GEMAfreie Musik – worin liegt der Vorteil?
GEMA – frei gleich Sauerei?
Angeklagt: das gute alte Liedgut. Opfer: Viele Songwriter, Komponisten, Musikproduzenten und Labels. Für die Opfer ist die Sache klar: Wer Musik abspielt, ohne sich die Genehmigung beim Urheber zu holen, macht sich strafbar. Denn genau das fällt unter Urheberrechtsverletzung. So kommt es häufig vor, dass sich die Komponisten verschiedener Lieder ebenso vernachlässigt fühlen, wenn ihre Musik in öffentlichen Einrichtungen wie Bars, Clubs, Cafés oder Gaststätten gespielt wird, sie aber keinen Cent dafür sehen. Auch die Urheber bestimmter Songs, deren Liedgut in, für private Zwecke erstellte, Musikvideos auftauchen, haben eigentlich noch die Rechte an diesen.
Verwendet man diese trotzdem für das Video, das den Ex wieder zu einem zurück bringen soll oder in dem die Oma gegrüßt wird, so begeht man eine Straftat. Ob Kavaliersdelikt oder Züge krimineller Natur sei dahin gestellt.
Trotz alledem gibt es auch die Möglichkeit den gesamten Bürokratieumstand zu umgehen und sich ganz einfach an gemafreier Musik bedienen, denn das ist 100 % legal und unkompliziert.
Wer trotzdem auf gemapflichtige Musik nicht verzichten will, der kann sich beim Urheber eine Genehmigung einholen, um bestimmte Inhalte abzuspielen. Manche Komponisten beziehungsweise Musiklabels geben sogar ihre Einverständnis hierzu und willigen einem nicht - kommerziellen Gebrauch ein. Auf der eigenen Homepage gilt das übrigens ebenso, wie auf Videowebsites. Eine Gema-Lizenz zu erwerben, um Gema-Inhalte, also Musik, abspielen zu dürfen, liegt immer im Ermessen des jeweiligen Homepagebetreibers. Hat er eine solche Lizenz, so ist Gemapflichtig ebenso wenig Sauerei wie
Gemafrei, aber wenn nicht dann eben schon.
Jens Peterssen