Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Geheimaktion Verfassungsbeschwerde - Was nun Herr Präsident Prof.Dr. Papier

Autor: Boesselmann | Erstellt am: 15.01.2009 | Gelesen: 1606
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Verfassungswidrig Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bundesrat Bundestag Bundespräsident Köhler EMRK Artikel 13 UNO Menschenrechtskonvention UNCHR

Erster Senat Bundesverfassungsgericht
Erster Senat Bundesverfassungsgericht
Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu den Vorwürfen geschwiegen, eingereichte Verfassungsbeschwerden rechtsfehlerhaft nicht nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) beschieden und zum Beispiel im Zeitraum von 1998 - 2007 genau 3337 Beschwerden ohne Begründung nicht angenommen zu haben. Insgesamt wurden 1998 - 2007 5773 Verfassungsbescherden von den Kammern nicht angenommen (Nichtannahme mit Begründung 1331;Nichtannahme mit Tenorbegründung 1115). Dies geht aus den öffentlichen Statistiken des Bundesverfassungsgerichts hervor.

So wurden zum Beispiel am 03.Juli 2001 acht Verfassungsbeschwerden ohne Begründung abgelehnt, was eine Leistung darstellt, die kaum bürgernah sein dürfte.

Jetzt liegt eine mögliche schriftliche Begründung für sämtliche offensichtlich rechtsfehlerhaft abgelehnte Verfassungsbeschwerden von 1998 - 2008 nach § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der (Ur)Fassung des Gesetzes von 1993; §§ 23 Abs.1 Satz 1, 92, 93d Abs.1 Satz 3 BVerfGG, besonders auch zum Fall 1 BvR 3282/08 und zu Beschwerden gemäß Artikel 13 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor (jeder hat das Recht der wirksamen Beschwerde vor einem nationalen Gericht), die alle Spekulationen ausräumt.

Ausschlaggebend dürfte außerdem in diesem Zusammenhang sein, dass die Vereinten Nationen in New York am 10.Dezember 2008 eine Resolution zum Sozialpakt mit der Stimme der Bundesrepublik Deutschland verabschiedeten, wonach Jedermann bei Grundrechtsverletzungen seinen Staat vor einem internationalen Gremium verklagen kann. Dies schließt eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem europäischen Menschengerichtshof nicht aus, woDeutschland nach den offiziellen Statistiken des Justizministeriums bereits im Jahr sieben Mal wegen Konventionsverletzung verurteilt wurde und 54 Mal durch Vergleich oder Anerkennung der Konventionsverletzung mit Individualbeschwerdeführern mit Geldzahlungen eine Verurteilung verhinderte und gleichzeitig die Streichung aus den Registern des EGMR damit bewirkte.

In einem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 07.Januar 2009 zu einer eingereichten Verfassungsbeschwerde, unterzeichnet von Frau Dr.Barnstedt, heißt es wörtlich zur Ablehnung von Gesuchen:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Präsident (Hans-Jürgen Papier, auch Vorsitzender des ersten Senats und der ersten und dritten Kammer des ersten Senats d.R.) und die Richter des Bundesverfassungsgerichts aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht in der Lage sind, alle Eingaben selbst zu beantworten. Ferner ist es nach Gesetzeslage nicht möglich,...die näheren Gründe, die zur Nichtannahme geführt haben...zu erläutern. Nach § 93d BVerfGG kann die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung erfolgen. Diese Vorschrift dient zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts. Es würde den Sinn und Zweck des § 93d Abs.1 Satz 3 BVerfGG sowie dem Beratungsgeheimnis widersprechen eine Verfassungsbeschwerde...zu begründen. Nichtannahmebeschlüsse, die nicht mit Gründen versehen sind werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.

Klartext: Der Internet-Courier.com veröffentlichte bereits am Anfang dieses Jahres einen Bericht und stellte die berechtigte Frage, ob Verfassungsrichter Beschwerden rechtsfehlerhaft bescheiden und grundsätzlich Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zur Kenntnis genommen haben. Durch den vorliegenden Brief des Bundesverfassungsgerichts vom 07.01.2009 ist die Rechtsauffassung der Redaktion bestätigt worden. Es wird in dreister und drastischer Weise mit dem Schreiben bestätigt, dass die einzelnen Kammern und Senate zumindest im Zeitraum 1998 - 2008 über 4000 Verfassungsbeschwerden nur durch einen Präsidialrat ohne Begründung aus Entlastungsgründen abgelehnt haben und die Verfassungsbeschwerden zur Geheimsache erklärten (Beratungsgeheimnis ?), damit der Bürger nicht erfährt, warum seine Beschwerde abgelehnt wurde, die unbedingt einer richterlichen Entscheidung durch die Senate oder die Kammern bedarf.

