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Gender Mainstreaming

Autor: Martinson | Erstellt am: 05.11.2010 | Gelesen: 524
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateArateB
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(Online-Artikel.de) - Was bedeutet Gender Mainstreaming wirklich?

Gender Mainstreaming, was ist das? Viele, ja sehr viele Autoren und Fachleute haben versucht, diesen neuen Ansatz zu erläutern, zu erklären. Leider ohne Erfolg! So wurde ich aufgefordert, verständlich zu sagen, was denn dieser neue Ansatz bedeutet, woher er kommt und wie man ihn anwenden soll.

Gender Mainstreaming

Eine Erklärung
von Indrikis Harold Martinson

Im Kontext mit der Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der spezifischen Frauenförderpolitik wird immer wieder versucht, die neue Strategie des Gender Mainstreaming zu erläutern und den Sinn und Zweck dieser Strategie zu definieren.

Darum geht´s

Auch Sie haben schon von Gender Mainstreaming im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen und Männern gehört! Sie wissen aber nicht genau, ob und warum GM für Sie und Ihre Mitarbeiter wichtig ist, was GM genau ist, woher GM kommt, wo die Verpflichtung zur Berücksichtigung von GM verankert ist und wie Sie Gender Mainstreaming in Ihrem Arbeitsbereich einführen  können. Hier einige Antworten auf diese Fragen, damit Sie wissen, wie es – auch einfach - geht!

GM – Was ist das?

Die offizielle Definition von GM findet sich in dem Sachverständigenbericht des Europarates vom 26. März 1998 (www.gendermainstreaming.com/..) und lautet:

GM besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluation der Entscheidungsprozesse mit dem Ziel, dass die an politischer Gestaltung beteiligten Akteure den Blickwinkel der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen einnehmen.

(Offizieller Text: L´approche intégrée consiste en la (ré)organisation, l´amélioration, l´évolution et l´évaluation des processus de prise de décision, aux fins d´incorporer la perspective de l´égalité entre les femmes et les hommes dans tous les domaines et tous les niveaux par les acteurs généralement impliqués dans la mise en place des politiques.)

GM setzt somit grundlegend und breit an, daher Mainstreaming (zu Deutsch: Hauptstrom). Gender bedeutet geschlechtsspezifische Art, Gattung.  Die englische Sprache unterscheidet – im Gegensatz zur deutschen Sprache – zwischen biologischem (sex) und sozialem (gender) Geschlecht.  GM beinhaltet das Potential für eine nachhaltige Veränderung bei den Akteuren und politischen Prozessen: Alle Maßnahmen müssen unter einer geschlechterbezogenen Perspektive betrachtet werden; die möglicherweise unterschiedlichen Ausgangsbedingungen oder Auswirkungen einer beabsichtigten  Maßnahme auf die beiden Geschlechter müssen abgefragt, ermittelt und bei der Ausgestaltung der Maßnahme berücksichtigt werden.

Hier geht es also um die Chancengleichheit beider Geschlechter. Es geht nicht um eine Bevorzugung von Frauen! Zielerreichung ist beim GM-Ansatz gegeben, wenn man(n) von der ohnehin falschen Vorstellung abkommt, die Frau sei schwach, die Frau sei ein Wesen, das von den von der Männlichkeit vorgegebenen Normen abweicht.

Kämen Sie zum Beispiel auf den Gedanken, öffentliche Verkehrsmittel müssten mehr die Belange der Frauen als die der Männer berücksichtigen?

Regionale öffentliche Verkehrsmittel werden in erster Linie von Frauen genutzt. Damit stellen Frauen eine Gruppe dar, für die ein belästigungsfreier, pünktlicher, anbindungsoptimaler und sicherer Nahverkehr seitens der Gemeinde- und Städteverantwortlichen einzurichten ist.                     

Und wo liegt der Unterschied zur Frauenförderpolitik?

