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Gehaltsrechner zeigen nicht nur das Netto vom Bruttogehalt

Autor: peert | Erstellt am: 12.07.2011 | Gelesen: 620
Kategorie: Beruf - Bildung & Karriere | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Mit dem Gehaltsrechner feststellen, wie sich durch Eingabe von Freibeträgen, Kinderfreibeträgen, Wechsel der Lohnsteuerklasse das Netto positiv verändert.

Gehaltsrechner
Gehaltsrechner

Mit einem Gehaltsrechner /Brutto Netto Rechner lässt sich in der Regel ganz leicht und zuverlässig das Netto vom Bruttogehalt berechnen. Meist wird er dann verwendet, wenn ein Wechsel der Arbeitsstätte oder eine Gehaltserhöhung ansteht. Man sollte jedoch darauf achten, dass bei einer Gehaltserhöhung auch die Sozialabgaben, wie z. B. Krankenversicherung, Lohnsteuer, Arbeitslosenversicherung proportional zum erwartenden Bruttogehalt steigen.

Welchen Nutzen erfüllt ein Brutto Netto Gehaltsrechner neben der Gehaltsberechnung?

Viele wissen nicht, dass der Gehaltsrechner auch zur Optimierung des Nettogehalts dienen soll. Was nützt eine Gehaltserhöhung, wenn der größte Brocken des Bruttogehalts an Steuern verloren geht. Testen Sie durch Eingabe von Freibeträgen, wie sich dadurch Ihr Netto in jedem Fall positiv verändert. Eins muss klar sein: Ohne Investitionen keine Freibeträge, ohne Freibeträge keine Nettolohnoptimierung.

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber oder Steuerberater auf folgende Möglichkeiten an:

Eine dieser Varianten der Lohnsteuersenkung ist der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge. Bei einem solchen Vertrag ist es möglich, die Beiträge vom Bruttoeinkommen zu zahlen. Diese Einzahlung muss bis zu einem bestimmten Höchstsatz nicht versteuert werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Lohnsteuer zu senken, ist die individuelle Gestaltung des Einkommens. So können Arbeitnehmer und Arbeitgeber beispielsweise vereinbaren, dass das Gehalt nicht komplett als Bruttolohn bezahlt wird, sondern das Essenszuschüsse oder Fahrgeldzuschüsse bezahlt werden. Diese sind steuerfrei und reduzieren trotzdem das Bruttoeinkommen.

In Deutschland ist es zudem möglich, die Aufwendungen, die für die Beschäftigung an sich notwendig sind, steuerlich geltend zu machen. Dies wäre über Werbungskosten möglich, die im Rahmen der Steuererklärung angesetzt werden können. Zu den wichtigsten Werbungskosten gehören hierbei die Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstelle. Seit Januar 2007 können Arbeitnehmer allerdings nicht den kompletten Arbeitsweg absetzen, sondern nur noch Strecken ab dem 21. Kilometer. Für Arbeitnehmer mit langen Arbeitsweg, der hohe Kosten verursacht, lohnt es sich allemal die Werbungskosten als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Zinsbelastungen können ebenso als Werbungkosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hier ist jedoch zu unterscheiden für welchen Zweck man einen Kredit oder ein Darlehen bedient. Privatpersonen, die einen Kredit aufnehmen, können diesen in der Regel nicht steuerlich geltend machen. Dies gilt zumindest dann, wenn mit dem Darlehen lediglich ein neues Privatfahrzeug, neue Möbel oder aber der Urlaub finanziert wurden. All diese Investitionsobjekte dienen ausschließlich der privaten Nutzung und können daher nicht steuerlich abgesetzt werden.

Privatpersonen hingegen, die in ein Mehrfamilienhaus investieren und hierbei Mieteinnahmen erzielen wollen, können den Kredit hierfür von der Steuer absetzen. Zu diesen Aufwendungen gehören unter anderem Kreditzinsen und Kreditkosten, nicht jedoch die Aufwendungen für die Tilgung des Darlehens. Aus diesem Grund nutzen viele Privatpersonen für ihre Immobilienfinanzierung von Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen tilgungsfreie Darlehen. Die Zinskosten für diese Darlehen bleiben während der Laufzeit konstant hoch, denn eine Tilgung erfolgt nicht. Die Ablösung des Gesamtbetrages erfolgt dann am Ende der Laufzeit durch Zuteilung eines Bausparvertrages oder Auszahlung einer Lebensversicherung.

Durch korrekte Anwendung eines Gehaltsrechners lässt sich einiges an der aktuellen Situation verändern.

Peter Ertl (GSB Gesellschaft für Subventionsberatung mbH)

 
 
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