Es ist nachweislich des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der neusten Fassung und der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts schlichtweg die Unwahrheit, dass Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht veröffentlicht werden, denn dies ist von 1998 - 2007 genau 3337 Mal und auch 2008 der Fall gewesen, da die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts die Veröffentlichung durch den Präsidialrat nach Beschluss oder Urteil zwingend vorschreibt und regelt. Bei Recherchen der Redaktion wurden alle Verfassungsbeschwerden seit 1998 online gesichtet, allerdings besteht der Umstand, dass gerade die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3282/08 nicht auffindbar ist und merkwürdigerweise Frau Dr.Barnstedt angeblich im richterlichen Auftrag (welcher Richter diesen Auftrag auch gegeben haben mag) dem Beschwerdeführer das Schreiben vom 07.01.2009 übermittelt, das schon alleine gegen das BVerfGG steht, da auf eine Beschwerde ein Beschluss erfolgen muss.

Es besteht ferner die Merkwürdigkeit und Ungereimtheit, dass die Beschwerdeführer der angeblich nicht begründeten und abgelehnten Verfassungsbeschwerden vom Präsidialrat oder der Präsidialrätin nach Einreichung ihres Gesuchs mitgeteilt bekommen, das ihre Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet sein könnte. Diesen dreisten "Trick" wendet das Bundesverfassungsgericht oder genauer gesagt Personen, die sich als Verfassungsrichter ausgeben an, da in § 24 BVerfGG steht: Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge können durch einstimmigen Beschluss des Gerichts verworfen werden. Der Beschluss bedarf keiner Begründung, wenn der Antragsteller vorher auf die Bedenken der Zulässigkeit oder Begründetheit seines Antrags hingewiesen worden ist(also über 4000 Mal seit 1998 wegen Arbeitsbelastung und Entlastung des Gerichts). Ungewöhnlich ist ferner, das alle abgelehnten Verfassungsbeschwerden ohne Begründung einstimmig beschlossen worden sein sollen.

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz wurde mit Wirkung zum 23.11.2007 bereits zehn Mal geändert. Es gab die erste Änderung (Bereinigung) der Urfassung vom 11.08.1993 am 16.07.1998, wovon u.a. § 23 BVerfGG betroffen war. In keinem gesichteten Urteil oder Beschluss ist eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auch nur ansatzweise zitiert worden, was daran liegen könnte, dass schon über 4000 Verfassungsbeschwerden "aus Arbeitsentlastung" keiner richterlichen Kontrolle unterlegen sein könnten und nur durch den Präsidialrat entschieden wurden, somit rechtsunwirksam sind, wenn der Beschwerdeführer eine richterliche Entscheidung verlangt hat. Daraus könnte sich ebenfalls ergeben, das ein Verstoß gegen § 90 BVerfGG vorliegt, da Jedermann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 IV, 33, 38, 101, 103 und 104 GG enthaltenen Rechte verletzt zu sein die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben kann. In § 30 Abs.1 Satz 2 BVerfGG ist zu erblicken, das die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schriftlich abzufassen, zu begründen und von den Richtern, die bei ihr mitgewirkt haben, zu unterzeichnen ist. § 30 Abs.3 sagt aus, das alle Entscheidungen den Beteiligten bekanntzugeben sind. Eine Vorschrift, die es dem Bundesverfassungsgericht erlaubt nach § 93d BVerfGG nur zur Arbeitserleichterung und Entlastung Verfassungsbeschwerden ohne Begründung abzulehnen ist im Übrigen nicht existent. Das BVerfGG ist, und dies sei hier einmal ganz deutlich gesagt, kein Instrument zur Arbeitserleichterung oder Entlastung von dort tätigen Personen, sondern soll wie alle Gesetze dem Rechtssuchenden dienen.

Es ist somit augenscheinlich keine Spekulation mehr, das die beim Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgelehnten Entscheidungen bis 2008 nicht rechtswirksam sind, da nicht nachvollziehbar ist, wer diese Entscheidungen beschieden hat, somit keinesfalls sichergestellt ist, dass die Beschwerden überhaupt jemals einem Richter vorgelegt wurden und Entlastungen und Beratungsgeheimnisse der Verfassungsrichter vorgeschoben werden und keine rechtswirsame Form eines Beschlusses darstellen.

