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Genehmigungen für den Umbau

Autor: unisterpr | Erstellt am: 22.08.2011 | Gelesen: 527
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Überprüfung durch Behörden

Manche Hauseigentümer möchten an ihren Immobilien noch Änderungen vornehmen, bevor die kalte Jahreszeit wieder Einzug hält. Dies kann beispielsweise das Ausbessern von Dächern, das Ausbauen von Garagen oder Balkonen sowie das Errichten von Wintergärten betreffen. Allerdings ist zu beachten, dass bestimmte bauliche Vorhaben genehmigungspflichtig sind. Das Immobilienportal myimmo.de warnt daher vor übereilten Baumaßnahmen.

Wer ein Haus bauen möchte, hat zunächst bei der zuständigen Behörde die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Sobald das Haus steht und nur noch einige Verbesserungen beziehungsweise Erweiterungen fehlen, verzichten manche jedoch auf den behördlichen Weg. Diese unbewusste oder vorsätzliche Umgehung kann im Nachhinein allerdings zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Häufig werden die Behörden auf „Schwarzbauten" aufmerksam gemacht, außerdem entdecken sie mitunter nicht genehmigte An- oder Umbauten mithilfe von Internetdiensten wie Google Street View. In solchen Fällen sind verschiedene Konsequenzen möglich. Unter Umständen wird auf Antrag eine nachträgliche Baugenehmigung erteilt. Im ungünstigsten Fall wird der Abriss gefordert, die damit verbundenen Kosten trägt der Betroffene selbst. Weitere Informationen: news.myimmo.de/haus-umbau-nur-mit-genehmigung/37999.html

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