Die Frauenförderpolitik (Beseitigung bestehender und Verhinderung künftiger Diskriminierungen auf Grund des (weiblichen) Geschlechts) geht dagegen von einer konkreten Problemstellung aus, die die Ungleichheit der Geschlechter betrifft. Für dieses konkrete Problem wird seitens einer zuständigen organisatorischen Einheit eine zielorientierte Lösung entwickelt, um schnell in Richtung Gleichbehandlung der Geschlechter handeln bzw. das Problem lösen zu können. Die jeweilige Maßnahme beschränkt sich also auf die Lösung der spezifischen Problemstellung.

GM – Woher kommt diese Strategie?

Die Benachteiligung des weiblichen Geschlechts in weiten Teilen mehrerer Kontinente  ist kein Geheimnis. Rasse, Hautfarbe und ethnische Herkunft können zu Diskriminierungsformen wie z.B. die gesellschaftliche Missachtung, der organisierte Frauenhandel oder (Massen-) Vergewaltigungen führen. Das Geschlecht selbst entscheidet auch noch über für uns unvorstellbare Erscheinungsformen der Diskriminierung: Hier sei als Beispiel die Infibulation genannt: Grausamste Verstümmelungen an den empfindlichsten Stellen des Körpers eines Mädchens ( u.a. die pharaonische Beschneidung: sie umfasst die Entfernung -- mittels eines schneidenden Gegenstandes wie z.B. Glasscherben - der Klitoris und der Labia minora, einen Einschnitt in die Labia majora und die Vernähung der Vagina mit einem Hautstück)

So hat neben der 3. Weltfrauenkonferenz in Nairobi in 1985 u.a. die Internationale Konferenz der Vereinten Nationen (VN) über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) vom 05. bis 13. September 1994 in Kairo die Regierungen mit Nachdruck aufgefordert, nicht nur die genitale Verstümmelung von Mädchen zu verbieten sondern auch die Anstrengungen von nichtstaatlichen Organisationen und kommunalen und religiösen Einrichtungen mit Nachhaltigkeit zu unterstützen, solche Praktiken abzuschaffen. Im Rahmen dieser Konferenz wurde auch festgehalten, dass in Teilen des asiatischen Raumes die Bevorzugung männlicher Nachfahren noch derart verbreitet ist, dass sie die Tötung von Mädchen kurz nach der Geburt oder die Tötung von weiblichen Föten im Mutterleib nach sich zieht. In dieser Erkenntnis hat die Konferenz folgende Ziele formuliert:
  1. Die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung des Kindes weiblichen Geschlechts und der eigentlichen Ursachen, die die Bevorzugung des Sohnes, die schädlichen und unethischen Praktiken im Hinblick auf die Tötung von Kindern weiblichen Geschlechts und die pränatale Geschlechtsselektion zur Folge hat;
  2. Die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für den Wert des Kindes weiblichen Geschlechts und gleichzeitig die Stärkung des Selbstbildes, der Selbstachtung  und des Status des Kindes weiblichen Geschlechts;
  3. Die Verbesserung der Fürsorge für das Kind weiblichen Geschlechts, insbesondere im Hinblick auf Gesundheit, Ernährung und Bildung.

Der politische Nachdruck, mit dem die betroffenen Regierungen beschlossene Programme umsetzen sollten, muss sehr schnell an Intensität verloren haben. Denn schon im darauffolgenden Jahr hat die 4. Weltfrauenkonferenz der VN vom

04. bis 15. September 1995 in Peking erneut beschließen müssen, dass die Regierungen Gesetze und Durchsetzungsvorschriften zu erlassen haben, insbesondere gegen Anwenderinnen und Anwender von Praktiken und Gewalthandlungen gegen Frauen, wie die Verstümmelung der weiblichen Genitalien, die Tötung von Kindern weiblichen Geschlechts oder die pränatale Geschlechtsselektion; aber auch Arbeitgeber, Beschäftigte, Gewerkschaften und Frauen- und Menschenrechtsorganisationen wurden gleichermaßen angemahnt, weitgehende Implementierungsmaßnahmen auf allen Ebenen einzuführen, einschließlich z. B. Mittel
  • zur Abhilfe und Zugang zu Rechtsmitteln in Fällen von Nichteinhaltung obiger Verpflichtungen,
  • zum Schutz vor direkter und indirekter Diskriminierung aufgrund des Gechlechts, auch im Hinblick auf den Familienstand, in Zusammenhang mit dem Zugang zu einer Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, einschließlich Fortbildung, Beförderung, Gesundheit und Sicherheit.