Der Beschwerdeführer bekommt lediglich eine Druckausfertigung des Beschlusses und kann die Unterschriften der Richter nur in Druckform erkennen. Im Fall der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3282/08 kommt noch hinzu, das dem Beschwerdeführer mitgeteilt wurde, das nach dem Lesen der Seite 1 seiner 15seitigen Beschwerde die Verfassungsbeschwerde unbegründet ist. Auf Seite 1 der Beschwerde waren lediglich die Aktenzeichen der angefriffenen Entscheidungen enthalten und sein Begehren aufgeführt Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Auch dieses Unikum eines Schreibens des Bundesverfassungsgerichts liegt der Redaktion vor, so dass davon auszugehen ist, dass nach Eingang Poststelle BVerfG, Geschäftszimmer und dann Präsidialrat alle abgelehnten Beschwerden ohne Begründung einen Stempel bekommen und dann zurück an den Absender gehen. Umfangreiche Aktenberge sichten, die immerhin nach drei bis vier Instanzen entstehen können oder Beschwerdeschriften lesen ist offenkundig Fehlanzeige. Das würde nach dem Schreiben von Frau Dr.Barnstedt nur eine Arbeitsbealstung der sein. Die Geschäftsordnung und das BVerfGG des Bundesverfassungsgerichts sieht vor, dass der Präsidialrat die Senate und Kammern unterstützt. Das hier Entscheidungen in Beschlussform ergehen dürfen ist keinesfalls möglich, auch wenn die Präsidialräte eine Befähigung zum Richteramt haben müssen.

Die Beschwerdeführer sind nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz verpflichtet Beweis zu führen, warum sie sich in ihren Grundrechten verletzt glauben. Beziehen sie sich auf die Gerichtsakten der Vorinstanzen, wird ihnen wie z.B. im Verfahren 1 BvR 3282/08 mitgeteilt, dass dies unzulässig ist. Worauf aber sonst als auf die Gerichtsakten und die darin enthaltenen Beweismittel soll sich der Beschwerdeführer dann beziehen und Beweis führen, wenn seine grundrechtlich geschützten Positionen verletzt wurden?

Laut Statistik werden 97% aller Verfassungsbeschwerden zur Entlastung des Gerichts abgelehnt.

Im Tenor ist festzustellen, dass das "überlastete" Bundesverfassungsgericht die nach mehreren Instanzen rechtssuchenden Beschwerdeführer, das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nach allen Regeln der Kunst aushebelt und nur 3% der Beschwerden zulässt. Kommt der Beschwerdeführer dann noch nach abgelehntem Gesuch mit einer Beschwerde nach Artikel 13 EMRK, da er eine wirksame Beschwerde vor einem nationalen Gericht nach der EMRK verlangen kann und besteht zudem auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 Abs.1 GG, bekommt er ein Schreiben vom Präsidialrat angeblich im richterlichen Auftrag, das von Unwahrheiten und merkwürdigen Gesetzesauslegungen nur so strotzt. Diese "Masche" berechtigte Verfassungsbeschwerden zu beantworten dürfte weder bürgernah noch gesetzeskonform sein. Selbstverständlich muss zur Entlastung des "Angeklagten" Bundesverfassungsgerichts und zur Objektivität vorgetragen werden, dass es eine Anzahl von nicht stattgefundenen Grundrechtsverletzungen geben mag, allerdings haben auch diese Fälle ein Recht auf eine Begründung aus verfassungsrichterlicher Entscheidung nach der neusten Fassung des BVerfGG in dem Entscheidungsjahr mit Zitierung der entsprechenden Gesetze und deren Änderungen. Erfolgt die Entscheidung also nur nach der Urfassung ohne zusätzliche Begründung und Zitierung der Änderung, ist die Entscheidung ohne weiteres angreifbar, da der Beschwerdeführer das Recht hat eine abgelehnte Beschwerde im vollen Umfang nachvollziehen zu können.

von Lothar Bösselmann
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Politik - Gesellschaft & Soziales:
Pal Dragos: Frauenquote und bürgerliches Denken - Emanzipation vom Geschlecht
Die Hälfte der Deutschen fühlt sich mit Pflegeplatzsuche überfordert
Eine eigene Kirche in den USA gründen? Wie gehts das eigentlich?
Humana startet Mitmachaktion zugunsten des Deutschen Kinderhilfswerkes
Wird in Tunesien mit dem Messer missioniert?
Max Bryan: Deutschlands bekanntester Obdachloser führt Videotagebuch
Norwegen steckt in der Butterkrise
Tag der gewaltfreien Erziehung

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Geheimaktion Verfassungsbeschwerde - Was nun Herr Präsident Prof.Dr. Papier”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.