andere Sightseeing Touren anbieten.

  • Der Reiseleiter: begleitet eine Reisegruppe und übernimmt administrative Hilfstätigkeiten aller Art, um einen reibungslosen Ablauf der Reise zu gewährleisten. Er benötigt keine spezielle Ausbildung; jeder kann das Reiseleiter Gewerbe ohne besondere Qualifikation oder Ausbildung anmelden und ausüben. Ein Reiseleiter darf in Österreich keine Führungen anbieten oder ausführen.

Strafen für unbefugte Fremdenführer Tätigkeit

Wer gegen die Bestimmungen der Gewerbeordnung verstößt und ohne Fremdenführerprüfung in Österreich Dienstleistungen anbietet oder ausführt, die gemäß dem weiter oben zitierten § 108 der GewO dem Berufsstand der Fremdenführer vorbehalten sind, hat unter Umständen mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

  1. § 366 (1) der österreichischen Gewerbeordnung sieht eine Geldstrafe von bis zu EUR 3.600,00 für Personen vor, die das Fremdenführergewerbe ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung ausüben. Aufgrund von regelmäßigen Kontrollen rund um die wichtigsten Sehenswürdigkeiten in Wien und ganz Österreich müssen sich vor dieser Strafe vor allem Reiseleiter aus dem Ausland in acht nehmen, die - wissentlich oder unwissentlich - gegen die gewerberechtlichen Vorschriften verstoßen.
  2. Darüberhinaus kann auch für den Reiseveranstalter der Einsatz mangelhaft qualifizierter oder nicht berechtigter Erfüllungsgehilfen teuer werden: die Reisenden könnten vom Reiseveranstalter gemäß Kapitel III, Punkt 18c der Frankfurter Tabelle für ein solches Versäumnis bis zu 30 Prozent vom Reisepreis zurückfordern. Es ist also jedenfalls für Reiseveranstalter empfehlenswert, sich nicht auf ein solches finanzielles Risiko einzulassen, sondern Führungen in Österreich ausschließlich durch geprüfte und berechtigte österreichische Fremdenführer ausführen zu lassen.

Gründe für Führungen durch Fremdenführer

Die Strafandrohung allein sollte jedoch nicht der Hauptgrund sein, sich dafür zu entscheiden, Führungen und Sightseeing Touren in Österreich ausschließlich bei geprüften Fremdenführern zu bestellen. Für die Buchung professioneller, befugter Fremdenführer spricht außerdem:

  • daß die österreichischen Fremdenführer durch ihre fundierte Ausbildung in der Lage sind, dem Reisenden ein authentisches Bild der österreichischen Kultur und Geschichte zu vermitteln,
  • daß die österreichischen Fremdenführer nicht bloß Sehenswürdigkeiten erklären können, sondern vor dem Hintergrund ihrer tagtäglichen Praxis im Tourismus dem Reisenden auch viele wertvolle Tips und Hinweise zu Shopping Angeboten, Gastronomie und Infrastruktur von Österreich geben,
  • daß es in Österreich Fremdenführer für alle gängigen Sprachen sowie für viele exotische Sprachen in ausreichender Anzahl gibt,
  • daß die Fremdenführer Honorare in Österreich gemessen am internationalen Standard erstaunlich günstig sind.
Aus welchem Grund also sollte man einen unqualifizierten, selbsternannten Touristenführer oder einen Reiseleiter mit einer Führung in Österreich beauftragen, wenn qualifizierte und legal berechtigte ortsansässige Experten in ausreichender Anzahl und zu vernünftigen Tarifen zur Verfügung stehen? Sie würden sich doch auch nicht den Blinddarm von einem Masseur operieren lassen, nicht wahr?

Autor: Alexander Ehrlich, Mag. phil., staatlich geprüfter Fremdenführer in Österreich, Gründer und Geschäftsführer der österreichweiten Fremdenführer Agentur AHRE Austria Guide (www.ahre.at) sowie Mitgesellschafter und Geschäftsführer von Reiseveranstalter City Tours (www.citytours-europe.com).
Bild: (c) Alexander Ehrlich.
Dieser Artikel wurde am 31. März 2011 exklusiv für Online-Artikel.de verfaßt.

 
 
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