Handlungsmotiv der VN war hier offenbar die Erkenntnis,  dass geschlechtsspezifische Diskriminierungen wie z. B. die zuvor beschriebenen nur mit einem flächendeckend stattfindenden grundsätzlichen Umdenkungsprozess auf allen Ebenen und bei allen betroffenen Akteuren abgeschafft werden können und dass hierfür ein adäquates verpflichtendes Instrumentarium eingerichtet werden muss.

In Peking in 1995, also zehn Jahre nach der 3. Weltfrauenkonferenz in Nairobi, wurde festgestellt, dass die beschlossenen Aktionsplattformen nicht zu der erhofften Umsetzung der Inhalte der damaligen Gleichstellungsaktionsplattformen und somit Einstellung oder zumindest Reduzierung der geschlechtsspezifischen grausamen Diskriminierungspraktiken geführt haben. Die VN gaben daraufhin allen Staaten verpflichtend auf, die Strategie des GM umzusetzen.

Die Beachtung und Umsetzung der GM – Strategie wurde in die Resolution 52/100 der Generalversammlung der VN aufgenommen. Die eigentlich für den afrikanischen und asiatischen Raum anlassbedingte Verpflichtung, die neue Strategie GM umzusetzen, galt nunmehr für alle Staaten und musste demzufolge auch für die EU geregelt werden:

1996 verpflichtete sich die EU in der „Mitteilung der Europäischen Kommission zur Einbindung der Chancengleichheit" in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft dem neuen Ansatz des Gender Mainstreaming. Mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17.09.1997 wurden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, den GM-Ansatz in die nationale, regionale und lokale Politik einzubinden.

GM – Wo ist diese Strategie rechtlich verankert und somit für mich verbindlich?

Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz ist die Bundesrepublik zur Förderung der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verpflichtet und muss auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken.

Mit Beschluss vom 23. Juni 1999 erkannte das Bundeskabinett die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip der Bundesregierung an und sprach sich auch unter Bezug auf Art. 2 und 3 Abs. 2 des Amsterdamer Vertrages dafür aus, die Umsetzung dieser Verpflichtung nunmehr auch als Querschnittsaufgabe unter dem Begriff „Gender Mainstreaming" zu fördern.

Am 26. Juli 2000 beschloss die Bundesregierung die neue Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) und schaffte damit eine wichtige Voraussetzung für weitere Reformen im Bereich der Staats- und Verwaltungsmodernisierung. Insbesondere erklärte sie in Kapitel 1 unter § 2 das obige Leitprinzip unter dem Begriff „Gender Mainstreaming" für alle Bundesministerien als verpflichtend.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) wurde das gleichstellungspolitische Instrument des GM (siehe dort, § 2) gesetzlich verankert.

Nach der Bundestagswahl 2002 erneuerte die Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung vom 16. Oktober 2002 ihr Bekenntnis zur „nachhaltigen Verankerung des Gender Mainstreaming als Methode zur Umsetzung von Artikel 3 des Grundgesetzes in allen Ressorts der Bundesregierung".

Wie führe ich GM ein und wie setze ich GM um?


Phase 1:
Zur Einführung von GM in Ihrem Arbeitsbereich sollten Sie zunächst Ihre Mitarbeiter sensibilisieren: Erläutern Sie, was GM ist und woher GM kommt. Damit entmystifizieren Sie den Begriff und das, was hinter GM steckt.

Phase 2:
Sodann müssten Sie Ihren Mitarbeitern das Handwerkszeug zur Implementierung von GM vermitteln. Das sind Methoden, die – einer inhaltlichen Analyse unterzogen - sich in den Fragestellungen (Wie wirkt sich – unterschiedlich – die geplante Maßnahme auf Frauen und Männer aus?) letztlich ähneln. Daher sollen Ihnen hier nur die drei anerkanntesten Methoden oder Instrumente vorgestellt werden, mit denen Sie GM umsetzen können. Sie müssten dann nur noch die Fragestellungen auf den von Ihnen zu berücksichtigenden Sachverhalt anpassen.

