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Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland:

Autor: taskforcefgm | Erstellt am: 07.03.2011 | Gelesen: 632
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateArateB
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(Online-Artikel.de) - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen Wähler mit Gesetzesantrag beeindrucken – doch die Kinder bleiben ohne Schutz

Strafrechtsänderungen bringen keinen Schutz für Mädchen
Strafrechtsänderungen bringen keinen Schutz für Mädchen
Hamburg, den 08.03.2011. Die TaskForce kritisiert den erneuten Vorstoß von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung" einzuführen. Was auf den ersten Blick breite Zustimmung bei der Wählerschaft fördern dürfte, entpuppt sich bei näherer Ansicht als Mogelpackung:

In der Tat erhalten die 30.000 bis 50.000 gefährdeten minderjährigen Mädchen (und nicht etwa lediglich 5.000 Kinder, wie Politiker seit Jahren falsch behaupten) keinen umfassenden Schutz vor dieser spezifischen Misshandlung.

Diese Gesetzesvorlage ist von vornherein ungeeignet, um „rechtliche Schutzlücken der aktuellen Gefährdungslage für Mädchen und Frauen" zu schließen, da das Strafrecht grundsätzlich nicht auf Schutz, sondern auf die Repression der Täter ausgerichtet ist. Das deutsche Strafrecht ermöglicht bereits heute die angemessene Verfolgung von Tätern und Anstiftern.

Die Aussage der GRÜNEN, dass „großen Teilen der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Strafbarkeit der Verstümmelungen fehlte", ist schlichtweg falsch: Dass es in Deutschland trotz der hohen Opferzahlen bislang keine Anklage gegeben hat, liegt an systematischen Ermittlungshindernissen und fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Für diese Defizite sind aber ausschließlich Politiker und Regierung verantwortlich:

Staatlicher Täterschutz durch ärztliche Schweigepflicht

Ärzte, die Genitalverstümmelungen an Mädchen feststellen, dürfen keine Anzeige erstatten und müssen selbst bei drohender Misshandlung nicht die Behörden einschalten. Diesen staatlich abgesicherten Täterschutz abzuschaffen, weigert sich die Partei: die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht lehnt sie kategorisch ab. Dabei wäre sie in Kombination mit einer Untersuchungspflicht die einzig sinnvolle Maßnahme, um die staatliche Schutzpflicht gegenüber diesen Kindern zu erfüllen.

Auslandstaten können auch weiterhin ungestört verübt werden

Eltern können ihre Töchter ungehindert in Hochrisikoländer verbringen, wo sie der Verstümmelungsgefahr ausgesetzt sind. Bisher konnten nur einzelne Mädchen von Gerichtsbeschlüssen profitieren, die sie vor der Gefahr im Heimatland der Eltern bewahren.

Die GRÜNEN weigern sich beharrlich, diese Schutzlücke durch die Einführung umfassender familienrechtlicher Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03) zu schließen.

Der Schutz der gefährdeten Kinder wird davon abhängen, ob die deutsche Bevölkerung sich von Ablenkungsaktionen, wie fachlich unsauberen Gesetzesinitiativen beeindrucken lässt oder von den Parteien mit Nachdruck die Umsetzung tatsächlicher Kinderschutzmaßnahmen fordert.
 
 
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