1. Methode zur Einführung von GM:
Leitfaden der EU zur Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen

Die Europäische Union praktiziert GM intern seit 1996 und verpflichtet seit 1999 auch ihre Mitgliedstaaten auf die Anwendung dieses Prinzips.

Politische Programme und Aktionspläne  –  z.B. die Europäische Beschäftigungsstrategie –, aber auch die Vergabe von Subventionen z. B. aus dem Europäischen Regionalfonds und dem Europäischen Strukturfonds sind an das GM-Prinzip gebunden.

Als Hilfsmittel für die verantwortlichen Institutionen und Personen hat die EU-Kommission den Leitfaden zur Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen (europa.eu.int/..) herausgegeben. Er enthält Vorgehensvorschläge, wie sich z.B. ein politisches Projekt, ein Gesetzesentwurf oder ein Strategiepapier daraufhin prüfen lassen, wo die wichtigsten geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu erwarten und wie diese zu bewerten sind.

Arbeitsschritte:

1. Prüfung und Feststellung der geschlechtsspezifischen Relevanz eines Vorhabens. Um die geschlechtsspezifische Relevanz zu prüfen, werden nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten benötigt. Es müssen die richtigen Fragen gestellt werden:
  • Welche Zielgruppen betrifft das Vorhaben? Hat es Einfluss auf das tägliche Leben eines Teils/von Teilen der Bevölkerung?
  • Gibt es in diesem Bereich Unterschiede zwischen Männern und Frauen (im Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung, Werte und Normen)?

Kann eine der beiden Fragen bejaht werden, so gibt es eine geschlechtsspezifische Komponente in diesem Bereich. In diesem Fall sollte eine Bewertung des möglichen, geschlechtsspezifischen Einflusses auf das Vorhaben durchgeführt werden

2. Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkung von Maßnahmen anhand von verschiedenen Kriterien. Zu den Kriterien gehören beispielsweise Unterschiede zwischen Frauen und Männern in Bezug auf:
  • Resourcen (wie Zeit, Raum, Geld, Information, Bildung etc.)
  • Normen und Werte, die die Geschlechterrollen beeinflussen·
  • Rechte sowie Zugang zu Rechten (vgl. 4R-Methode)

3. Umsetzung des Bewertungsergebnisses. Nun geht es darum, die Maßnahmen gleichstellungspolitisch auszurichten und zu fragen:
Wie können die geplanten Maßnahmen dazu beitragen, geschlechtsspezifische Ungleichheiten von/bei Frauen und Männern zu beseitigen?

2. Methode: 4-R-Methode
In Schweden wurde Mitte der 90er Jahre für die GM-Arbeit auf kommunaler Ebene die "3-R-Methode" entwickelt. Sie teilt Checkfragen für die Analyse eines bestimmten Politikbereichs oder Vorhabens in drei Kategorien ein:
  • Fragen zur Repräsentation von Frauen und Männern in einem bestimmten Bereich
  • Fragen zu den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen und
  • Fragen zu den Realitäten, die der betreffenden geschlechtsspezifischen Verteilung zugrunde liegen.

Das einprägsame Verfahren wurde inzwischen um Fragen nach dem Recht erweitert und hat sich in den meisten europäischen GM-Projekten durchgesetzt.

Die "4-R-Methode" eignet sich als Instrument für die Überprüfung des Ist-Zustandes sowie immer dann, wenn es gilt, künftige Maßnahmen auf geschlechtsspezifische Auswirkungen zu überprüfen. Wichtig ist, dass die vier Bereiche stets in ihrem Zusammenhang betrachtet werden.

Die zu stellenden Checkfragen nach der "4-R-Methode" finden Sie hier:

"Repräsentation"

Geschlechtsspezifische Zahlen betreffend Entscheidungsträger/-innen, Beteiligte, Zielgruppen, Betroffene etc.
  • Wie setzen sich die Zielgruppen zusammen (Frauenanteil / Männeranteil)?
  • Wie viele Frauen und wie viele Männer wirken im betreffenden Bereich bzw. am geplanten Vorhaben mit, in welcher Position?
  • Welchen Anteil haben Frauen und Männer bei den Entscheidungsträger/-innen, welchen an den übrigen Beteiligten?

"Ressourcen"

wie Geld, Zeit, Macht, Bildung, Fachwissen, Personal etc.
  • Über welche Ressourcen verfügen Frauen und Männer?
  • Wie viel Geld wird für Projekte ausgegeben, die sich speziell an Frauen richten, wie viel für solche, die primär von Männern in Anspruch genommen werden?
  • Was ist bekannt über die Auswirkungen von Projekten z.B. auf die ungleiche Verteilung von Zeit und Geld unter Frauen und Männern?
    • Auf welches Gleichstellungsfachwissen kann bei den Entscheidungsträger/-innen und weiteren Beteiligten zurückgegriffen werden oder wie wird dieses geschult?

"Realitäten"

wie soziale Rahmenbedingungen, unterschiedliche Anliegen, geschlechtsspezifische Werte und Normen als Ursachen ungleicher Verteilung
  • Welche (geschlechtsspezifischen) Werte und Normen sind im betreffenden Politikbereich wirksam?
  • Welche spezifischen Bedürfnisse haben Frauen und Männer aufgrund ihrer sozialen Rollen?
  • Welche spezifischen Hindernisse oder Benachteiligungen treffen Frauen oder Männer aufgrund ihres (sozialen) Geschlechts?

Wo ist demnach Handlungsbedarf in Sachen Gleichstellung? 

"Recht"

Gesetze, Weisungen, Reglemente, Leitbilder etc.
  • Haben Frauen und Männer die gleichen (gesetzlichen) Rechte?
  • Beziehen vorhandene Regelungen und rechtliche Grundlagen geschlechtsspezifische Realitäten mit ein?
  • Welche rechtlichen Grundlagen müssten zusätzlich geschaffen werden, um Gleichstellung zu gewährleisten?

3. Methode: 6-Schritte-Modell nach Krell/Mückenberger/Tondorf
In Deutschland haben drei Fachfrauen für Organisationsentwicklung ein GM-Konzept nach dem Vorbild eines Managementprozesses entwickelt. Es enthält sechs Arbeitsschritte für Projekte, in denen die Gleichstellungsziele von Beginn an mitgedacht werden sollen.

Arbeitsschritte:

1. Definition der gleichstellungspolitischen Ziele in Kenntnis des Ist-Zustandes
  • Welcher Ist-Zustand soll durch das zu entscheidende Vorhaben geändert  werden?
  • Welcher Soll-Zustand wird durch das Vorhaben angestrebt?

Anforderungen: Kenntnisse über Ist-Zustand, Zugrundelegung einschlägiger Rechtsnormen, Programme etc. Koordinierung mit allen betroffenen Bereichen

2. Analyse der Probleme und der Betroffenen
  • Welches sind die konkreten Hindernisse auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit? (diskriminierende Prinzipien, Verfahren, Instrumente...)
  • Welche Gruppen sind betroffen?

Anforderungen: Wissen über Gleichstellungsproblematik, Zuarbeit und Unterstützung, z.B. durch Gutachten, Materialien, Schulungen

3. Entwicklung von Optionen
  • Welche Alternativen bestehen hinsichtlich der Realisierung des Vorhabens?

Anforderungen: Kenntnisse und Wissen wie unter Punkt 2

4. Bewertung der Optionen und Entwickeln eines Lösungsvorschlags
  • Welche Auswirkungen haben die verschiedenen Optionen voraussichtlich auf die Gleichstellung
  • Welche Option lässt den höchsten Zielerreichungsgrad erwarten?

Anforderungen: Erarbeitung von Analyse- und Bewertungskriterien

5. Umsetzung der getroffenen Entscheidung

6. Erfolgskontrolle und Evaluation
  • Wurden die Ziele erreicht?
  • Welches sind die Ursachen für die Nicht- oder Teilzielerreichung?
  • Welche Maßnahmen sind notwendig?
Anforderungen: Daten über Zielerreichung, Berichtssystem, verpflichtende Ursachenanalyse
 
Indrikis Harold Martinson
www.gender-mainstreaming.net

 
 
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